Mieten & Vermieten: Urteil: Hohe Heizkosten sind kein Grund zur Mietminderung
Entspricht die Heizungs- und Belüftungsanlage den maßgeblichen Standards, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete aufgrund von zu hohen Heizkosten zu mindern. So lautet ein aktuelles Urteil des Bundesgerichthofes (AZ XII ZR 80/12).
Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin 2007 für mehrere Monate ihre Miete gemindert, da die Heizungsanlage des Gebäudes nicht bedarfsgerecht eingestellt, sondern nur zentral geregelt werden konnte. Vor Einzug hatte die Vermieterin das Gebäude jedoch umfassend saniert und nur das bestehende Heizungs- und Belüftungssystem beibehalten. Sie akzeptierte die Mietminderung nicht.
Der BGH gab der Vermieterin recht, da keine Mängel an den Räumlichkeiten festzustellen waren und die Heizanlage einwandfrei in Betrieb gewesen ist.
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Welches Immobilien-Ankaufsprofil verfolgen wir für Sie
Guter Rat: Hausverkauf: Wie „Home Staging“ helfen kann
Schöne Häuser verkaufen sich besser! Dies hat die Deutsche Gesellschaft für Home Staging und Redesign (DGHR e.V.) aktuell herausgefunden. Was in den USA und Skandinavien im Immobilienmarkt längst gang und gäbe ist, rückt nun auch bei deutschen Hausverkäufern immer mehr ins Bewusstsein.
Beim sogenannten „Home Staging“ werden Häuser und Wohnungen professionell für den Verkauf in Szene gesetzt: Ein neuer Anstrich, Leihmöbel und frische Blumen sollen laut Branchenexperten von LBS West für das richtige Ambiente sorgen und die Immobilie von ihrer besten Seite präsentieren. Denn der persönliche Einrichtungsgeschmack der Eigentümer überlagert oftmals den Gesamteindruck und macht es den Interessenten schwer, sich ihre eigenen Wohnideen vor Augen zu führen.
Der DGHR zufolge ist der Trend zum Home Staging messbar: Ein bis zu 15 Prozent höherer Kaufpreis soll durch die Maßnahmen durchschnittlich erzielt werden können. Auch die Verkaufsdauer soll sich um 50 Prozent verkürzen, wenn die Immobilie zuvor aufgehübscht worden ist.
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Politik & Wirtschaft: Immobilienkredite: Bund prüft vorzeitigen Ausstieg
Die Bundesregierung überprüft derzeit die Regelungen für einen vorzeitigen Ausstieg aus Immobilienkrediten. Dabei legt die Expertengruppe ihr Augenmerk auf die Praxis der Vorfälligkeitsentschädigung, den Berechnungsmethoden und deren Transparenz.
Zum Hintergrund: Wird ein Darlehen vor Vertragsende zurückgezahlt, verlangen die Kreditinstitute eine Entschädigung für die ausbleibenden Zinsen. Verbraucherschützer hatten jedoch kritisiert, dass Banken und Bausparkassen Bauherren unverhältnismäßig zur Kasse bitten, wenn sie vorzeitig aus ihrem Vertrag aussteigen wollten.
Diese Vorfälligkeitsentschädigungen würden jedoch die Bauherren finanziell stark belasten, so die Kritik. In den kommenden Wochen wird entschieden, ob es eine Neuregelung für die Ausstiegsszenarien geben wird.
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Baubranche: Tipp für Bauherren: Abwasseranschluss mit Bauträger klären
Bauen liegt in Deutschland im Trend. Durch niedrige Kreditzinsen und den hohen Bedarf an Wohnraum ist die Zahl der Baugenehmigungen laut der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE) auf einem Zehn-Jahres-Hoch. Grundstückseigentümer setzen hierbei besonders gern auf Bauträger, die ein stressfreies und schnelles Bauen versprechen.
Doch laut den ARGE-Branchenexperten ist es von Anfang an wichtig, die Verantwortlichkeiten bei Bauprojekten zu klären. Ein Beispiel ist der Anschluss der Abwasserleitungen an das öffentliche Kanalnetz, der immer wieder zu Streitigkeiten führt. Während der Bauherr oftmals davon ausgeht, dass der Anschluss in den Leistungen inbegriffen ist, hat der Bauträger die Arbeiten nicht immer in seiner Kalkulation mit einberechnet.
Der Begriff „schlüsselfertig“ schützt den Bauherren allerdings von solchen Unstimmigkeiten. Hierbei ist der Bauträger verpflichtet, alle Maßnahmen der Bauausführung vorzunehmen.
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Energieeffizienz: Änderung im EEG: Grünes Licht für den Mieterstrom
Wie der Deutsche Mieterbund (dmb) aktuell mitteilt, haben sich die Koalitionsparteien der Bundesregierung auf Änderungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Mit neuen Mieterstrommodellen haben Mieter die Möglichkeit, Strom aus der Solaranlage des Vermieters zu nutzen, ohne dass die volle EEG-Umlage fällig wird.
Laut Mieterbund, der Wohnungswirtschaft GdW und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zufolge ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt zur Energiewende, an der nun auch Mieter profitieren können.
Bislang waren nur Eigentümer, die sich mit einer Dachanlage selbst versorgten, von den steigenden Umlagen auf Ökostrom teilweise oder ganz befreit. Vermieter waren dagegen als Betreiber dieser Anlagen und die dort wohnenden Mieter von der Befreiung ausgeschlossen.
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Facility Management: Urteil: Falschparker darf vor Eigentum abgeschleppt werden
Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass Eigentümer nicht verpflichtet sind, die Halter von falsch parkenden Autos zu kontaktieren. Die Fahrzeuge können ohne Vorankündigung abgeschleppt werden, wenn sie auf dem eigenen Grundstück stehen (AZ 122 C 31597/15).
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer die Kosten für das Abschleppen seines Autos zurückverlangt. Er hatte sein Auto auf einer Parkfläche für Bahnbedienstete abgestellt, die als Privatparkplatz gekennzeichnet worden war. Er hatte jedoch einen Zettel mit dem Hinweis „Bei Parkplatzproblemen bitte anrufen“ sowie seine Handynummer hinterlassen.
Laut Gericht ist die Eigentümerin jedoch nicht verpflichtet gewesen, den Halter des Autos zu kontaktieren. Das Abschleppen des Wagens war rechtmäßig.
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Steuern & Finanzierung: Finanztest: Immobilienlagen im Check
Immobilienkäufer profitieren derzeit trotz steigender Immobilienpreise von einem historisch tiefen Zinsniveau. Doch wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer aktuellen August-Ausgabe festgestellt hat, variieren die günstigen Angebote stark von der jeweiligen Immobilienlage.
Insgesamt 50 Städte und Kreise hat das Magazin auf Datenbasis des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp) aktuell untersucht. Den Ergebnissen zufolge rechnet sich der Immobilienkauf in begehrten Vierteln vieler Großstädte oftmals nicht. Wählt der Interessent dagegen eine „gute“ anstatt „sehr gute“ Lage, kann er beispielsweise in Hamburg 30 bis 50 Prozent einsparen.
In den Top-Lagen von Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Kiel, Leipzig oder Berlin verhält es sich ähnlich: Je flexibler man in der Auswahl der Wohnlage ist, desto günstiger ist am Ende der Kaufpreis. Der ausführliche Test erscheint in der August-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de abrufbar.
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Marktdaten: Umfrage: Preise für Wohnungsneubau steigen weiter
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell mitteilt, sind die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Mai 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 Prozent gestiegen. Noch im Februar 2016 hatte der Preisanstieg im Vorjahresvergleich bei 1,7 Prozent gelegen.
Auch die Kosten für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden wiesen einen deutlichen Aufwärtstrend auf und erhöhten sich um 2,5 Prozent. So sind die Kosten für Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen laut Destatis um 2,8 Prozent gestiegen. Tischlerarbeiten erhöhten sich um 2,3 Prozent, Betonarbeiten um 1,7 Prozent und Dachdeckerarbeiten um 1,4 Prozent.
Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen derweilen um 2,2 Prozent. Alle Preise beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Umsatzsteuer.
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Baubranche: Bautipp: Auch kleine Bauprojekte sind genehmigungspflichtig
Ob Carport, Garage oder Wintergarten – immer wieder wird in Deutschland gebaut, ohne vorher die Genehmigung des Bauamts einzuholen. Laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. kann dies hohe Kosten mit sich führen.
Denn auch wenn Bauherren den Schwarzbau ohne böse Absicht errichtet haben, schützt sie das nicht vor zeit- und geldaufwendigen Nachgenehmigungen. Wird ein Schwarzbau im Nachhinein beispielsweise durch eine Anzeige festgestellt, kann dies sogar zum Zwangsabbruch führen.
Eigentümer sollten sich daher immer vorab beim Bauamt informieren, ob das geplante Schwimmbad, der Balkon oder auch das Gartenhaus genehmigungspflichtig ist.
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