Die Bauabnahme ist juristisch gesehen einer der wichtigsten Schritte im Bauprozess. Ab dem Zeitpunkt der Abnahme gehen alle Risiken und mögliche Gefahren auf den Bauherren über und er muss alle auftretenden Mängel dem Bauunternehmen gegenüber nachweisen. Vor diesem Hintergrund rät der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), bereits im Bauvertrag eine förmliche Bauabnahme zu vereinbaren.
Wird auf die förmliche Bauabnahme mit einem Termin auf der Baustelle verzichtet, können erhebliche Kosten für die Behebung von Schäden die Folge sein. Die Bauexperten raten daher, die Immobilie bereits vor dem eigentlichen Abnahmetermin von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Liste mit Mängeln zu erstellen. Auch weitere Termine nach der Beseitigung von Mängeln sollten von einem Experten begleitet werden.
Darüber hinaus gilt: Bei Verträgen, die seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen wurden, können Bauherren eine Zustandsfeststellung des Baus verlangen. Erscheint der Bauherr nicht zu diesem Termin und fehlt unentschuldigt, kann der Bauunternehmer die Feststellung einseitig vornehmen. Dieser Termin sollte laut VPB daher unbedingt wahrgenommen werden.
Quelle: VPB
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