Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Januar 2018 werden Bauherren deutlich mehr Rechte zugesprochen. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, können Eigentümer bereits heute von den neuen Vorschriften profitieren. Entscheidend ist, die verbraucherfreundlicheren Regeln bei Neuverträgen direkt mit zu verhandeln.

Ob die Baufirma darauf eingeht, hängt den Bauexperten zufolge vom guten Willen des Unternehmens ab. Ein Beispiel ist ein fester Einzugstermin, den die Firmen nach neuem Baurecht einhalten müssen. Verzögerungen beim Hausbau waren bislang gang und gäbe, stellten jedoch gerade für junge Familien eine hohe finanzielle Belastung durch verlängerte Mietzahlungen oder doppelte Kinderbetreuung dar.

Ab Januar 2018 muss die Baufirma zumindest die Dauer der Baumaßnahme verbindlich angeben und ihren Bauherren dadurch mehr Planungssicherheit bieten. Wer noch in diesem Jahr an den Verhandlungstisch geht, sollte diese Rechte unbedingt kennen und die Baufirmen auf ihre Gestaltungsfreiheit beim Vertragswerk hinweisen.

Quelle: VPB e.V.
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