Die Verwalter von Eigentumswohnanlagen tragen große Verantwortung. Doch wie der Verband Privater Bauherren e.V aktuell mitteilt, muss für diese Verwaltungstätigkeit nach wie vor keine gesonderte Qualifikation nachgewiesen werden. Die Experten empfehlen Eigentümern daher, selbst aktiv zu werden.
Insbesondere in der Bauphase und die ersten drei Jahre nach Einzug muss darauf geachtet werden, dass anfallende Aufgaben sorgfältig erledigt und vor allem Sachverhalte unabhängig begutachtet werden. Da jedoch der erste Verwalter häufig vom Bauträger weitervermittelt wird, ist diese Unabhängigkeit oftmals in Frage gestellt. Erst nach drei Jahren hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, einen eigenen Verwalter zu stellen.
In dieser Zeit gilt also erhöhte Wachsamkeit! In jedem Fall sollte darauf geachtet werden, dass den Eigentümern alle Bauunterlagen vorliegen und separat aufbewahrt werden. Denn diese sind der einzige Nachweis dafür, dass die Immobilie nach geltendem Recht errichtet wurde.
Quelle: VPB e.V.
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