Ursprünglich sollte das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01.01.2018 in Kraft treten und den Klimaschutz mit dem Bausektor in Einklang bringen. Doch wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell bekannt gibt, konnten sich der Koalitionsausschuss nicht auf einen Kompromiss einigen. Experten sehen in dem Scheitern einen herben Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor.

Denn ohne gesetzliche Regelung bleibt der Energiestandard bei öffentlichen Gebäuden zunächst ohne konkrete Vorgaben und verstößt damit gegen die EU-Gebäuderichtlinie. Die dena bezeichnet es zudem als ein schlechtes Signal, dass die Verantwortlichen die Klimaschutzziele allen Anschein nach nicht ernst nehmen. Nicht zuletzt hätte das GEG das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereinfacht und damit vielen Handwerkern, Architekten und auch Bauherren geholfen.

Branchenverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) fordern nun von Politik und Wirtschaft, neue Konzepte für eine praxisnahe Regelung zu schaffen, um den Weg zur Energiewende im Gebäudesektor zu bereiten.
© Fotolia.de / diego1012

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