Am 25. Juli ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelung ist es, solare Mieterstrommodelle durch einen Zuschlag von 2,11 bis 3,7 Cent pro Kilowattstunde für Städte und Unternehmen attraktiver zu machen. In den kommenden Jahren soll so tausenden Mietern der Zugang zu bezahlbarem Solarstrom ermöglicht werden.

Zunächst muss das neue Förderprogramm zwar noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Dies gilt jedoch als sicher und wird in den kommenden Wochen erwartet. Mieter können zudem damit rechnen, dass die Zuschläge für die Zeit bis zur Genehmigung rückwirkend gezahlt werden. Allerdings gilt die Regelung nur für Anlagen, die nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes beantragt wurden.

Um Mieter vorab über die wichtigsten Neuerungen und Fördermöglichkeiten zu informieren hat der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. ein Merkblatt herausgegeben und unter www.sonneteilen.de als kostenfreier Download bereitgestellt.
© Fotolia.de / zstock

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