Keine Frage, dem Passivhaus gehört die Zukunft. Doch der Begriff „Passivhaus“ ist gesetzlich nicht geschützt und auf dem Markt tummeln sich immer mehr Anbieter, die für wenig Geld ein solches Haus anbieten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) erklärt, worauf man bei diesem Bautyp achten sollte.

So sollten sich Bauherren vor dem Bauvorhaben vertraglich konkrete Heiz- und Verbrauchswerte garantieren lassen, um später genau prüfen zu können, ob es sich wirklich um ein Haus in Passivbauweise handelt. In der Fachwelt gilt ein Haus dann als Passivhaus, wenn es pro Jahr nicht mehr als 1,5 Liter Heizöl oder 1,5 Kubikmeter Erdgas verbraucht. Dabei spielt es, so der VPB, keine Rolle, mit welchem Baumaterial und mit welcher Art der Dämmung der Passivhausstandard erreicht wurde. Am Ende zählen die gemessenen Verbrauchswerte. 

Zudem ist es laut VPB wichtig, dass das Haus in Passivbauweise absolut luftdicht ist, damit die Wärme nicht durch Ritzen oder Fugen entweicht. Prüfen kann man dies mit dem sog. „Blower-Door-Test“, der im Vertrag verbindlich festgeschrieben sein sollte.

Quelle: VPB
© photodune.net

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