In der Regel sind Straßennamen hierzulande kein Grund für Streitigkeiten. In Köln allerdings schon: Hier sorgte die Benennung einer Straße für großen Unmut. Am Ende musste sogar das Gericht darüber entscheiden.
Konkret ging es um eine Grundstückeigentümerin, die ein Haus in einem neugebauten Gebiet besaß. Da die Straße zum Anwesen noch keine Bezeichnung hatte, suchte man in der zuständigen Bezirksvertretung nach einem Namen. Nach langen Beratungen entschlossen sich die Gemeindevertreter für „Am Lusthaus“. Diese Straßenbezeichnung sorgte bei der Eigentümerin jedoch für große Empörung, denn sie wollte mit diesem anstößigem Namen nicht in Verbindung gebracht werden. Sie klagte daher beim zuständigen Gericht gegen diese Straßenbenennung.
Das dafür zuständige Verwaltungsgericht Köln wies die Klage jedoch ab (AZ: 20 K 3900/14). In ihrer Urteilsbegründung hoben die Richter hervor, dass der Beschluss korrekt beschlossen wurde und die Bezirksvertretung bei ihren Entscheidungen einen gewissen Entscheidungsspielraum besitzt. Dass sich am Ende für diesen Namen entschieden wurde, lag primär an seinem historischen Bezug: Ganz in der Nähe befand sich früher ein Herrenhaus mit dem Namen „Lusthaus“.
Quelle: VG Köln © photodune.net