Beim Kochen kann es neben einer Hitze- gelegentlich auch zu einer übermäßigen Rauchentwicklung kommen. In diesem Fall sollte der Rauchmelder natürlich Alarm schlagen. Doch wer zahlt, wenn dadurch ein Feuerwehreinsatz ausgelöst wurde? Darüber musste das Landgericht Frankfurt am Main vor Kurzem entscheiden.
 
Konkret ging es in dem Fall um einen Mieter, der in der Vergangenheit mehrmals durch Kocheinsätze den im Flur installierten Rauchwarnmelder auslöste. Da dieser jedoch mit der örtlichen Feuerwehr verbunden war, rückte die jedes Mal zum Einsatz aus. Die daraus resultierenden Gesamtkosten in Höhe von knapp 610 Euro verlangte die Vermieterin vom Hobbykoch zurück – der weigerte sich jedoch. Der Fall landete daraufhin beim zuständigen Gericht. 
 
Das Gericht entschied zugunsten der Vermieterin (AZ 2 11 S 153/14). Aus Sicht der Richter habe der Mieter durch das Auslösen des Rauchmelders seine Obhutspflicht als Mieter verletzt. Denn die ungewöhnlich hohe Rauchentwicklung hätte durch das Öffnen des Küchenfensters oder Schließen der Küchentür verhindert werden können. Zudem war dem Mieter bekannt, dass der Melder im Flur mit der Feuerwehr verbunden war. 
Quelle: LG Frankfurt am Main 
© photodune.net

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