In der aktuellen September-Ausgabe von Finanztest wird erläutert, welche Rechte für Mieter und Vermieter bestehen, wenn für eine Wohnung Eigenbedarf angemeldet wird. In der Regel hat ein Eigentümer das Recht, seinem Mieter zu kündigen, wenn der seine Wohnung selbst nutzen möchte.

Doch es gibt Ausnahmen: So haben Mieter beispielsweise im Krankheitsfall oder auch im fortgeschrittenen Alter das Recht, der Kündigung zu widersprechen. Ausnahmen liegen ebenfalls vor, wenn die Wohnung erst nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Die Finanzexperten von Stiftung Warentest zufolge sollten Mieter von eigenständigen Verhandlungen mit ihrem Vermieter eher Abstand nehmen, sondern sich bei Mietervereinen oder anwaltlich beraten zu lassen.

Der ausführliche Artikel Eigenbedarf erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/eigenbedarf abrufbar.
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