In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche in einer Mietwohnung nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Diese Aufwendungen müssen über zehn Jahre abgeschrieben werden (AZ IX R 14/15).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter Einbauküchen in drei Mietwohnungen erneuert und wollte die Kosten von 3.000 Euro pro Küche als Werbungskosten sofort absetzen. Das Finanzamt ließ jedoch lediglich die Kosten für den Herd- und Spülen-Einbau sowie die Elektrogeräte für den sofortigen Abzug zu. Für die Einbaumöbel dagegen setzte es eine Nutzungsdauer von 10 Jahren an.
Der Bundesfinanzhof ging sogar noch über den Beschluss des Finanzamtes hinaus und entschied, dass die Einbauküche mit allen einzelnen Elementen als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist und über zehn Jahre abgeschrieben werden muss.
©