In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Berlin-Neukölln, dass die Stilllegung eines Müllschluckers keine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Für eine Mieterhöhung ist demnach keine juristische Grundlage gegeben.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Schließung eines Müllschluckers als Modernisierungsmaßnahme angekündigt und ersatzweise eine Recyclingsammelstelle eingerichtet. Die anschließende Mieterhöhung um 4,70 Euro pro Monat akzeptierte die Mieterin jedoch nicht und zog vor Gericht.

Das Gericht gab nun aktuell der Mieterin recht. Bei der Schließung des Müllschluckers handele es sich nicht um eine Maßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache oder zur dauerhaften Verbesserung der Wohnverhältnisse.
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