Das Oberlandesgericht Köln entschied in einem aktuellen Urteil, dass Bauunternehmen für Beschädigungen oder gar den Einsturz des Nachbarhauses haften, wenn die nicht ordnungsgemäßen Baumaßnahmen der Grund für den Schaden darstellen (AZ 16 U 6/17).

Im vorliegenden Fall war ein Haus eingestürzt, nachdem auf der benachbarten Baustelle ein großer Erdaushub vorgenommen worden war. Laut Gutachten waren die Aushubarbeiten nicht nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgt und stellten die Ursache für die Beschädigung des Nachbarhauses dar. Der geschädigte Eigentümer klagte auf 200.000 Euro Schadensersatz.
 
Das Gericht stimmte der Klage zu und erklärte, dass Bauunternehmen bei Aushubarbeiten dazu verpflichtet sind, sicherzustellen, dass vor, während und nach den Arbeiten keinerlei Schäden an Nachbargebäuden verursacht werden.
 
Quelle: LBS
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