Um Mietwohnungen und Häuser besser gegen Einbrüche zu schützen, haben das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die KfW die Förderung von Sicherheitsmaßnahmen ausgeweitet. Bereits seit März können Zuschüsse ab einer Investitionssumme von 2.000 Euro beantragt werden – nun sinkt das Mindestinvestitionsvolumen auf 500 Euro, für die 10 Prozent der investierten Mittel erstattet werden.

2016 wurden über 40.000 Förderzuschüsse für den Einbruchschutz gewährt. Die meisten Maßnahmen konzentrierten sich auf einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren sowie Nachrüstungssysteme für Fenster. Die Möglichkeit, für Einbruchschutz-Maßnahmen Förderkredite mit guten Zinssätzen zu beantragen, besteht bereits seit Ende 2016.

Den Förderantrag können Hauseigentümer und Mieter auf dem Online-Portal der KfW stellen. Die Förderzusage erfolgt in der Regel innerhalb weniger Augenblicke. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind unter www.kfw.de/einbruchschutz erhältlich.

Quelle: KfW
© Fotolia.de / peshkova

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