Diese Meldung sorgte bereits Ende 2018 bei Immobilienverbänden für ordentlich Aufregung. Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien könnte auch dieses Jahr das dominante Thema in der Immobilienbranche werden.
Doch worum geht es genau? Das Bundesministerium für Justiz plant in einem sog. „Referentenentwurf“ die Einführung des Bestellerprinzips auch bei Kaufimmobilien. Das würde bedeuten, dass Immobilienmakler nach dem Willen des neuen Gesetzes nur noch als Vertreter des Verkäufers arbeiten dürften. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) lehnt eine solche Regelung ab und sieht die Vertrags- sowie Berufsfreiheit für Makler in Gefahr. Zudem weist der Verband darauf hin, dass sich bereits bei 75 % aller Immobilienvermittlungen Käufer und Verkäufer die Provision teilen. Nach Ansicht des IVD würde das neue Gesetz Immobilienkäufer nicht ent-, sondern noch mehr belasten, da die Verkäufer die Maklerprovision auf den Kaufpreis aufschlagen werden.
Im Bundestag soll sich nach Brancheninformationen eine Mehrheit für dieses Gesetzesvorhaben abzeichnen, denn die FDP, die Linken sowie die Grünen begrüßen den Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium.
Quelle: IVD © photodune.net