Die Regelungen zur Bewertung von Grundvermögen sind mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. So lautet das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer. Das Festhalten der Bundesregierung an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führe zu erheblichen Ungleichbehandlungen, so die Begründung des Gerichts.

Allerdings warnt bereits der Eigentümerverband Haus & Grund davor, das Wohnen durch eine verkehrswertbezogene Grundsteuerreform zu verteuern. Eine solche sei nur durch regelmäßige Neubewertungen der Immobilien denkbar – diese Methode sei jedoch bereits in der Vergangenheit gescheitert. Am Ende solle den Experten zufolge keine höhere Steuerbelastung für die Bürger eingeführt werden.

Haus & Grund spricht sich daher für eine flächenbasierte Grundsteuer aus, bei der ausschließlich die Grundstücks- und Gebäudefläche mit einem festen Multiplikator als Grundlage dient. Nur diese sei wirklich gerecht und einfach in der Handhabung.

Quelle: Haus & Grund
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