Arbeiten von zu Hause – ein Trend, den immer mehr Menschen für sich erkannt haben. Doch wie der Bundesfinanzhof aktuell entschieden hat, muss das Büro bestimmten Voraussetzungen entsprechen, damit es steuerlich absetzbar ist (AZ III R 62/11).

Wenn der Raum beispielsweise über eine Küchenzeile verfügt, besteht das Risiko, dass die Nutzungsart der Räumlichkeiten nicht anerkannt wird. Auch der Zugang über private Räume wurde im vorliegenden Fall als Ablehnungsgrund genannt. Den Richtern zufolge muss erkennbar sein, dass der Raum vorwiegend der „Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient“.

Eigentümer, die über die Einrichtung eines Arbeitsplatzes zu Hauses nachdenken, sollten sich also frühzeitig mit den Anforderungen des Finanzamtes beschäftigen, um das eigene Büro in voller Höhe steuerlich geltend machen zu können.

Quelle: LBS
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