In der Regel sind Vermieter daran interessiert, investierte Summen möglichst zeitnah steuerlich abzusetzen. Doch dies ist nicht immer möglich, teilt der LBS Infodienst Recht und Steuern aktuell mit und verweist auf einen aktuellen Fall des Bundesfinanzhofes (AZ IX R 14/15).

Nachdem ein Eigentümer die komplette Küche in seiner Mietwohnung saniert hatte, wollte er die gesamte Summe als Werbungskosten von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort und umfassend steuerlich geltend machen. Das zuständige Finanzamt lehnte dies jedoch ab und akzeptierte lediglich eine Abschreibung über einen Zeitraum von zehn Jahren im Zuge der AfA.

Der Bundesgerichtshof stimmt aktuell dem Finanzamt zu, da es sich bei dem Investment nicht um einen Erhaltungsaufwand für einen wesentlichen Gebäudebestandteil handele. Die einzelnen Küchenelemente seien vielmehr ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren.

Quelle: LBS
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