Guter Rat: Tipps für Hausbesitzer: Schutzvorkehrungen bei Starkregen

Immer wieder kommt es in den Sommermonaten zu Starkregen, der bereits in vielen Regionen Deutschlands gravierende Folgen verursacht hat. Um Hauseigentümer über die wichtigsten Vorkehrungen zu informieren, hat die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund die wichtigsten Tipps aktuell zusammengefasst.

Wer beispielsweise keine Elementarschadensversicherung abgeschlossen hat, riskiert im Schadensfall, für die Wiederherstellung der Nutzbarkeit und Beschädigungen an der Gebäudesubstanz selbst aufkommen zu müssen. Zudem gehört die Installation von Rückstau-Einrichtungen sowie eine stetige Kontrolle der Abdichtungen an Fenstern, Eingängen und Lichtschächten sowie das Freihalten von Abflüssen vor Kellereingängen zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen.

Beim Neubau sollten direkt Einbordungen rund um die Kellerfenster und Schwellen an allen Eingängen mit eingeplant werden. Zudem sollten wasserdurchlässige Oberflächenmaterialien und ausreichend Abflussmöglichkeiten Teil der Überlegungen sein. Grundsätzlich sollten keine Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe im Keller gelagert und Wertgegenstände entfernt werden.
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Marktdaten: Studie: Zu viele Mikroapartments und Einfamilienhäuser

Einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge werden in ländlichen Regionen zu viele Einfamilienhäuser und in Großstädten zu viele Studentenwohnungen gebaut. Experten sehen in dem Trend zwar ein potenzielles Risiko zur Überversorgung, doch die Gefahr einer Immobilienblase bestehe nach wie vor nicht.

Aufgrund von mangelnden Baugrundstücken haben Investoren ihren Fokus in den vergangenen Jahren auf sogenannte Mikroapartments in der gehobenen Preisklasse gelegt. Doch trotz des gestiegenen Bedarfs an Wohnraum wurden den IW-Experten zufolge zu viele gebaut. Allein in Frankfurt stehen bespielsweise fast eineinhalbmal so viele Studentenwohnungen als benötigt zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund könnte es auf dem Land und in Großstädten in naher Zukunft zu Marktkorrekturen kommen, so die Experten. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor für Investoren ist zudem die Mietpreisbremse, an der die Regierungsparteien nach wie vor festhalten wollen.
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Immobilienkauf: Immobilieninvestment: Nicht unbesehen zugreifen!

Wohnungs- und Hausinteressenten stehen aufgrund von Wohnungsknappheit und einem starken Käufermarkt enorm unter Druck. Zudem stellen Immobilien in Zeiten von Niedrigzinsen eine attraktive Kapitalanlage dar. Laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) kommt es vor diesem Hintergrund immer wieder vor, dass Interessenten und Investoren Immobilien unbesehen kaufen.

Doch gerade mit Blick auf eine spätere Rendite durch Vermietung ist es den Bauexperten zufolge entscheidend, das Gebäude zu besichtigen und sich detailliert zu informieren. Zustand und Lage des Hauses sind die Basis für eine langfristige Vermietung und einen nachhaltigen Werterhalt. Wer unbesehen kauf, riskiert einen zu hohen Preis in schlechter Lage, so der VPB.

Interessenten sollte daher alle Einflussfaktoren kennen, die für die Wirtschaftlichkeit ihrer zukünftigen Immobilie eine Rolle spielen. Ein unabhängiger Sachberater hilft, offene Frage zu klären und eventuelle Mängel aufzudecken.
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Energieeffizienz: Förderung gestoppt: keine Mittel mehr für „altersgerechtes Umbauen“

Seit dem 9. August 2017 bewilligt die KfW-Bankengruppe keine Fördermittel für das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ mehr. Aufgrund des hohen Bedarfs nach einem barrierefreien Wohnumfeld sind dem Bundesbauministerium zufolge die Fördertöpfe für das laufende Jahr leer.

Seit der Wiedereinführung des Programms im Oktober 2014 wurden bis zum 30. Juni 2017 insgesamt Anträge für 108.072 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 129 Millionen Euro genehmigt. Bereits 2016 wurde das Budget um rund 25 Millionen auf 75 Millionen Euro aufgestockt. Doch auch diese Mittel scheinen der hohen Nachfrage aktuellen Zahlen zufolge nicht auszureichen.

Die Bundesregierung hat in einem ersten Haushaltsentwurf wiederum Mittel in Höhe von 75 Millionen Euro für das Programm „Altersgerechtes Wohnen“ vorgesehen. Um einen Bewilligungsstopp wie in diesem Jahr zu vermeiden, müssen diese jedoch laut Bundesbauministerium weiter aufgestockt werden.
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Facility Management: Urteil: Fassadendämmung muss ein Konzept haben

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Sanierungskonzept vorliegen muss, wenn bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Fassadendämmung vorgenommen werden soll (AZ 75 C 32/16).

Im vorliegenden Fall hatten WEG-Mitglieder per Stimmenmehrheit die Dämmung ihrer Gebäudefassade beschlossen und planten die Beauftragung eines Ingenieusbüros. Zwei Wohnungseigentümer klagten jedoch gegen den Beschluss und argumentierten, dass die Dämmung nicht ausreichend geplant worden sei. Es hätte ihrer Ansicht nach ein Energieberater hinzugezogen werden müssen, der alle Maßnahmen insbesondere mit Hinblick auf Geländer und Balkone vergleicht und zusammenführt.

Das Gericht gab nun aktuell den beiden Klägern recht. Da vorab kein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet wurde, ist der WEG-Beschluss ungültig.
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Steuern & Finanzierung: Hausfinanzierung: Restschuldversicherungen im Check

Auch wenn der Immobilienerwerb gut geplant ist, bleibt stets ein Restrisiko bei der Finanzierung. Denn ändern sich die Lebensumstände, beispielsweise bei Trennung oder einem Todesfall, muss die Frage nach der Finanzierung neu bewertet werden. Um dieses Restrisiko zu minimieren, schließen einige Hauseigentümer eine Restschuldversicherung ab.

Stiftung Warentest hat aktuell 100 Anbieter von Restschuldversicherungen untersucht und die Tarife verglichen. Das Fazit: Wer seine Versicherung geschickt auswählt, kann bis zu 2.000 Euro sparen. Bereits ab 64 Euro pro Jahr haben die Tester einen lückenlosen Schutz in Form einer Versicherungspolice festgestellt, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst wird.

Was Verbraucher oft nicht wissen: Der Abschluss von Restschuldversicherungen ist freiwillig und kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Ausführliche Informationen zu dem Test sind unter www.test.de erhältlich.
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Marktdaten: Immobilienpreisindex: Mehrfamilienhäuser werden teurer

Die Preise für Mehrfamilienhäuser liegen deutlich über Vorjahresniveau. Dies hat der Verband deutscher Pfandbriefmarken (vdp) im Rahmen des aktuellen Immobilienpreisindex bekannt gegeben. Mit einem Plus von 6,7 Prozent wiesen Mehrfamilienhäuser dabei die höchste Steigerungsrate unter den Wohnimmobilien auf.

Insgesamt stiegen die Durchschnittspreise für Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2017 um sechs Prozent im Vorjahresvergleich. Spitzenreiter bei der allgemeinen Preisentwicklung waren eindeutig Büroimmobilien, die einen Preisanstieg von 7,5 Prozent aufwiesen und aufgrund niedriger Zinsen und einer hohen Liquidität stark nachgefragt waren.

Sowohl bei privaten Käufern als auch bei Investoren waren laut vdp-Index Eigentumswohnungen in Großstädten besonders begehrt. Diese sind im Vergleich zum zweiten Quartal 2016 um rund 6,4 Prozent angestiegen. Die Gründe sehen Experten in der immer weiter zunehmenden Wohnungsknappheit insbesondere in Metropolen und Universitätsstädten.
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Leben & Wohnen: Wohntipp: Lüftungsanlagen regelmäßig reinigen!

Hauseigentümer wissen: Mit dem Kauf einer Immobilie ist es nicht getan – Häuser brauchen Pflege, damit sie ihren Wert behalten oder sogar steigern. Insbesondere moderne Haustechniken wie Lüftungsanlagen müssen laut Verband Privater Bauherren e.V. regelmäßig gewartet und gereinigt werden.

Während die Rohre lediglich ein- bis zweimal pro Jahr geprüft und gesäubert werden sollten, müssen die Filter meist öfter ausgetauscht werden. Diese Wartung ist enorm wichtig, da ansonsten Keime und Schadstoffe in die Innenräume gelangen und ernsthafte Erkrankungen auslösen können.

Den Bauexperten zufolge sollten Hausbesitzer entweder regelmäßig selbst die Anlage warten und die Filter austauschen oder einen Dienstleister damit beauftragen; der lässt sich im Übrigen als haushaltsnahe Dienstleistung beziehungsweise Handwerkerleistung steuerlich absetzen.
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Energieeffizienz: Forschung: Neue Effizienzkennzahl für Solarstromspeicher entwickelt

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft aktuell mitteilt, ist es den Wissenschaftlern der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin erstmals gelungen, die Effizienz von Batteriesystemen mit Hilfe einer neuen Kennzahl zu vergleichen.

Indem die neue simulationsbasierte Vergleichsgröße den ökonomischen Systemnutzen bewertet, wird die Energieeffizienz von Photovoltaik-Batteriesystemen mit unterschiedlicher Batterieanbindung und Batteriegröße vergleichbar gemacht. Bislang war es nicht möglich zu bewerten, wie wirkungsvoll die einzelnen Stromspeicher arbeiten.

Mit der neuen Vergleichsmöglichkeit können Hersteller nun Rückschlüsse über die Relevanz der unterschiedlichen Verlustmechanismen ziehen und ihre Produkte hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit optimieren. Die Experten rechnen vor diesem Hintergrund mit einer weiter steigenden Nachfrage nach Solarstromspeichern und einer stetigen Weiterentwicklung der Speichersysteme in den Unternehmen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Mietausfall-Haftung ist zeitlich begrenzt

Das Landesgericht Berlin hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Mieter nur zeitlich begrenzt für Mietausfall aufkommen müssen, wenn der Mietvertrag aufgrund einer Pflichtverletzung fristlos gekündigt wurde (AZ 18 S 39/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin ihren Mietern aufgrund einer Pflichtverletzung fristlos gekündigt. Nach einer anschließenden Räumungsklage übergaben die Mieter die Wohnung, doch erst 6 Monate später war diese neu vermietet. Die Vermieterin verlangte Schadensersatz für den Mietausfall, da dieser ihrer Meinung nach auf das Fehlverhalten der Mieter zurückzuführen sei. Die Mieter wehrten sich gegen diesen Vorwurf.

Das Gericht entschied nun zugunsten der Mieter. Bei einer fristlosen Kündigung müssen Mieter lediglich für den Zeitraum für Mietausfälle aufkommen, zu dessen Ende sie selbst hätten kündigen können. Dem Anspruch auf Mietausfall-Zahlungen wurde demnach nicht stattgegeben.
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