Guter Rat: Wohntipp: Die besten Wandfarben laut Stiftung Warentest

In einem groß angelegten Vergleich hat Stiftung Warentest 33 flüssige, weiße Wandfarben untersucht. Ihr Augenmerk richteten die Prüfer insbesondere auf den Konservierungsstoffgehalt, der das allgemeine Wohnraumklima nachweislich beeinträchtigen kann.

Insgesamt vergaben die Tester 13 Mal ein gutes Qualitätsurteil, darunter an fünf gesundheits- und umweltschonende Farben. Zu einem überraschenden Ergebnis kam Stiftung Warentest jedoch ausgerechnet bei einem Produkt mit dem Etikett „gesundes Wohnempfinden“. Hierbei war die Luft auch nach Tagen noch mit einem Mix aus organischen Chemikalien belastet, die deutlich zu riechen waren. Das Produkt erhielt die Note „mangelhaft“.

Zudem wurden einige Produkte abgewertet, die nicht die erwartete Deckkraft aufwiesen, trotz dass sie als „Klasse 1“-Produkt ausgewiesen waren. Der ausführliche Test erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift „test“ und ist unter www.test.de/wandfarben abrufbar.
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Marktdaten: Massive Mietpreissteigerungen: Kaum noch Wohnraum in Metropolen

Wie der aktuelle Wohngeld- und Mietenbereicht der Bundesregierung zeigt, sind die Mieten in sogenannten Metropolkernen zwischen 2014 und 2016 enorm angestiegen. Pro Jahr stieg der Mietzins hier um 5,1 Prozent. Kreisfreie Großstädte wiesen dagegen lediglich eine Steigerung von 3,7 Prozent auf. Die regionalen Unterschiede sind dem Bericht zufolge also enorm.

Die Gründe für den rasanten Preisanstieg sehen die Analysten in der hohen Attraktivität der Großstädte, die vor allem junge Menschen anzieht. Statistiker rechnen beispielsweise für Frankfurt am Main mit einem Bevölkerungsanstieg bis 2030 von derzeit 715.000 auf 810.000 Einwohner. Dem Bericht zufolge lag die durchschnittliche Nettokaltmiete im Jahr 2016 für Erst- und Wiedervermietungen insgesamt bei 7,65 Euro pro Quadratmeter – in den Metropolkernen wurde dagegen eine Nettokaltmiete von 9,71 Euro verzeichnet.

Wie groß die regionalen Unterschiede bei den Mietpreisen sind, zeigt ein Vergleich: Während in München ein Quadratmeterpreis von 15,65 Euro gezahlt wird, mietet man in den Landkreisen Wunsiedel oder Lüchow-Dannenberg mit weniger als 4,30 Euro deutlich günstiger. Die Bundesbank sieht trotz dieser Entwicklung keine Gefahr für eine Immobilienblase, widmet der Entwicklung in den Ballungsgebieten jedoch größte Aufmerksamkeit.
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Baubranche: Bautipp: Einzugstermin bereits 2017 festlegen!

Am 1. Januar tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Die neue Gesetzesregelung bringt privaten Bauherren eine Vielzahl von Vorteilen. Unter anderem beinhaltet sie konkrete Angaben zur Bauzeit, die in der Vergangenheit oft nur sehr vage in Bauverträgen formuliert war. Doch die Frage nach dem Einzugstermin beschäftigt Bauherren von Beginn an und ein Verzug kann erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringen.

Der Verband Privater Bauherren e.V. empfiehlt daher, sich bereits heute auf die Regelungen des neuen Bauvertragsrechts zu berufen, auch wenn dieses erst 2018 zur Pflicht wird. Viele Bauunternehmer sind auch bereits heute schon bereit, sich auf verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung einzulassen. Bauherren sollten daher den Bezugstermin bereits in diesem Jahr schon festlegen und ihre Verträge neu verhandeln.

Bauherren müssen allerdings im Gegenzug darauf achten, den Bauablauf nicht durch Eigenverschulden zu verzögern. So müssen Unterlagen etwa rechtzeitig beim Bauamt abgeliefert oder die Finanzierung geregelt sein. Ist von Seiten des Bauherren alles organisiert, kann man von Bauunternehmen also im Sinne einer guten Zusammenarbeit vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erwarten, die neuen Vorschriften bereits in diesem Jahr umzusetzen.
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Energieeffizienz: Mieterstrom: Neuer Leitfaden für die Immobilienwirtschaft veröffentlicht

Immer mehr Verbraucher produzieren Strom und Wärme auf Basis von alternativen Energien. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nutzen bereits rund zehn Millionen Eigentümer Solaranlagen für den Energieverbrauch. Seit einigen Wochen verzeichnet der Verband auch immer mehr Mieter, die ein wachsendes Interesse an der Errichtung von Solaranlagen bekunden.

Vor diesem Hintergrund hat BSW-Solar eine neue Info-Broschüre herausgegeben, die Stadtwerke und die Immobilienwirtschaft bei der Planung und Umsetzung von Geschäftsmodellen mit Mieterstrom unterstützt. Der Leitfaden beschäftigt sich ausführlich mit den Regeln des neuen Mieterstromgesetzes, gibt konkrete Tipps für die Installation von Photovoltaikanlagen und zeigt auf, mit welcher Investitionssumme die Beteiligten rechnen müssen.

Auch Besonderheiten und Erfahrungen aus realen Projektbeispielen sind in der Broschüre zu finden. Anhand von drei Beispielrechnungen wird zudem die Wirtschaftlichkeit der Anlagen aufgezeigt. Abschließend werden die wichtigsten Schritte und Prüffragen auf dem Weg zum eigenen Mieterstromprojekt dargestellt. Der Leitfaden kann auf dem Online-Portal www.pv-mieterstrom.de kostenfrei heruntergeladen werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Vermieter kann bei Immobilienerbe Nachlasspfleger beauftragen

In einem aktuellen Urteil entschied das Kammergericht, dass Vermieter einen Nachlasspfleger mit der Räumung einer Mietwohnung beauftragen können, falls die Erben des verstorbenen Mieters nicht aufzufinden sind. Ob es tatsächlich ein Nachlassvermögen gibt, spielt dabei keine Rolle (AZ 19 W 102/17).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einen Antrag auf Nachlasspflegschaft gestellt, da er nach dem Tod seines Vermieters keine Erben ausfindig machen konnte. Das Nachlassgericht lehnte den Antrag jedoch ab, da kein Nachlassvermögen vorhanden sei. Der Vermieter reichte jedoch Beschwerde ein, da er seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache durchsetzen wollte.

Das Kammergericht stimmte nun aktuell der Beschwerde zu. Auch wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist, hat der Vermieter das Recht, seinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache geltend zu machen.
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Guter Rat: Wohntipp: Jetzt Nachschub für den Kamin besorgen!

Die neue Heizsaison steht vor der Tür. Um Brennvorräte für den Kamin aufzustocken, sind die letzten Sommermonate der ideale Zeitpunkt. Denn sinken die Temperaturen, ziehen parallel die Preise für Brennholz deutlich an. Wer jetzt vorsorgt, kann Kosten sparen und ist für die Wintersaison einsatzbereit, teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aktuell mit.

Brennholz gibt es mittlerweile in nahezu allen Baumärkten oder Brennholzhändlern. Wer beim Forstamt einen Sammelschein erwirbt oder gar eine Erlaubnis besitzt, sein eigenes Holz in bestimmten Bereiches des Waldes zu sägen, kann Kosten sparen. Diese Variante ist jedoch um einiges aufwendiger und nur dann interessant, wenn ausreichend belüftete und trockene Lagerfläche zur Verfügung steht.

Denn sind die Scheite zu feucht, entsteht übermäßig Qualm im Ofen. Ein Feuchtgehalt von 22 Prozent darf also nicht überschritten werden. Hierzu gibt der Verband einen Tipp: Lässt sich ein Nagel problemlos in das Holz drücken, ist es zu feucht und muss noch einige Zeit gelagert werden.
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Marktdaten: Umfrage: Smart Homes werden interessanter für Eigentümer

Drei Viertel der Deutschen sind offen für Smart Home-Anwendungen. Das hat das Marktforschungsinstitut Splendid Research aktuell bekannt gegeben. Rund 36 Prozent der Teilnehmer haben diverse Funktionen bereits in ihrer Wohnung integriert. Rund 40 Prozent zeigten sich offen für die Thematik.

In einer repräsentativen Umfrage wurden 1.021 Deutsche zwischen 18 und 69 Jahren online nach ihrer Meinung gefragt. Auch wenn die meisten der Befragten grundsätzlich offen für intelligente Wohnkonzepte sind, hat sich das Wachstum der Nutzerzahlen zuletzt verlangsamt. Zwar bietet das Smart Home-Segment enormes Potenzial, jedoch verhindert die nach wie vor unübersichtliche Marktsituation sowie Vorbehalte der Verbraucher einen deutlicheren Aufwärtstrend.

Insbesondere beschäftigt die Befragten die Sorge um ihre Privatsphäre. Mehr als die Hälfte haben hierzu ihre Bedenken geäußert. Dazu fürchtet ein Drittel der Teilnehmer Angriffe durch Hacker. Auch der Einbau und tägliche Einsatz der Anwendungen wird von vielen Eigentümern noch kritisch gesehen. Die Marktexperten empfehlen Anbietern angesichts dieser Erkenntnisse, ihre Bemühungen auf eine umfassende Aufklärungsarbeit sowie die Vereinfachung der Installation und Bedienung von Smart Home-Systemen zu fokussieren.
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Baubranche: Bautipp: Vorsicht bei Auftragsvergabe über Online-Portale

In einem Haus muss ständig etwas repariert oder erneuert werden. Ob Fliesen im Bad, ein anderer Bodenbelag oder ein neuer Anstrich im Wohnzimmer – für solche vergleichsweise kleinen Arbeiten suchen die meisten Hausbesitzer inzwischen Handwerker im Netz auf Online-Plattformen und bei Online-Auktionen.

Doch der Verband Privater Bauherren e.V. warnt aktuell davor, die Auftragsvergabe lediglich vom Preis abhängig zu machen. Zuvor lohnt sich ein Blick auf den Standort und die Referenzen des Unternehmens. Auch sogenannte Briefkastenfirmen mischen sich immer wieder unter die Anbieter und nutzen die Anonymität des Internets.

Dazu kann ein Besuch auf dem Betriebsgelände hilfreich sein, das Handwerksunternehmen richtig einzuschätzen. Bauherren sollten vor diesem Hintergrund stets auf die Seriosität der Betriebe achten, die sich in ihr Haus und ihre Privatsphäre lassen.
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Energieeffizienz: Energiekosten per Flatrate: Pauschalmieten werden attraktives Zukunftsmodell

Eine Pauschalmiete, die eine Flatrate für Wärme und Stromverbrauch beinhaltet, ist heutzutage eher unüblich. Doch laut dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen steigt das Interesse nach einem Rundum-Paket in der Wohnungswirtschaft. Erste Angebote sind bereits auf dem Markt.

Was bislang nur aus Studentenwohnheimen bekannt war, stellt für einige Wohnungsbauunternehmen ein interessantes Modell dar. Eine fest vereinbarte Miete enthält demnach eine Flatrate für alle oder Teile der Energiekosten. Die Vorteile: Durch das Wegfallen der Zähler und Abrechnungen in den Wohnungen fallen die Kosten für Abwasser und Heizung deutlich niedriger aus als gewohnt.

Laut Mieterbund wird die Zahl der Mietverträge mit Flatrates zukünftig weiter steigen, auch wenn gerade bei Bestandsgebäuden ein solches Mietmodell nur schwer realisierbar ist. Zudem stellt die bestehende Regelung der Heizkostenverordnung, die eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorschreibt, ein Hemmnis dar. Prädestiniert für die Pauschalmiete sind Häuser, die durch eine energieeffiziente Bauweise generell sehr wenig Wärme verbrauchen.
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Facility Management: Urteil: Haftung bei Kanalüberschwemmung nicht immer eindeutig

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Eigentümer von Grundstücken mit Baumbestand nicht automatisch für Rückstauschäden im Abwasserkanal haften müssen. Die Kontrollpflicht muss von Fall zu Fall beurteilt werden (AZ III ZR 574/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Hauseigentümerin von der Stadt Schadensersatz verlangt, da ihr Keller aufgrund eines Wasserrückstaus in der Kanalisation überschwemmt worden war. Ihr Grundstück grenzt an einen städtischen Platz, auf dem eine Kastanie steht. Obwohl die Abwassersatzung besagt, dass jeder Anschlussnehmer selbst für eine Rückstausicherung sorgen muss, verfügte die Eigentümerin über keinen Schutz. Da der Kanal stark mit Wurzeln bewachsen war, konnte das Wasser nicht mehr abgeleitet und eine Überflutung nicht mehr verhindert werden.

Nachdem das Gericht in erster Instanz die Klage abgewiesen hatte, verwies der Bundesgerichtshof den Fall nun zurück. Es sei der Eigentümerin in dieser speziellen Situation nicht zuzumuten, den Kanal auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Vielmehr hätte die Stadt als Eigentümerin des Platzes und Betreiberin des Abwassersystems den Kanal warten müssen.
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