Mieten & Vermieten: Urteil: Betriebsstrom darf nicht als Allgemeinstrom umgelegt werden

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass die Betriebsstromkosten von Heizungsanlagen nicht als Teil des Allgemeinstroms auf die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umgelegt werden dürfen (AZ V ZR 166/15).

Im vorliegenden Fall hatten Eigentümer gegen einen WEG-Beschluss geklagt. 2013 wurde beschlossen, den Betriebsstrom der zentralen Heizungsanlage in der Jahresgesamtabrechnung als „Allgemeinstrom“ auf alle Eigentümer umzulegen. Der Betriebsstrom wurde über den Allgemeinstromzähler erfasst, da kein Zwischenzähler installiert worden war.

Das Gericht stimmte nun aktuell der Anfechtungsklage zu. Die Stromkosten für die Heizungsanlage dürfen nicht als Allgemeinstrom angerechnet werden, sondern müssen separat erfasst oder notfalls geschätzt werden.
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Leben & Wohnen: Stromwechsel: Verbraucherzentrale NRW warnt vor versteckten Preiserhöhungen

Mit nur ein paar Klicks können Verbraucher heute ihren Stromtarif wechseln. Zahlreiche Vergleichsportale und Anbieter erstellen zunächst einen umfassenden Überblick und filtern am Ende den günstigsten Tarif heraus. Doch nicht immer ist ein günstiger Stromtarif eine gute Wahl, auch die weitere Preisentwicklung ist entscheidend, weiß die Verbraucherzentrale NRW.

Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherschützer hat gezeigt, dass die Mehrzahl der Garantien nicht das halten, was sie versprechen. Von 25 untersuchten Grundversorgern boten 18 Preisgarantien an, von denen 82 Prozent von Umlagen, Abgaben und Netzentgelte ausgenommen sind – Kosten von bis zu drei Viertel des Gesamtpreises. Vermeintliche Fixpreise sind zudem oft an lange Vertragslaufzeiten gebunden.

Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale Hausbesitzern, ihre Verträge sorgfältig zu lesen, jeglichen Schriftverkehr aufzubewahren und sich bei bedarf an die zuständigen Verbraucherzentralen zu wenden.
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Marktdaten: Wohnungsbau: Baugenehmigungen auf neuem Rekord

In Deutschland wird so viel gebaut wie zuletzt 1999. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuell bekannt gibt, wurden in den ersten neun Monaten 2016 insgesamt 276.297 Wohnungen genehmigt. Im Vorjahresvergleich stiegen die Baugenehmigungen um 24 Prozent.

Die meisten Anträge verzeichnete Destatis für Wohnungen in Wohnheimen und Mehrfamilienhäusern. Demnach wurden 232.500 Einheiten in Wohngebäuden und 26.700 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern genehmigt. In Zweifamilienhäusern wurden lediglich 1.900 Wohnungen beantragt. Der Bau von Einfamilienhäusern belief sich auf 2.100 Projekte.

Experten kritisieren, dass der Trend den großen Wohnungsmangel in Deutschland mittelfristig nicht eindämmen wird und viele Genehmigungen nur zur Spekulation eingeholt worden sind.
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Baubranche: Bautipp: Regelmäßige Baukontrolle spart Zeit und Geld!

Mit einem schlüsselfertig gebauten Haus vertrauen viele Bauherren auf ein Rundum-Sorglos-Paket. Doch immer wieder kommt es beim Bau zu Verzögerungen oder kleineren Mängeln, die hohe finanzielle Folgen mit sich bringen können, weiß der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Laut einer VPB-Umfrage müssen Hausbesitzer durchschnittlich 24.200 Euro für die Beseitigung von Mängeln an schlüsselfertig gebauten Häusern investieren. Eine Summe, die den Bauexperten zufolge durch regelmäßige Baukontrollen gespart werden könnte. Denn ist das Haus erst einmal abgenommen, ohne zunächst versteckte Mängel anzuzeigen, bleibt der Bauherr oft allein auf den Sanierungskosten sitzen.

Die meisten Mängel liegen laut VPB in der Abdichtung. Ein Bodengutachten ist hierfür unabdingbar, um technische Details zu kennen und planen zu können. Aber auch bei klassischen Bauarbeiten wie dem Mauern schleichen sich immer mehr Mängel durch Unachtsamkeit oder Pfusch ein. Wie oft eine Baustelle sinnvollerweise kontrolliert wird, hängt von der Baustelle ab. Durchschnittlich sind es zwischen fünf und sechs Termine, die im Optimalfall von einem Sachverständigen durchgeführt werden.
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Energieeffizienz: Positive Bilanz: Expertenliste für Förderprogramme schafft Qualitätsstandards

Wer energieeffizient sanieren oder bauen will, braucht in der Regel die Beratungskompetenz eines qualifizierten Energieexperten. Seit nun fünf Jahren stellt die Deutsche Energie-Agentur (dena) die „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ bereit, die Bauherren eine praktische Suche nach Experten in ihrer Nähe ermöglicht.

Die Bilanz der stetig wachsenden Datenbank ist laut den Initiatoren, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), der KfW Bankengruppe und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) positiv. Rund 13.800 Experten sind aktuell über die Liste verfügbar. Knapp jeder dritte Auftrag wird laut dena über die Expertenliste generiert.

Bauherren nutzen demnach die Expertensuche, um einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und einen kompetenten Partner an ihrer Seite zu wissen. In den kommenden Jahren soll das Netzwerk ausgebaut und die deutschlandweite Beratungskompetenz weiter gestärkt werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Baumbepflanzung auf Balkon nicht zulässig

Das Landgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon nicht dem üblichen Mietgebrauch entspricht. Dies gilt auch, wenn der Mieter seinen Angaben nach aus Gründen des Umweltschutzes gehandelt hat.

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter auf der zu seiner Wohnung gehörigen Loggia einen Bergahorn gepflanzt, der mit den Jahren immer größer wurde und zum Zeitpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung aus seinem Topf herausgewachsen war. Da der Baum mit Ketten gesichert und bereits über das Hausdach herausragte, verlangte der Vermieter die Entfernung des Baumes.

Das Landgericht gab nun aktuell dem Vermieter recht. Ein Bergahorn als Tiefwurzler ist nicht für die Bepflanzung von Balkonen oder einer Loggia geeignet und entspricht nicht dem vertragsmäßigen Gebrauch. Zudem beeinträchtige der Baum das Erscheinungsbild der Hausfassade.
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Steuern & Finanzierung: Flexible Kredite: Immobilienfinanzierung muss nicht teuer sein

Flexible Immobilienfinanzierungen bringen eindeutig Vorteile mit sich. Denn selten verläuft das Leben nach Plan und starre Tilgungsraten herkömmlicher Kredite können gerade junge Kreditnehmer vor große Herausforderungen stellen. Flexibleren Krediten sagt man teure Konditionen nach – zu unrecht, wie Stiftung Warentest aktuell herausgefunden hat.

Insgesamt 79 Kreditinstitute wurden nach Kreditvarianten befragt, die eine Sondertilgung von mindestens fünf Prozent pro Jahr ermöglichen. Zudem kann der Tilgungssatz mindestens zweimal im Jahr neu festgelegt werden. Das Ergebnis: 48 der befragten Institute bieten Kredite an, die flexibel, aber nicht unbedingt teurer sind als herkömmliche Varianten. Einen Kredit über 200.000 Euro (80 Prozent des Kaufpreises) mit zehn Jahren Zinsbindung bekommt man beispielsweise schon ab 0,79 Prozent Effektivzins pro Jahr, mit 15 Jahren Zinsbindung ab 1,13 Prozent pro Jahr.

Der ausführliche Test erscheint in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/immobilienkredit-flexibel abrufbar.
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Baubranche: Immobilienpreise: Wohn- und Bürogebäude werden teurer

Die Preise für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland ziehen auch im dritten Quartal 2016 weiter an. Dies hat der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) in einem aktuellen Vergleich auf Basis echter Transaktionen ermittelt.

Demnach legte der Immobilienpreisindex für den Gesamtmarkt von Juli bis September 2016 im Vorjahresvergleich um 6,7 Prozent zu. Die Gründe für den fortwährenden Aufwärtstrend sehen die Finanzexperten in dem unverändert niedrigen Zinsniveau sowie der Suche nach alternativen Investmentprojekten.

Trotz vermehrter Bautätigkeit kann der Bedarf nach Wohnraum offenbar nach wie vor nicht gedeckt werden, so dass eine Entspannung des Marktes vorerst nicht in Sicht ist. Der vdp sieht langfristig geltende und verlässliche Rahmenbedingungen sowie wichtige Impulse von der Politik als notwendig, um der hohen Nachfrage gerecht zu werden.
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Baubranche: Bautipp: Vor dem Grundstückskauf Bebauungsplan checken!

Bauland ist ein rares Gut geworden. Laut Verband Privater Bauherren (VPB) vergeben die meisten Kommunen freie Flächen an Bauträger oder Investoren, die die Bebauung und Vermarktung übernehmen. Für private Bauherren ist die Suche nach einem geeigneten Grundstück daher zu einer schwierigen Aufgabe geworden.

Besonders individuelle Planungen sind vor diesem Hintergrund oftmals nicht durchführbar, da die Vorgaben des Bauträgers meist nicht viel Freiraum für die eigenen Wohnträume lassen. Der VPB rät Bauherren daher, sich vor dem Kauf eines Grundstücks umfangreich über den Bebauungsplan sowie die Grundbucheinträge zu informieren.

Auf der sicheren Seite ist man, wenn ein Notar das Grundbuch auf eventuelle Lasten überprüft, die auf dem Grundstück liegen könnten. Eine umfangreiche Beurteilung des Grundstücks, Stand der Erschließung, behördliche Auflagen oder eventuelle Wegerechte sind weitere entscheidende Faktoren.
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Energieeffizienz: Studie: Wohnhäuser im Energie-Praxistest

Eine aktuelle Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) hat gezeigt, dass energieeffizient sanierte Wohnhäuser und Neubauten mindestens 60 Prozent weniger Endenergie verbrauchen als ein herkömmliches Wohnhaus.

Für die Studie wurden die Energieverbrauchsabrechnungen von 121 ausgewählten Wohnhäusern untersucht sowie die Nutzung und der Zustand der Gebäude verglichen. Während die mit Öl, Gas, Fernwärme oder Holz beheizten Häuser rund 60 Prozent weniger Energie verbrauchen, wird der Verbrauch bei strombeheizten Gebäuden sogar um 90 Prozent gesenkt. Entscheidende Faktoren sind hierbei die Gebäudedämmung, die Heizungsart, der Energieträger sowie das Nutzerverhalten.

Die Klimaziele der Bundesregierung für den Gebäudesektor sind technisch laut dena somit problemlos zu erreichen. Eines der Ziele ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um 80 Prozent zu senken.
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