Facility Management: Urteil: Jahresabrechnung unter Vorbehalt nicht zulässig
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass Jahresabrechnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht unter Vorbehalt von Korrekturen beschlossen werden können (AZ 36 S 22442/15 WEG).
Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer gegen die Beschlüsse einer WEG geklagt, da diese die Abrechnungen für 2012 und 2013 jeweils mit dem Passus „Gegebenenfalls noch vorzunehmender Korrekturen sind in der Jahresabrechnung 2014 vorzunehmen“ beschlossen hatten.
Das Landgericht entschied zu Gunsten des Eigentümers. Da der Korrekturvorbehalt inhaltlich zu unbestimmt ist, ist der Beschluss ungültig. Insbesondere die angesetzte Korrektur in der Jahresabrechnung 2014 ist laut Gericht nicht zulässig.
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Guter Rat: Bauversicherungen im Test: Auf die Eigenleistung kommt es an!
Eine Haftpflichtversicherung für das eigene Bauprojekt ist elementar, um Bauherren vor erheblichen finanziellen Verlusten im Schadensfall zu schützen. Stiftung Warentest hat vor diesem Hintergrund 34 Versicherer untersucht und Preis-/Leistung verglichen. Ebenso verglichen die Tester die Angebote im Bereich „Bauleistungsversicherungen“.
Diese zahlt, wenn der Bauherr Schadenersatz für Unfälle zahlen muss und verteidigt ihn, wenn er unberechtigt auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass sich der Preis für den Haftpflichtschutz beim Bau von Fertighäusern halbiert. Teurer wird es dagegen, wenn Häuslebauer selbst Hand anlegen. Wer viel selbst machen will, sollte einen Tarif wählen, bei dem viel Eigenleistung mitversichert ist.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Bauleistungsversicherung. Sie zahlt, wenn auf der Baustelle Schäden durch unvorhersehbare Unwetter oder Vandalismus entstehen. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro kostet eine Bauleistungsversicherung ab 250 Euro, bei einer Bausumme von 150.000 Euro ab 150 Euro.
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Baubranche: Stadtentwicklungsbericht 2016: Kommunen erhalten 3,4 Milliarden Euro
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels hat die Bundesregierung ihre Stadtentwicklungspolitik neu ausgerichtet. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, beschloss das Bundeskabinett aktuell die Anpassung ihrer Förderprogramme im Städtebau.
Der Bericht wird alle vier Jahre erstellt und analysiert die aktuelle Situation deutscher Kommunen. Neben den Aktivitäten des Bundes im Bereich der Stadtentwicklungspolitik werden ebenfalls Herausforderungen der Städte und Optionen für die zukünftige integrierte Stadtentwicklungspolitik beschrieben.
Insgesamt stellt der Bund 3,4 Milliarden Euro bereit, um die soziale Infrastruktur auszubauen und Grünflächen zu schaffen. In der vorherigen Legislaturperiode sind nur zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden.
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Leben & Wohnen: Haustipp: Dachentwässerung regelmäßig warten
Immer wieder führt Starkregen zu Wasserschäden an Wohnhäusern. Laut Verband Privater Bauherren e.V. gehört daher das Reinigen und Freihalten der Abwasserrohre auf dem Dach zu der Pflege einer Immobilie dazu. Gerade nach den stürmischen Herbst- und Wintermonaten können Rohre durch Laub und herabfallende Äste verstopft sein.
Gerät das Wasser aufgrund der versperrten Fallrohre ins Innere des Hauses, können feuchte Wände Schimmelbildung zur Folge haben. Deren Beseitigung ist laut den Bauexperten oftmals aufwendig und teuer. Aus diesem Grund rät der VPB, Entwässerungssysteme regelmäßig zu warten und zu reinigen und so Folgeschäden zu vermeiden.
Hobbygärtner können ihre Rinnen und Rohre mit ein paar einfachen Hilfsmitteln selbst reinigen. Wem die Arbeiten zu aufwendig sind, kann die Dachpflege auch einem fachkundigen Handwerksbetrieb übertragen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler
In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein Mieter nicht für einen Schaden aufkommen muss, der durch einen defekten Boiler entstanden ist. Wenn bewiesen wurde, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet der Vermieter für die entstandenen Schäden (AZ I-24 U 164/15).
Im vorliegenden Fall waren in einer Mietswohnung mehrere Liter Wasser aus einem defekten Boiler ausgetreten, die einen Schaden von etwa 10.000 Euro verursacht hatten. Die Ursache wurde auf ein Zulaufventil zurückgeführt, das nicht richtig zugedreht war. Nachdem die Versicherung des Eigentümers die Rückzahlung der Kosten gefordert hatte, zog der Mieter vor Gericht.
Die Richter entschieden nun aktuell, dass der Mieter nicht für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Nach der Beweisaufnahme stellten Sachverständige fest, dass allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit vorgelegen habe und der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann.
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Politik & Wirtschaft: Wahljahr 2017: 16-Punkte-Plan für die Immobilienwirtschaft
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft (BID) hat der Bundesregierung einen 16-Punkte-Katalog vorgelegt, um ihre Erwartungen für die nächste Legislaturperiode zu formulieren. Im Fokus der Forderungen steht eine Verbesserung des Wohnungsbaus im mittleren und unteren Preissegment. Die BID ist ein Zusammenschluss der Verbände BFW, DDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA.
Zu den formulierten Maßnahmen der BID gehört die Erhöhung der Absetzung für Abnutzungen (AfA), um durch steuerliche Vergünstigungen mehr Anreize für Investoren zu schaffen. Zudem soll die Grunderwerbssteuer bundesweit auf maximal 3,5 Prozent gesenkt werden. Der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie solle zudem von der Steuer befreit sein. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Reform der Grundsteuer, des WEG sowie stabile Rahmenbedingungen im Mietrecht.
Des Weiteren soll das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ weitergeführt und aufgestockt werden. Auch bauordnungsrechtliche Regeln sollen anhand einer Musterbauordnung in den Bundesländern vereinheitlicht werden.
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Marktdaten: Studie: Barrierefreiheit wird immer wichtiger
Immer mehr Menschen wünschen sich mehr Barrierefreiheit in ihrem Zuhause, um lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Eine aktuelle Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat aktuell einen Bedarf nach mindestens 1,6 Millionen barrierefreien Wohnungen festgestellt.
Die Analyse eines fünfgeschossigen Wohnungsneubaus in Berlin mit 20 Wohnungen und 1.500 Quadratmetern Gesamtwohnfläche hat gezeigt, dass sich bei einem kompletten Umbau auf Barrierefreiheit etwa 21,50 Euro Mehrkosten pro Quadratmeter ergeben. Wer dagegen von Anfang an beim Neubau auf eine altersgerechte Umgebung Wert legt, kann später deutlich Kosten sparen.
Die Studieninitiatoren empfehlen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ auch auf Neubauten auszuweiten und somit dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden.
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Baubranche: Blitzschlag: So schützen Sie Ihr Haus bei Gewitter
Jedes Jahr zucken nach Angaben des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) rund 2 Millionen Blitze über Deutschland und schlagen etwa 57.000 Mal ein. Für betroffene Hauseigentümer kann so ein Einschlag vom Stromausfall bis hin zum Gebäudebrand erhebliche Versicherungsschäden mit sich bringen. Eine Blitzschutzanlage auf dem Dach kann das Risiko eines Einschlags deutlich minimieren.
Den Bauexperten zufolge werden insbesondere während der Gewitterzeit immer wieder Häuser von Blitzen getroffen. Bauherren wird empfohlen, eine moderne Blitzschutzanlage gleich mit in die Bauplanung mit einzubringen. Wichtig ist hierbei, die jeweils höchsten Punkte des Daches wie First, Schornstein oder Gauben korrekt abzusichern.
Der VPB empfiehlt darüber hinaus den Einbau eines Überspannungsschutzes, der bei starken Stromschwankungen teure Computer oder Fernseher schützt. Auch Altbauten können von Fachbetrieben ohne Probleme mit Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz-Systemen nachgerüstet werden.
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Energieeffizienz: EU-Reform: Mehr Transparenz durch neue Energielabel
Beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts spielt ein energieeffizienter Verbrauch bereits seit Jahren eine wichtige Rolle. Nun hat die Europäische Union eine neue Klassifizierung von Elektrogeräten beschlossen, um Verbrauchern ihre Entscheidungsfindung zu erleichtern und den Verbrauch deutlich erkennbar zu machen.
Das Pluszeichen bei beispielsweise Produkten der Klasse A+++ fällt nun zukünftig weg und wird lediglich durch eine Palette von A als Bestnote bis G als schlechteste Bewertung ersetzt. Damit sollen Eigentümer auf einen Blick erkennen können, um welche Energieklasse es sich handelt. Zur weiteren Information soll eine Datenbank zur Produktregistrierung sowie eine öffentlich einsehbare Plattform mit allen erteilten Labels entwickelt werden.
Bis frühestens Ende 2019 sollen die neuen Labels auf den ersten Geräten zu finden sein. Ab 2020 werden dann Kühlschränke, Fernseher und Lampen mit den Etiketten ausgestattet sein. Längere Übergangsfristen bis teils 2030 gelten für Heizungen, Boiler oder Staubsauger und vergleichbare Produkte.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Wegfall von Eigenbedarf muss genau begründet werden
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter ihre Gründe genau aufführen müssen, wenn sie nach Kündigung wegen Eigenbedarfs diesen nicht umsetzen. Liegt keine ausreichende Begründung vor, hat der Mieter das Recht auf Schadensersatz (AZ VIII ZR 44/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter auf insgesamt 26.000 Euro verklagt, nachdem die Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt worden war. Der Schaden entstand laut Mieter durch Umzugskosten, eine teurere Mietwohnung, längere Arbeitswege sowie Prozesskosten. Der Vermieter hatte Eigenbedarf angemeldet, da die Wohnung seinen Angaben zufolge für einen neuen Hausmeister benötigt wurde. Vermietet wurde sie jedoch letztendlich an eine Familie.
Der Bundesgerichtshof stimmte aktuell dem Mieter zu und verweist den Fall zurück an das Landgericht, das in vorheriger Instanz zu Gunsten des Vermieters entschieden hatte. Laut Gericht konnte der Vermieter nicht ausreichend darlegen, dass der Hausmeister aufgrund von Knieproblemen vom Einzug Abstand genommen hatte. Den Richtern zufolge musste davon ausgegangen werden, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.
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