Baubranche: Studie: Fertighausquote erstmals über 20 Prozent

Der Umsatz für Fertigteilhäuser ist 2016 deutschlandweit um 15,7 Prozent gestiegen. So lautet das Ergebnis einer neuen Studie des österreichischen Marktforschungsinstituts Interconnection. Zwar erlebt die Baubranche aktuell einen allgemeinen Aufwind, doch die Fertigbausparte ist den Marktforschern zufolge überproportional gewachsen.

Die Gründe für das steigende Umsatzvolumen liegen laut Interconnection in einem guten Gesamtangebot für Immobilienkäufer, das ein Haus auf einem attraktiven Grundstück beinhaltet. Viele Interessenten ziehen einen vereinfachten Weg zum eigenen Heim heute vor. Den Hauptanteil im Fertigbaugeschäft halten nach wie vor Einfamilienhäuser mit 83 Prozent.

Für die Zukunft prognostiziert das Marktforschungsunternehmen eine Fortsetzung des Fertighaus-Trends. Bis 2020 werden jährlich 6,6 Prozent für die Branche erwartet.
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Warum sich Pflegeimmobilie als Kapitalanlage lohnt

Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

In der Regel werden Pachtverträge bei Pflegeimmobilien über 20-30 Jahre abgeschlossen. Deshalb sind Sie auch geeignet für folgende Investoren: Neuanleger, die langfristig planen und langsam in Immobilieninvestments herangeführt werden. Erfahrene Investoren, die mehr als eine Wohnung besitzen wollen. Immobilienbesitzer, Rendite um die 5% erwarten Anleger, die es bequem haben wollen. Die Nachfrage an Pflegeimmobilien steigt enorm […]

Baubranche: Bautipp: bei fehlenden Plänen Aufmaß bestellen

Käufer von Altbauten oder denkmalgeschützten Immobilien erleben immer wieder, dass keine maßstabsgerechten Pläne über ihr Haus vorhanden sind. Dabei sind die Originalunterlagen elementar wichtig, um Sanierungen oder Umbauten vornehmen zu können, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.

Insbesondere bei Denkmälern sollte in dieser Situation ein sogenanntes verformungsgerechtes Aufmaß bestellt werden, das das Haus in seinem Ist-Zustand dokumentiert. Diese neuen Pläne können von den ursprünglichen abweichen, doch halten sie die wichtigsten statischen und konstruktiven Verhältnisse fest. Bauplaner und Handwerker erhalten somit eine wichtige Basis für ihre Arbeiten.

Eine moderne, jedoch recht teure Alternative ist die Laserscan-Methode, bei der einzelne Räume aufgenommen und in dreidimensionale Bilder umgesetzt werden. Ein Nachteil hierbei: Wichtige Informationen wie der Verlauf alter Leitungen in den Wänden wird nicht dokumentiert. Die Branchenexperten empfehlen vor diesem Hintergrund, sich mehrere Angebote einzuholen und auch die Nebenkosten zu vergleichen.
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Energieeffizienz: Sonne speichern: Über 50.000 Solarbatterien in Betrieb

Rund 52.000 Solarstromspeicher sind bis Ende 2016 in Deutschland installiert worden. Damit kamen im vergangenen Jahr etwa 20.000 Speicher hinzu. Dies teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) mit Bezug auf eine neue Markterhebung aktuell mit. Bis 2018 wird zudem eine Verdopplung der Speicherzahl erwartet.

Der entscheidende Vorteil der Heimspeicher: Verbraucher können größere Mengen des selbst erzeugten Stroms auch selbst nutzen. Laut dem Branchenverband gelten sie deshalb bereits heute als wesentlicher Baustein der Energiewende und als Stabilisatoren für das Stromnetz, da sie den weiteren Ausbau vermeiden und die Aufnahmefähigkeit der lokalen Netze erhöhen.

Vor diesem Hintergrund rechnet der Branchenverband mit einer erhöhten Nachfrage innerhalb der nächsten zwei Jahre. Begünstigt wird diese Entwicklung noch durch die fallenden Preise für die Speicherbatterien. Allein in den vergangenen drei Jahren sind die Preise für Heimspeicher um 40 Prozent gesunken. Weitere Informationen rund um das Thema Stromspeicher erhalten Verbraucher unter www.die-sonne-speichern.de.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Herdaustausch ist Modernisierungsmaßnahme

In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Neukölln, dass Mieter den Austausch eines Elektroherdes gegen einen modernen Herd mit Ceranplatten dulden müssen, da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietwohnung handelt (AZ 10 C 391/16).

Im vorliegenden Fall stritten sich Mieterin und Vermieterin über den Austausch eines Herdes in der betreffenden Mietwohnung. Die Mieterin befürchtete eine anschließende Mieterhöhung, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB verzichtet hatte.

Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Vermieterin. Da ein Herd mit Cerankochfeld allgemein als hochwertiger gegenüber einem Plattenherd gewertet wird, ist der Austausch eine übliche Modernisierungsmaßnahme, die geduldet werden muss.
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Steuern & Finanzierung: Grundsteuererlass: Frist bis Ende März nutzen

Noch bis zum 31. März 2017 können Vermieter einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent für Mietausfälle in 2016 beantragen, die sie nicht selbst verschuldet haben. Für denkmalgeschützte Gebäude und andere Immobilien des öffentlichen Interesses wird sogar ein vollständiger Erlass gewährt.

Voraussetzung ist allerdings, dass die Mietausfälle auf Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall, struktuelle Nichtvermietbarkeit oder auch besondere Ereignisse wie Brand oder Hochwasser zurückzuführen sind. In jedem Fall müssen Vermieter ernsthafte Bemühungen nachweisen, die betreffende Immobilie beispielsweise in Form von Anzeigen beworben zu haben.

Noch bis Ende März können Eigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen und Anträge auf Grundsteuererlass rückwirkend für 2016 bei den zuständigen Steuerämtern bzw. Finanzämtern einreichen.
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Marktdaten: Wohntrend: Zurück auf’s Land

Familien zieht es wieder raus aus der Stadt, zurück auf’s Land. Das ist das Fazit einer umfassenden Bevölkerungsstudie der Landesbausparkassen. Während in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen in die Großstädte gezogen sind, sehen die Branchenexperten seit 2014 erste Anzeichen für einen Rückwärtstrend.

Die Gründe für die Abwanderung ins Umland sind zum einen die gestiegenen Miet- und Immobilienpreise in den Städten, aber auch der Wunsch nach „Entschleunigung“ sowie die Nähe zu Familie und Freunden, wie die Universität Bamberg in einer aktuellen Umfrage festgestellt hat.

Ein weiterer Trend: In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt immer mehr kleinere Haushalte. Etwa 43,2 Millionen Ein- oder Zwei-Personenhaushalte wird es den Schätzungen zufolge bis 2035 geben. 40,8 Millionen Haushalte verzeichnete das Bundesamt dagegen in 2015.
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Baubranche: Bautipp: Kaminofen beim Neubau mit einplanen!

Was ein Stromausfall für Haushalte bedeutet, können sich in Zeiten einer verlässlichen Versorgung nur die wenigsten Eigentümer vorstellen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es beispielsweise durch Stürme oder Hochwasser durchaus zu solch einer Versorgungslücke kommen kann.

Auch Smart Homes stehen durch die Vernetzung aller Systeme einem höheren Risiko eines Stromausfalls gegenüber. Angriffe auf die Stromnetze sind ebenfalls ein Szenario, das Sicherheitsexperten heute für möglich halten.

Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren im Optimalfall bereits beim Neubau die Installation eines Kaminofens mit einplanen, empfiehlt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. Denn dieser bleibt im Falle eines Systemausfalls die einzige Heizmöglichkeit. Kann dieser aus Kostengründen zunächst nicht berücksichtigt werden, sollten Bauherren zumindest einen Kaminzug sowie den Standort des Kamins mit einkalkulieren.
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Energieeffizienz: Energie im Wandel: 100.000 neue Solarheizungen in 2016

Die Zahl der Solarwärmeanlagen ist deutschlandweit um rund 100.000 Installationen gestiegen. Dies teilen der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) aktuell mit. Somit verzeichneten die Verbände insgesamt 2,2 Millionen Solaranlagen bundesweit.

Mit den aktuellen Absatzzahlen zeigt sich BSW-Solar zwar zufrieden, doch das Sanierungstempo ist sei nach wie vor ausbaufähig. Aufgrund von niedrigen Öl- und Gaspreisen sei der Sanierungsdruck 2016 noch relativ gering geblieben, doch ziehen die Preise nun aktuell wieder an, so BSW-Solar weiter.

Darüber hinaus erhalten Energiesanierer aktuell so hohe Zuschüsse wie nie zuvor. Rund 3.600 Euro stellt der Bund in der Regel für die Heizungsmoderinisierung bereit. Niedrige Zinsen für Finanzierungskredite sind zudem ein weiterer Anreiz für Eigentümer.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Kosten für Baumfällung sind keine Betriebskosten

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschied in einem aktuellen Urteil, dass Kosten für eine Baumfällung nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können (AZ 5 C 449/16).

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Kosten für die Fällung eines Baumes als umlagefähige Kosten der Gartenpflege angesetzt. Der Gesamtbetrag von 2.200 Euro wurde somit über die Betriebskosten anteilig auf die Mieter verteilt. Die Mieter akzeptierten dies nicht, sondern sahen die Kosten als nicht umlagefähige Instandhaltungskosten an.

Das Gericht stimmte nun aktuell der Klage auf Rückzahlung zu. Das Fällen eines morschen oder kranken Baumes fällt in die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und kann nicht auf die Mieter umgelegt werden.
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