Energieeffizienz: Sonne speichern: Neues Informationsportal für Eigentümer und Handwerker
Die private Energiewende ist in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus von Politik, Wirtschaft und auch Endverbrauchern gerückt. Wärmespeicher sind hierbei eine entscheidende Voraussetzung für mehr Effizienz in der Energieversorgung. Denn nur wenn die Speicherung der Sonnenenergie möglich ist, kann diese sinnvoll zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung genutzt werden.
Um Verbraucher und Unternehmen ausführlich über die Möglichkeiten und Vorteile von Wärmespeichern zu informieren, hat der Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) ein neues Internetportal entwickelt. Neben wichtigen Informationen rund um Wärmespeicher finden Interessierte ebenfalls die neuen staatlichen Förderangebote, mit denen die Investition für den einzelnen deutlich günstiger wird.
Wer also seine Heizungsanlage modernisieren und sich über die Vorteile von Wärmespeichern informieren möchte, findet unter www.waermespeichern.de ein umfassendes Angebot.
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Mieten & Vermieten: Lärmbelästigung: Mieter muss nicht die Ursache kennen
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Mietminderung bei Lärmbelästigung durchaus gerechtfertigt sein kann, wenn der Mieter die Mängel an sich ausführlich beschreibt. Er muss keinesfalls die Ursache der Lärmbelästigung kennen (AZ VIII ZR 1/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine fortwährend bestehende Lärmbelästigung durch laute Klopfgeräusche, Möbelrücken und festes Getrampel von der Wohnung über ihm beanstandet und diese sogar mit Lärmprotokollen belegt. Nachdem die Vermieterin nicht reagiert hatte, minderte er die Miete, woraufhin die Wohnung fristlos gekündigt wurde. Die Vermieterin argumentierte, dass er nicht den unzureichenden Schallschutz als Ursache benannt hatte, sondern die Tatsache, dass sie nichts gegen die Belästigung durch andere Mieter unternommen hätte.
Nachdem Amts- und Landgerichte der Räumungsklage der Vermieterin zustimmten, hob der Bundesgerichtshof nun das Räumungsurteil auf. Es reiche aus, wenn der Mieter einen konkreten Sachmangel darlegt und ist nicht verpflichtet, die Ursache zu benennen.
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Politik & Wirtschaft: Neues Bauvertragsrecht: Mehr Rechte für Bauherren
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt aktuell den Beschluss des neuen Bauvertragsrechts, das privaten Bauherren künftig mehr Rechte und Sicherheit beim Hausbau bieten soll. Nach Jahrelangen Verhandlungen sei nun ein Regelwerk geschaffen worden, das die Informationslücke zwischen Bauherr und Bauunternehmen schließt, so Haus und Grund weiter.
Denn oftmals stehen Bauherren vor der Herausforderung, alle rechtlichen und organisatorischen Fragen zu beantworten, ohne große Erfahrungen in der Baubranche zu haben. Zwar ersetzt eine neue Gesetzeslage keine ausführliche rechtliche und bautechnische Beratung, doch erhalten Bauherren durch das neue Bauvertragsrecht in Zukunft deutlich mehr Rechte und Möglichkeiten.
Haus und Grund stellt Bauherren ein Vertragsmuster bereit, das gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) entwickelt wurde. Weitere Informationen und Downloads sind unter www.hausundgrund.de erhältlich.
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Inhalt – Immobilientipps für Kapitalanleger und Wohnungseigentümer
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Einführung – Immobilientipps für Kapitalanleger und Wohnungseigentümer
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Marktdaten: Bauboom: Wohnungsgenehmigungen stiegen 2016 um 21,6 Prozent
Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts hat der Bund im Jahr 2016 deutschlandweit insgesamt 375.400 Wohnungen genehmigt. Das sind mit 21,6 Prozent rund 66.700 Genehmigungen mehr als noch im Vorjahr. Eine höhere Zahl an genehmigten Wohnungen hatte es zuletzt im Jahr 1999 gegeben (440 800).
Von den im Jahr 2016 genehmigten Wohnungen waren 316 600 Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+ 19,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Dieser starke Zuwachs zeigte sich vor allem in Mehrfamilienhäusern und in Zweifamilienhäusern. Bei den Einfamilienhäusern blieb die Zahl der genehmigten Wohnungen im Jahr 2016 gegenüber 2015 unverändert.
Prozentual am stärksten stiegen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen mit + 109,7 % beziehungsweise + 13 100 Wohnungen. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erreichte im Jahr 2016 mit 52 300 Wohnungen den höchsten Wert seit 1998 (58 100).
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Energieeffizienz: Bautipp: KfW-Vorgaben müssen eingehalten werden!
Wer die Zuschüsse der KfW für sein Bau- oder Sanierungsvorhaben in Anspruch nimmt, muss sich darüber im Klaren sein, dass die Vergabe der Mittel an strikte Bedingungen gekoppelt ist. Daran erinnert aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).
Verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen ist laut VPB der Bauherr und damit der Antragssteller der Fördermittel. Dies gilt auch, wenn die Förderbedingungen beispielsweise durch Fehler des eines beauftragten Handwerksunternehmens nicht eingehalten werden. Die KfW überprüft stichprobenartig die Einhaltung ihrer technischen Vorgaben und fordert im Ernstfall die Gelder zurück.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Bauexperten, das umfassende Bau oder Sanierungsprojekt von einem unabhängigen Sachverständigen begleiten und die einzelnen Förderprogramme sorgfältig überprüfen zu lassen.
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Energieeffizienz: Energieberatung: Neue Checkliste für Eigentümer und Experten
Die Deutsche Energie-Agentur hat ein neues Hilfsmittel für die Vertragsgestaltung von Sanierungsvorhaben entwickelt, um Energieberater und Hauseigentümer optimal zu unterstützen. Die Checkliste wurde in enger Abstimmung mit der KfW und Energieberatern entwickelt und soll bei der Umwandlung von Wohngebäuden in KfW-Effizienzhäuser oder auch Einzelmaßnahmen Anwendung finden.
Laut dena umfasst die Liste sowohl technische Punkte, die bei einem KfW-Sanierungsvorhaben beachtet werden müssen, als auch organisatorische Aspekte, die nicht vergessen werden dürfen. Auch werden die öffentlich-rechtlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung und die hinterlegten DIN-Normen mit einbezogen. Empfehlungen der dena zum Bauprozess sind ebenfalls in der Liste enthalten.
Dabei sind die Inhalte als rechtlich unverbindlicher Vorschlag und Formulierungshilfe zu verstehen. Eine Vertragsrechtsberatung oder die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung ersetzt die Liste nicht. Weitere Informationen und Downloads sind unter www.dena-expertenservice.de im Bereich Arbeitshilfen verfügbar.
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Facility Management: Urteil: Instandhaltungspflicht bei dinglichem Wohnrecht unterschiedlich
Das Amtsgericht Saarbrücken entschied in einem aktuellen Urteil, dass Inhaber eines dinglichen Wohnrechtes oder Nießbrauchs zwar für den Erhalt der Wohnung zuständig sind, größere Reparaturen jedoch der Eigentümer übernehmen muss (AZ 4 C 418/16).
Im vorliegenden Fall hatte die Inhaberin eines unentgeltlichen dinglichen Wohnrechts darauf bestanden, dass der Eigentümer ihrer Wohnung eine defekte Gastherme sowie eine verstopfte Wasserleitung instand setzen lässt. Der Eigentümer sah sich dagegen nicht in der Pflicht, die Schäden auf seine Kosten zu beheben.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Wohnberechtigten. Die beiden Reparaturen seien außergewöhnliche Maßnahmen, die nicht zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
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Leben & Wohnen: Stromrechnungen bei Verzug: Oft überzogen und intransparent
Die Verbraucherzentrale NRW teilt aktuell mit, dass Stromversorger im Falle eines Zahlungsverzuges erhebliche Mahn- und Verzugskosten ansetzen – je nach Wohnort und Anbieter können diese erheblich variieren. Insgesamt 109 Grundversorger in Nordrhein-Westfalen hat die Zentrale im Rahmen des Projektes „NRW bekämpft Energiearmut“ untersucht.
Säumige Kunden müssen für eine Mahnung per Post zwischen 1,50 Euro und 7 Euro zahlen. Lediglich 15 der 109 Versorger verlangten für eine Mahnung mit 2,50 Euro den von der Verbraucherzentrale angesetzten Preis. Für per Brief angekündigte Stromsperren müssen Kunden zwischen 2,50 Euro und 30 Euro zahlen. Bei Sperre und Wiederanschluss werden sogar zwischen 27,48 Euro und 190,40 Euro berechnet.
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer eine fehlende Transparenz bei den untersuchten Entgelten und teils überhöhte Gebühren. Sie empfehlen Versorgern eine moderatere Entgeltpolitik, um eine Verschuldung der Verbraucher zu vermeiden.
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