Politik & Wirtschaft: Mietpreisbremse gescheitert: NRW und Schleswig-Holstein heben Beschluss auf

Wie die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund aktuell mitteilt, wird die 2015 eingeführte Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein nach nur zwei Jahren wieder abgeschafft. Die Marktexperten sehen in der Entscheidung ein positives Signal für den Wohnungsmarkt.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung von Mieterhöhungen sollten Mieter ursprünglich vor überhöhten Mieten geschützt werden. Doch das Gegenteil ist der Fall: Immobilienpreise und Mieten befinden sich insbesondere in Ballungsgebieten und Großstädten in einem stetigen Aufwärtstrend. Zudem kritisieren Unternehmen und Verbände, dass die bürokratischen Auflagen Investoren abschrecken und den Neubau blockieren.

In den aktuell veröffentlichen Koalitionsverträgen der beiden Bundesländer steht nun die Abschaffung des Marktinstruments fest. Haus und Grund begrüßt den Beschluss und fordert andere Bundesländer zur Nachahmung auf.
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Marktdaten: Umfrage: Baukredite bleiben günstig

Wie eine aktuelle Auswertung von Interhyp unter mehr als 400 Kreditinstituten und Versicherungen ergeben hat, bleiben die Konditionen für Finanzierungsdarlehen im Immobiliensektor weiterhin günstig. Nach ausgeprägten Schwankungen im Frühjahr bewegten sich die Zinsen seit Mitte Mai stabil, langfristig ist jedoch mit Steigerungen zu rechnen.

Noch liegen die Bestkonditionen den Umfrageergebnissen zufolge für 20jährige Immobiliendarlehen unter zwei Prozent (1,9 %). Ein zehnjähriges Darlehen kann im Optimalfall zu etwa 10,3 Prozent finanziert werden. Wer also über einen Hausbau oder -kauf nachdenkt, profitiert aktuell von einem anhaltend günstigen Marktumfeld, so das Fazit der Umfrage.

Der Grund für die Niedrigzinsen ist die aktuelle Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die den Leitzins trotz steigender Inflation weiterhin bei Null belässt. Auf lange Sicht rechnen die Experten jedoch mit steigenden Zinsen und raten Interessenten, von den günstigen Marktbedingungen zu profitieren.
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Baubranche: Bautipp: Barrieren von Anfang an vermeiden!

Barrierefreies Wohnen wird immer wichtiger. Wer lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden wohnen will, muss frühzeitig altersgerecht umbauen. Vorausschauende Bauherren planen diesen Schritt bereits beim Neubau mit ein und sparen dadurch erhebliche Kosten, teilt der Verband Privater Bauherren (VPB) aktuell mit.

Demnach ist es den Bauexperten zufolge ratsam, das Thema Barrierefreiheit bereits bei der Bauplanung mit dem Architekten zu erörtern und entsprechend zu planen. Ein ebenerdiger Eingangsbereich, breite Türen und Bäder mit sogenannten Walk-in-Duschen sind beispielsweise wichtige Details, die später aufwendig umgebaut werden müssen.

Besonders mit Anbietern von schlüsselfertigen Häusern sollten Eigentümer von Anfang an detailliert klären, inwieweit die Planung mit Blick auf ein altersgerechtes Wohnen individualisiert werden kann. Im Optimalfall klärt ein unabhängiger Sachverständiger die offenen Fragen und überprüft die Vertragsunterlagen im Sinne des Bauherren.
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Energieeffizienz: Rekord: Solarstrom zieht mit Kernenergie gleich

Im Mai 2017 haben die bundesweit installierten Photovoltaik-Anlagen laut dem Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) eine Rekordmenge von etwa 5,57 Terawattstunden Strom produziert. Zum ersten Mal lagen sie damit quasi gleichauf mit der Leistung der Kernkraftwerke, die insgesamt 5,65 Terawattstunden erzeugten.

Mit einem Anteil von 12,3 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung wird der Solarstrommarkt laut BSW-Solar zu einer immer wichtigeren Säule in der Energieversorgung. Zudem hat die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in den letzten Monaten spürbar angezogen, was die Energieexperten insbesondere auf die gesunkenen Preise zurückführen. Das Preis-/Leistungsverhältnis befindet sich also mit einem Erzeugungspreis von etwa 6 Cent pro Kilowattstunde mit der Kernenergie mittlerweile auf Augenhöhe.

Wer aktuell über eine die solare Energieversorgung seines Hauses nachdenkt, findet laut Verband vor diesem Hintergrund attraktive Bedingungen vor. In Kombination mit einem Solarstromspeicher kann die selbst erzeugte Energie optimal genutzt und nachhaltig eingespart werden.
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Facility Management: Urteil: Wärmedämmung darf Grundstücksgrenze nicht überschreiten

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass Wärmedämmungen bei Neubauten die Grundstücksgrenze einhalten müssen. Nachbarn müssen eine Überschreitung der Grenze nicht dulden (AZ V ZR 196/16).

Im vorliegenden Fall hatte ein Bauträger im Jahr 2004/2005 ein Mehrfamilienhaus gebaut, das an ein Reihenendhaus angrenzt. Die Giebelwand des Hauses wurde mit einer Wärmedämmung versehen, die etwa sieben Zentimeter in das Nachbargrundstück hineinragte. Anschließend wollten die Wohnungseigentümer die Wand mit einem Putz und Anstrich von rund 0,5 Zentimetern Dicke versehen. Die Nachbarn weigerten sich jedoch, diese nachträgliche Maßnahme zu dulden.

Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell zugunsten der Nachbarn. Der Bauträger hätte bei der Errichtung des Gebäudes alle notwendigen Maßnahmen mit einplanen müssen. Stattdessen hat er trotz der EnEV-Anforderungen das nicht gedämmte Gebäude unmittelbar an das Nachbargrundstück gebaut.
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Guter Rat: Hitzestau: So bleiben Ihre Wohnräume kühl

Die warmen Temperaturen geben in diesen Tagen viel Anlass zur Freude. Doch in den Wohnräumen hat man es doch lieber kühl. Zwar ermöglichen Klimaanlagen eine angenehme Erfrischung, doch haben sie auch einen großen Energieverbrauch, der hohe Stromkosten mit sich bringt. Laut der Deutschen Energieagentur (dena) können Mieter und Vermieter einiges tun, um ihre Wohnräume und Gebäude im Sommer kühl zu halten.

Der wichtigste Tipp der Energieexperten: Die Hitze erst gar nicht ins Haus lassen! Bevor der erste Sonnenstrahl auf die Fensterscheibe scheinen kann, sollten Rollläden, Markisen und Jalousien ausgefahren werden. So wird die Sonneneinstrahlung um bis zu 90 Prozent verringert und im inneren des Hauses bleibt es angenehm kühl. Auch Fenster und Türen sollten Tagsüber geschlossen bleiben. Ein zusätzlicher Blendschutz kann ebenfalls vor der Sonne schützen.

Langfristig gesehen macht es laut dena Sinn, eine gute Wärmedämmung im Haus anzubringen, die im Sommer kühlt und im Winter wärmt. Insgesamt wird das Raumklima im Sommer durch eine moderne Dämmschicht erheblich verbessert.
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Marktdaten: Studie: Immobilienpreise ziehen weiter an

Bis Ende 2017 werden die Preise für Wohnimmobilien noch einmal deutlich anziehen. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle LBS-Frühjahrsumfrage unter 600 Marktexperten. Bei der Befragung wurden zudem enorme regionale Unterschiede festgestellt: Je weiter südlich, desto teurer die Immobilie.

Um drei bis fünf Prozent werden die Immobilienpreise in den kommenden Monaten ansteigen. Als Grund für den weiteren Aufwärtstrend nennen die Marktexperten unter anderem die kontinuierlich anhaltende Nachfrage nach Wohneigentum sowie niedrige Zinsen für Finanzierungskredite. Spitzenreiter des Immobilienpreisspiegels sind Einfamilienhäuser in München mit Preisen bis zu 1,25 Millionen Euro, die damit um mehr als das Zehnfache kosten wie vergleichbare Immobilien in beispielsweise Ostdeutschland.

Dreh- und Angelpunkt ist nach wie vor knappes Bauland. Laut LBS haben sich die Grundstückspreise in süddeutschen Groß- und Mittelstädten mit 480 Euro pro Quadratmeter im Vorjahresvergleich noch einmal verteuert. Auch hier führt München mit bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter die Liste der teuersten Städte an.
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Baubranche: Bautipp: Wie Sie bereits heute vom neuen Baurecht profitieren können

Anfang 2018 tritt das neue Baurecht in Kraft, das privaten Bauherren mehr Rechte gegenüber Bauunternehmen einräumt. Der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) teilt jedoch aktuell mit, dass bereits jetzt von den verbraucherfreundlichen Regelungen profitiert werden kann.

Denn was ab 2018 Pflicht wird, kann bereits heute in den Bauverträgen schriftlich festgehalten werden. Bauherren sollten ihre Verträge also gut verhandeln und sich im Optimalfall fachliche Unterstützung holen. Denn auch wenn ein Gesetz eine Baubeschreibung vorgibt, muss nicht jedes Detail geregelt sein und lässt einen gewissen Handlungsspielraum.

In jedem Fall sollten Bauherren keine veralteten Vertragsbedingungen akzeptieren und das Dokument von einem unabhängigen Experten prüfen lassen, empfiehlt der VPB. Hier trennt sich übrigens bereits schon die Spreu vom Weizen: Seriöse Bauunternehmer stellen sich bereits heute auf das neue Gesetz ein und ändern ihre Verträge dementsprechend ab.
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Energieeffizienz: Woche der Sonne: Bundesweite Infokampagnen und Aktionen

In dieser Woche steht ganz Deutschland im Zeichen der Sonne. Eine bundesweite Informationskampagne rund um die Erneuerbaren Energien informiert Verbraucher in hunderten Veranstaltungen über die Vorteile der klimafreundlichen Energieerzeugung.

Bereits 14 Millionen Menschen setzen deutschlandweit bereits auf alternative Energiequellen wie Solar, Holzpellets oder Wärmepumpen. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. konnten dadurch allein im letzten Jahr rund 31 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart werden. Verbände und Unternehmen wollen die Woche der Sonne nutzen, um die Klimawende weiter voranzutreiben und noch mehr Menschen für einen Umstieg zu motivieren.

Eine der wichtigsten Maßnahmen ist der Austausch der alten Heizanlage. Laut dem Deutschen Pelletinstitut (DEPI) können durch die Installation eines modernen Systems auf einen Schlag große Mengen Brennstoff und Kohlenstoffdioxid eingespart werden. Wer sich für eine Informationsveranstaltung in seiner Nähe interessiert, findet unter www.woche-der-sonne.de einen Veranstaltungskalender und umfassende Informationen.
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Nachbarschaftsfragen: Urteil: Heckengröße wird am Geländeniveau des Nachbarn gemessen

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Grenzbepflanzung von Grundstücken sich dem Geländeniveau der benachbarten Grundstücke anpassen muss. Liegt die Bepflanzung beispielsweise tiefer als das Nachbargrundstück, wird die erlaubte Wuchshöhe an dem höheren Niveau des Nachbarn gemessen.

Im vorliegenden Fall hatten zwei Grundstückseigentümer in Hanglage über die Wuchshöhe einer Grenzhecke gestritten. An der Grenze befindet sich eine Geländestufe, die in ca. 1 bis 1,25 Metern Höhe verläuft. Der Eigentümer des oberen Grundstücks verlangte, dass sein Nachbar die Hecke mindestens zweimal pro Jahr auf 2 Meter zurückschneidet, gemessen am oberen Ende der Mauer. Sein Nachbar entgegnete, dass die Ansprüche auf Rückschnitt nach bayerischem Nachbarrecht verjährt seien.

Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell, dass die Hecke wie gefordert zurückgeschnitten werden muss. Wenn ein Grundstück tiefer liegt als das des Nachbarn, ist eine Beeinträchtigung erst nach Erreichen des Höhenniveaus beeinträchtigt. Aus diesem Grund muss die Wuchshöhe am Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks und nicht an der Austrittsstelle der Pflanzen gemessen werden.
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