Baubranche: Bautipp: Einfache Lagerkeller technisch simpel halten
Ein Neubauprojekt bringt viele Fragen und Entscheidungen mit sich. Ein großes Thema, das viele Bauherren lange beschäftigt, ist das Kellergeschoss. Ist die Entscheidung gefallen, bleibt die Frage nach der Nutzungsart. Denn wie der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mitteilt, gibt es verschiedene Auflagen für unterschiedliche Flächen.
Wer beispielsweise den Keller zum Wohnen ausbaut, braucht die entsprechenden Genehmigungen. Ein bewohnbarer Keller muss beispielsweise ausreichende Raumhöhen haben, besser gedämmt sein, mehr Licht und vor allem die vorgeschriebenen Fluchtwege haben. Oft müssen auch Wasser- und Abwasseranschlüsse vorhanden sein. Bauherren kommen dann in der Regel um die Installation einer Hebeanlage nicht herum.
Soll der Keller dagegen nur als Lager genutzt werden, kann er entsprechend einfach gehalten werden. Laut VPB kann beispielsweise auf Fliesenböden oder Wandverkleidungen verzichtet werden. Denn je einfacher die Konstruktion, umso preiswerter ist sie und umso leichter zu pflegen.
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Facility Management: Gemeinschaftsgärten: Das sollten WEG-Mitglieder beachten
Für Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) gibt es bei einigen Themen rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. So auch die Pflege und Instandhaltung des Gemeinschaftsgartens, der in der Regel von allen Mitgliedern unabhängig von der Größe des Eigentumsanteils genutzt werden darf.
Dementsprechend sind auch alle Eigentümer gemeinsam für die Unterhaltung und Pflege zuständig. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund aktuell hin. Eine gängige Praxis ist die Beauftragung eines Dienstleisters, der sich um die Gartenpflege kümmert. Die entstehenden Kosten werden dann entsprechend der Höhe der Eigentumsanteile aufgeteilt.
Möglich ist ebenfalls, den Garten in Eigenleistung zu unterhalten. Voraussetzung ist hierbei, dass dies einstimmig von allen Wohnungseigentümern beschlossen wurde. Kein Eigentümer kann zur Gartenarbeit verpflichtet werden.
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Guter Rat: Gartensaison 2017: Jetzt starten und Steuern sparen!
Mit den steigenden Temperaturen beginnt für Hausbesitzer wieder die Gartensaison. Das bedeutet: Kleinere Schäden durch Schnee und Frost müssen beseitigt werden, Bäume und Sträucher beschnitten und Beete neu angelegt werden. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Hausbesitzer attraktive Steuervorteile nutzen können, wenn sie die Arbeiten gut planen.
Grundsätzlich bietet das Steuerrecht Eigenheimern zwei Möglichkeiten: Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Aufwendungen in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von bis zu 20.000 Euro) pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Für Handwerkerleistungen beträgt die Höhe der Steuerermäßigung maximal 1.200 Euro (20 Prozent von bis zu 6.000 Euro).
Wichtig dabei zu wissen: Die Abgrenzung zwischen diesen beiden Formen der Steuerbegünstigung ist gerade bei Gartenarbeiten nicht eindeutig: Während Rasenmähen und die Grünschnittentsorgung üblicherweise als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt wird, wird die Gartengestaltung meist als Handwerkerleistung betrachtet. Abzugsfähig sind jeweils nur die Arbeits-, nicht die Materialkosten – beides muss also in der Rechnung klar getrennt sein. Neben einer Rechnung ist die unbare Zahlung eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung beim Finanzamt.
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Marktdaten: Heizen wird günstiger: Kosten in 2016 um 14 Prozent gesunken
Wie der Deutsche Mieterbund (DMB) mitteilt, fiel die Bilanz der Heizkostenabrechnungen 2016 für viele Mieterhaushalte überaus positiv aus. Bei nahezu jedem zweiten Haushalt konnten deutlich geringere Heizkosten oder sogar Rückzahlungen festgestellt werden. Die Höhe der Einsparungen sei hierbei abhängig von der Art der Heizung sowie dem individuellen Heizverhalten der Mieter.
So konnten Mieter einer ölbeheizten Wohnung beispielsweise durchschnittlich 14 Prozent und Mieter einer fernwärmebeheizten Wohnung ca. sechs Prozent ihrer Kosten sparen. Insgesamt ist der Heizenergieverbrauch um etwa drei Prozent gestiegen, da der November und Dezember 2016 deutlich kälter ausfielen als im Vorjahr.
Trotz der Unwägbarkeiten wie steigenden Gas- und Fernwärmepreisen, regionalen Preisunterschieden und dem energetischen Zustand des Gebäudes ist die Tendenz für den DMB klar: Fast jeder zweite Haushalt kann mit zum Teil deutlich niedrigeren Heizkosten rechnen.
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Baubranche: Bautipp: Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen kommt 2018
Der Verband Privater Bauherren e.V. teilt aktuell mit, dass die Herausgabe von Bauunterlagen nun geltendes Recht wird. Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts am 01.01.2018 werden Unternehmen dazu verpflichtet, Bauherren die Pläne zu ihrem Neubau auszuhändigen. Bislang lag die Entscheidung bei den Unternehmen, ob sie ihren Auftraggebern die Unterlagen überlassen oder nicht.
Die Bauexperten begrüßen die Gesetzesänderung und bezeichnen die Neuregelung als veritablen Verbraucherbauvertrag. Nach Paragraph 650n BGB haben private Bauherren, die einen Verbrauchervertrag abschließen, zukünftig der Baufirma gegenüber einen Anspruch auf Herstellung und Herausgabe von Unterlagen für ihr Bauprojekt. Dieser Anspruch lässt sich vertraglich weder einschränken noch ausschließen und gilt auch, wenn der Vertrag keine entsprechende Klausel aufweist.
Das neue Bauvertragsrecht ist dem VPB zufolge längst überfällig, da Gerichte bisher nur selten die Ansprüche der Bauherren auf ihre eigenen Unterlagen anerkannt haben. Private Bauherren brauchen aber die Möglichkeit, ihr Bauvorhaben selbst zu kontrollieren und Baudetails zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können.
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Energieeffizienz: Mieterstrom: BSW-Solar geht Neuregelung nicht weit genug
Ende März hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine stärkere Beteiligung von Mietern in Bezug auf die Nutzung von Solarstrom vorsieht. Noch in der laufenden Legislaturperiode soll die derzeitige Benachteiligung abgeschafft werden, so dass Mieter die Kosten für die Energiewende nicht überproportional tragen müssen.
Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) zielt der Entwurf zwar in die richtige Richtung, doch müsse er für eine gerechtere Regelung an mehreren Stellen nachbessert werden. Beispielsweise sollten Eigentümer kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowattpeak von Lieferantenpflichten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes befreit werden.
Ein weiterer Kritikpunkt des Verbandes: Bislang wird solarer Mieterstrom nur gefördert, wenn er auf dem Gebäude eingespeist wird, in dem der Mieter wohnt oder arbeitet. Die Förderung sollte aber dagegen auch dann bereitstehen, wenn Gebäude in der Nachbarschaft ebenfalls den Strom nutzen und somit das öffentliche Stromnetz nicht belasten.
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Facility Management: Urteil: Jahresabrechnung unter Vorbehalt nicht zulässig
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass Jahresabrechnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht unter Vorbehalt von Korrekturen beschlossen werden können (AZ 36 S 22442/15 WEG).
Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer gegen die Beschlüsse einer WEG geklagt, da diese die Abrechnungen für 2012 und 2013 jeweils mit dem Passus „Gegebenenfalls noch vorzunehmender Korrekturen sind in der Jahresabrechnung 2014 vorzunehmen“ beschlossen hatten.
Das Landgericht entschied zu Gunsten des Eigentümers. Da der Korrekturvorbehalt inhaltlich zu unbestimmt ist, ist der Beschluss ungültig. Insbesondere die angesetzte Korrektur in der Jahresabrechnung 2014 ist laut Gericht nicht zulässig.
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Guter Rat: Bauversicherungen im Test: Auf die Eigenleistung kommt es an!
Eine Haftpflichtversicherung für das eigene Bauprojekt ist elementar, um Bauherren vor erheblichen finanziellen Verlusten im Schadensfall zu schützen. Stiftung Warentest hat vor diesem Hintergrund 34 Versicherer untersucht und Preis-/Leistung verglichen. Ebenso verglichen die Tester die Angebote im Bereich „Bauleistungsversicherungen“.
Diese zahlt, wenn der Bauherr Schadenersatz für Unfälle zahlen muss und verteidigt ihn, wenn er unberechtigt auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass sich der Preis für den Haftpflichtschutz beim Bau von Fertighäusern halbiert. Teurer wird es dagegen, wenn Häuslebauer selbst Hand anlegen. Wer viel selbst machen will, sollte einen Tarif wählen, bei dem viel Eigenleistung mitversichert ist.
Ebenfalls sinnvoll ist eine Bauleistungsversicherung. Sie zahlt, wenn auf der Baustelle Schäden durch unvorhersehbare Unwetter oder Vandalismus entstehen. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro kostet eine Bauleistungsversicherung ab 250 Euro, bei einer Bausumme von 150.000 Euro ab 150 Euro.
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Baubranche: Stadtentwicklungsbericht 2016: Kommunen erhalten 3,4 Milliarden Euro
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels hat die Bundesregierung ihre Stadtentwicklungspolitik neu ausgerichtet. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, beschloss das Bundeskabinett aktuell die Anpassung ihrer Förderprogramme im Städtebau.
Der Bericht wird alle vier Jahre erstellt und analysiert die aktuelle Situation deutscher Kommunen. Neben den Aktivitäten des Bundes im Bereich der Stadtentwicklungspolitik werden ebenfalls Herausforderungen der Städte und Optionen für die zukünftige integrierte Stadtentwicklungspolitik beschrieben.
Insgesamt stellt der Bund 3,4 Milliarden Euro bereit, um die soziale Infrastruktur auszubauen und Grünflächen zu schaffen. In der vorherigen Legislaturperiode sind nur zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden.
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Leben & Wohnen: Haustipp: Dachentwässerung regelmäßig warten
Immer wieder führt Starkregen zu Wasserschäden an Wohnhäusern. Laut Verband Privater Bauherren e.V. gehört daher das Reinigen und Freihalten der Abwasserrohre auf dem Dach zu der Pflege einer Immobilie dazu. Gerade nach den stürmischen Herbst- und Wintermonaten können Rohre durch Laub und herabfallende Äste verstopft sein.
Gerät das Wasser aufgrund der versperrten Fallrohre ins Innere des Hauses, können feuchte Wände Schimmelbildung zur Folge haben. Deren Beseitigung ist laut den Bauexperten oftmals aufwendig und teuer. Aus diesem Grund rät der VPB, Entwässerungssysteme regelmäßig zu warten und zu reinigen und so Folgeschäden zu vermeiden.
Hobbygärtner können ihre Rinnen und Rohre mit ein paar einfachen Hilfsmitteln selbst reinigen. Wem die Arbeiten zu aufwendig sind, kann die Dachpflege auch einem fachkundigen Handwerksbetrieb übertragen.
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