Baubranche: Bautipp: Abdichtung im Erdreich kontrollieren!
Damit Feuchtigkeit aus dem Erdreich nicht in den Neubau eindringen kann, müssen Häuser im Erdreich abgedichtet werden. Man erkennt diese Abdichtung in der Regel in Form eines schwarzen Anstrichs, erläutert der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in einer aktuellen Mitteilung.
Bei diesem frischen Anstrich ist es wichtig, dass er nicht durch Feuchtigkeit belastet und in ausreichender Dicke aufgetragen wird. Den VPB-Experten zufolge ist dies nicht auf jeder Baustelle der Fall – immer wieder entdecken die Sachverständigen mangelhafte Abdichtungen, die vor den Dämmarbeiten nachgebessert werden müssen.
Bauherren sollten aus diesem Grund immer regelmäßig kontrollieren, ob die Abdichtung ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen. Denn die Folgen einer mangelhaften Abdichtung können sich erst Jahre nach Fertigstellung in Form von beispielsweise feuchten Kellerwänden bemerkbar machen.
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Energieeffizienz: Solarthermie leistet Beitrag zur Energiewende
Die Solarthermie gehört laut aktuellen Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) zu den ausgereiften Technologien im Bereich der regenerativen Energien. Das Potenzial dieser Technologie ist dagegen noch immer enorm, so die Branchenexperten. Ein Schlüssel für mehr Effizienz ist eine weitere deutliche Senkung der Kosten.
Wie die Deutsche Solarthermie-Technologie Plattform (DSTTP) im Rahmen der Berliner Energietage erläutert hat, besteht noch ein hoher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Vor allem steht die Entwicklung effizienter Systeme und Komponenten, die Vereinfachung der Installation sowie die Vereinheitlichung von Schnittstellen für eine deutlich kostengünstigere Montage im Fokus der Solarwirtschaft.
Für das Gelingen der Energiewende im Wärmebereich ist es aus Sicht der DSTTP zwingend notwendig, das 2018 endende Energieforschungsprogramm des Bundes weiterzuführen und die Forschung in der Solarthermie zu unterstützen.
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Facility Management: Urteil: Betriebskostenabrechnung gilt auch ohne beschlossene Jahresabrechnung
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Betriebskostenabrechnung auch dann wirksam ist, wenn die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) noch nicht genehmigt worden ist (AZ VIII ZR 50/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung verlangt. Der Mieter weigerte sich jedoch zu zahlen und berief sich darauf, dass die Abrechnung zuvor nicht von den Eigentümern in einer Beschlussfassung genehmigt worden war und damit nicht als Berechnungsgrundlage genutzt werden kann.
Der Bundesgerichthof entschied nun zu Gunsten des Vermieters. Auch wenn die Jahresabrechnung nicht per WEG-Beschluss genehmigt worden war, ist diese als Basis für eine Betriebskostenabrechnung zulässig. Der Mieter muss die aus der Abrechnung hervorgehenden Nachzahlungen leisten.
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Guter Rat: Einbruchschutz: Stiftung Warentest zeigt effektive Maßnahmen auf
Alle drei Minuten wird in der Bundesrepublik eingebrochen. Hauseigentümer sollten sich daher intensiv mit der Sicherheit der eigenen Vier Wände befassen, teilt Stiftung Warentest aktuell mit. In einem neuen Ratgeber haben die Tester einfache, aber effektive Maßnahmen zusammengefasst.
Einer der wichtigsten Faktoren: Einbrecher haben es eilig! Wer Türen und Fenster mit einen guten Schloss oder einer Alarmanlage sichert, setzt den Ganoven meist schon eine effektive Abschreckungsmaßnahme entgegen. Konkrete Tipps für die Sicherung von Eingängen und Fenstern sowie Fördermöglichkeiten, Versicherungen und einen Sicherheitscheck haben die Tester in ihrem Ratgeber detailliert aufgeführt.
Darüber hinaus wird gezeigt, welche Produkte sich besonders für einen sicheren Schutz eignen. Zudem wird ausführlich erklärt, wie Mieter und Eigentümer Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank bekommen. Der Ratgeber „Einbruchschutz“ hat 160 Seiten und ist im Handel oder online erhältlich.
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Politik & Wirtschaft: Gutachten: Senkung der Grunderwerbssteuer wäre die beste Förderung
Die Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie in Deutschland sind im europäischen Vergleich unverhältnismäßig hoch. Das hat der Immobilienverband ZIA mit Blick auf aktuelle Studien bekannt gegeben. Hierzu gehört auch die Grunderwerbssteuer, die eine erhebliche Hemmschwelle für Investoren darstellt.
Um neue Anreize für Immobilienkäufer zu schaffen, denkt die Bundesregierung derzeit über die Wiedereinführung der Eigenheimzulage und neue Förderungsmodelle nach. Ein aktuelles Gutachten „Zur Rationalität einer neuen Eigenheimförderung“ des IW Köln hat jedoch gezeigt, dass eine Senkung der Grunderwerbssteuer die beste Lösung für eine nachhaltige Eigenheimförderung darstellt.
Im Laufe der letzten zehn Jahre haben 14 von 16 Bundesländern ihre Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 6,5 Prozent erhöht. So bringt eine Wohnimmobilie in Nordrhein Westfalen zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro rund 28.000 Euro Erwerbsnebenkosten mit sich. Mehr als die Hälfte entfällt auf die Grunderwerbssteuer, so das IW Köln. Um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken und den Neubau zu fördern, empfehlen zahlreiche Branchenverbände, die hohen finanziellen Belastungen für Erwerber zu eliminieren.
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Baubranche: Bautipp: Erst individuell planen, dann Baufirma suchen
Schlüsselfertigbau liegt im Trend. Laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) entscheiden sich neun von zehn Bauherren gegen eine individuelle Hausplanung durch einen Architekten und setzen auf Planungsbüros der Bauunternehmen. Zwar wird die Bauplanung den Gegebenheiten des Grundstücks vorab angepasst, doch warten nicht selten kostenschwere Planänderungen auf die Bauherren.
Den Bauexperten zufolge gehen Anbieter von schlüsselfertigen Häusern erst dann in eine genehmigungsfähige Planung, wenn das Haus gekauft ist. Hierbei besteht aber die Gefahr, dass beispielsweise die Bodenverhältnisse des Grundstücks eine Umplanung erforderlich machen. Grundstücke können ebenfalls ungünstig geschnitten sein und somit Probleme darstellen.
Findige Bauherren sollten daher auf einen getrennten Planungsvertrag bestehen oder die Planungen direkt von einem individuellen Architekten vornehmen lassen. Zwar scheuen sich viele Grundstückseigentümer vor den vermeintlich hohen Kosten, doch laut VPB fehlt es Fertigbau-Anbietern oftmals an wichtigen Details, die im Nachhinein zu einer kostenintensiven Umplanung führen können.
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Energieeffizienz: Ab August 2017: Neue Förderung für Heizungsanlagen
Wie der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ aktuell bekannt gibt, fördert das Bundeswirtschaftsministerium künftig den Einbau effizienter Pumpen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen mit 30 Prozent der Ausgaben. Die Zuschüsse können ab dem 1. August 2017 beantragt werden.
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, die Sanierungsquote durch mehr Anreize zu erhöhen und energiesparende Technologien zu fördern. Denn nach wie vor arbeiteten 2016 etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland nicht effizient. Bis 2020 sollen durch die neue Förderung 2 Millionen Heizungen pro Jahr ausgetauscht und 200.000 Anlagen optimiert werden.
Antragssteller erhalten nach einer Registrierung auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Schönheitsreparaturen nicht immer sofort absetzbar
Der Bundesfinanzhof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Hausbesitzer Reparaturen nicht immer unverzüglich als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen dürfen (AZ IX R 22/15).
Im vorliegenden Fall hatte ein Immobilieninvestor mehrere Gebäude erworben und zeitnah renoviert. Die Arbeiten wie Tapezieren und Streichen sowie der Austausch von Heizkörpern wollte er als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab.
Wie der LBS-Infodienst Recht und Steuern aktuell mitteilt, stimmte der Bundesfinanzhof nun der Entscheidung des Finanzamtes zu. Da es sich bei den angegebenen Kosten um anschaffungsnahe Herstellungskosten handelte, können diese lediglich über den Weg der Abnutzung und verteilt auf die Nutzungsdauer des Gebäudes steuerlich geltend gemacht werden.
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Steuern & Finanzierung: Tipp: Wie Sie beim Hausbau Grunderwerbssteuer sparen
Wer einen Grundstückkauf mit anschließendem Hausbau plant, kann laut dem Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland durch eine geschickte Planung erhebliche Kosten bei der Grunderwerbssteuer sparen. Denn gerade dieser Kostenpunkt schmerzt Bauherren besonders, da die Steuer nicht über einen Kredit finanziert werden kann.
Haus und Grund empfiehlt vor diesem Hintergrund, den Kauf des Grundstücks und den Bauvertrag zeitlich zu trennen, da die Grunderwerbssteuer so nur für das Grundstück erhoben wird. Wer das gesamte Bauprojekt über einen Bauträger abwickelt, hat dagegen wenig Spielraum. Hier geht das Finanzamt von einem einheitlichen Vertragswerk aus und setzt die Grunderwerbssteuer auf Basis des Gesamtpreises an.
Grundstückskauf und Bauvertrag sollten daher keine Gesamtkalkulation erhalten, sondern getrennt berechnet werden. Im Optimalfall findet die Unterzeichnung auch nicht am gleichen Tag, sondern mit größtmöglichen zeitlichen Abstand voneinander statt.
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Marktdaten: Mangelware: Zu wenig altersgerechte Wohnungen in Deutschland
Nach Einschätzung des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) werden in der Bundesrepublik zu wenig altersgerechte Wohnungen gebaut. Dabei wird barrierefreies Wohnen in den kommenden 15 Jahren eine immer wichtigere Rolle bei der Immobiliensuche spielen.
Den Marktexperten zufolge könnte eine Lockerung der Bauvorschriften erheblich zu einem Aufwärtstrend beitragen. Beispielsweise könnte die Vorgabe, für jede von Senioren genutzte Wohnung zwei Fahrradstellplätze einplanen zu müssen, durchaus entfallen. Flexible Lösungen, die Hand in Hand mit der Bauwirtschaft erarbeitet werden, hält der Branchenverband dagegen für sinnvoll.
Auch die Baukosten sind laut vbw ein wesentlicher Faktor für Investoren und Bauunternehmen. Eine Senkung der Kosten hätte dem Verband zufolge im Rahmen eines generell größeren Bauvolumens ebenfalls einen Anstieg der Investitionen in seniorengerechte Wohnungen zur Folge.
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