Mieten & Vermieten: Urteil: Mieter haftet nicht zwangsläufig für defekten Boiler
In einem aktuellen Urteil entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass ein Mieter nicht für einen Schaden aufkommen muss, der durch einen defekten Boiler entstanden ist. Wenn bewiesen wurde, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat, haftet der Vermieter für die entstandenen Schäden (AZ I-24 U 164/15).
Im vorliegenden Fall waren in einer Mietswohnung mehrere Liter Wasser aus einem defekten Boiler ausgetreten, die einen Schaden von etwa 10.000 Euro verursacht hatten. Die Ursache wurde auf ein Zulaufventil zurückgeführt, das nicht richtig zugedreht war. Nachdem die Versicherung des Eigentümers die Rückzahlung der Kosten gefordert hatte, zog der Mieter vor Gericht.
Die Richter entschieden nun aktuell, dass der Mieter nicht für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Nach der Beweisaufnahme stellten Sachverständige fest, dass allenfalls eine leichte Fahrlässigkeit vorgelegen habe und der Mieter nicht haftbar gemacht werden kann.
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Politik & Wirtschaft: Wahljahr 2017: 16-Punkte-Plan für die Immobilienwirtschaft
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft (BID) hat der Bundesregierung einen 16-Punkte-Katalog vorgelegt, um ihre Erwartungen für die nächste Legislaturperiode zu formulieren. Im Fokus der Forderungen steht eine Verbesserung des Wohnungsbaus im mittleren und unteren Preissegment. Die BID ist ein Zusammenschluss der Verbände BFW, DDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA.
Zu den formulierten Maßnahmen der BID gehört die Erhöhung der Absetzung für Abnutzungen (AfA), um durch steuerliche Vergünstigungen mehr Anreize für Investoren zu schaffen. Zudem soll die Grunderwerbssteuer bundesweit auf maximal 3,5 Prozent gesenkt werden. Der Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie solle zudem von der Steuer befreit sein. Zu den weiteren Forderungen gehört eine Reform der Grundsteuer, des WEG sowie stabile Rahmenbedingungen im Mietrecht.
Des Weiteren soll das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ weitergeführt und aufgestockt werden. Auch bauordnungsrechtliche Regeln sollen anhand einer Musterbauordnung in den Bundesländern vereinheitlicht werden.
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Marktdaten: Studie: Barrierefreiheit wird immer wichtiger
Immer mehr Menschen wünschen sich mehr Barrierefreiheit in ihrem Zuhause, um lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Eine aktuelle Studie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat aktuell einen Bedarf nach mindestens 1,6 Millionen barrierefreien Wohnungen festgestellt.
Die Analyse eines fünfgeschossigen Wohnungsneubaus in Berlin mit 20 Wohnungen und 1.500 Quadratmetern Gesamtwohnfläche hat gezeigt, dass sich bei einem kompletten Umbau auf Barrierefreiheit etwa 21,50 Euro Mehrkosten pro Quadratmeter ergeben. Wer dagegen von Anfang an beim Neubau auf eine altersgerechte Umgebung Wert legt, kann später deutlich Kosten sparen.
Die Studieninitiatoren empfehlen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ auch auf Neubauten auszuweiten und somit dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden.
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Baubranche: Blitzschlag: So schützen Sie Ihr Haus bei Gewitter
Jedes Jahr zucken nach Angaben des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) rund 2 Millionen Blitze über Deutschland und schlagen etwa 57.000 Mal ein. Für betroffene Hauseigentümer kann so ein Einschlag vom Stromausfall bis hin zum Gebäudebrand erhebliche Versicherungsschäden mit sich bringen. Eine Blitzschutzanlage auf dem Dach kann das Risiko eines Einschlags deutlich minimieren.
Den Bauexperten zufolge werden insbesondere während der Gewitterzeit immer wieder Häuser von Blitzen getroffen. Bauherren wird empfohlen, eine moderne Blitzschutzanlage gleich mit in die Bauplanung mit einzubringen. Wichtig ist hierbei, die jeweils höchsten Punkte des Daches wie First, Schornstein oder Gauben korrekt abzusichern.
Der VPB empfiehlt darüber hinaus den Einbau eines Überspannungsschutzes, der bei starken Stromschwankungen teure Computer oder Fernseher schützt. Auch Altbauten können von Fachbetrieben ohne Probleme mit Blitzschutzanlagen und Überspannungsschutz-Systemen nachgerüstet werden.
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Energieeffizienz: EU-Reform: Mehr Transparenz durch neue Energielabel
Beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts spielt ein energieeffizienter Verbrauch bereits seit Jahren eine wichtige Rolle. Nun hat die Europäische Union eine neue Klassifizierung von Elektrogeräten beschlossen, um Verbrauchern ihre Entscheidungsfindung zu erleichtern und den Verbrauch deutlich erkennbar zu machen.
Das Pluszeichen bei beispielsweise Produkten der Klasse A+++ fällt nun zukünftig weg und wird lediglich durch eine Palette von A als Bestnote bis G als schlechteste Bewertung ersetzt. Damit sollen Eigentümer auf einen Blick erkennen können, um welche Energieklasse es sich handelt. Zur weiteren Information soll eine Datenbank zur Produktregistrierung sowie eine öffentlich einsehbare Plattform mit allen erteilten Labels entwickelt werden.
Bis frühestens Ende 2019 sollen die neuen Labels auf den ersten Geräten zu finden sein. Ab 2020 werden dann Kühlschränke, Fernseher und Lampen mit den Etiketten ausgestattet sein. Längere Übergangsfristen bis teils 2030 gelten für Heizungen, Boiler oder Staubsauger und vergleichbare Produkte.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Wegfall von Eigenbedarf muss genau begründet werden
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter ihre Gründe genau aufführen müssen, wenn sie nach Kündigung wegen Eigenbedarfs diesen nicht umsetzen. Liegt keine ausreichende Begründung vor, hat der Mieter das Recht auf Schadensersatz (AZ VIII ZR 44/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seinen Vermieter auf insgesamt 26.000 Euro verklagt, nachdem die Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt worden war. Der Schaden entstand laut Mieter durch Umzugskosten, eine teurere Mietwohnung, längere Arbeitswege sowie Prozesskosten. Der Vermieter hatte Eigenbedarf angemeldet, da die Wohnung seinen Angaben zufolge für einen neuen Hausmeister benötigt wurde. Vermietet wurde sie jedoch letztendlich an eine Familie.
Der Bundesgerichtshof stimmte aktuell dem Mieter zu und verweist den Fall zurück an das Landgericht, das in vorheriger Instanz zu Gunsten des Vermieters entschieden hatte. Laut Gericht konnte der Vermieter nicht ausreichend darlegen, dass der Hausmeister aufgrund von Knieproblemen vom Einzug Abstand genommen hatte. Den Richtern zufolge musste davon ausgegangen werden, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.
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Guter Rat: Frühjahrscheck fürs Haus: Jetzt kleine Schäden beseitigen
Die kalten Wintermonate sind nun endgültig vorbei. Für Eigentümer bedeuten die frühlingshaften Temperaturen, dass ihr Haus auf kleinere Schäden untersucht und für das kommende Jahr fit gemacht werden muss – von innen und von außen.
Ob loser Putz, fehlende Dachziegel oder mit Laub verstopfte Regenrinnen – wer jetzt entstandene Schäden beseitigt, spart nachher Zeit und Geld für aufwändigere Sanierungen. Sind gleichzeitig Renovierungsarbeiten geplant, macht es Sinn, diese direkt mit kleineren Reparaturen zu kombinieren und so Geld zu sparen. Wichtig ist es außerdem, die Außenfassade, Fenster und Türabdichtungen auf Feuchtigkeit zu überprüfen.
Wer eine Solaranlage besitzt, sollte diese ebenfalls auf Schäden oder Beeinträchtigungen überprüfen, um sich den vollen Ertrag bei der anstehenden Sonnensaison zu sichern. Doch auch für Hauseigentümer mit herkömmlichen Heizanlagen lohnt sich ein kritischer Blick auf die Abrechnung. Ist sie trotz milder Wintermonate zu hoch, sollte über eine effizientere Heizanlage nachgedacht werden.
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Politik & Wirtschaft: Immobilienerwerb: Haus & Grund fordert Senkung der Grunderwerbssteuer
Der Eigentümerschutzverband Haus & Grund fordert aktuell, die Grunderwerbssteuer zu senken und insbesondere jungen Familien dadurch den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Laut den Marktexperten stellt diese eine zu hohe Belastung dar und lässt sich auch nicht durch spätere Förderprogramme wieder ausgleichen.
Seitdem die Bundesländer seit 2006 die Möglichkeit zur Erhöhung der Grunderwerbssteuer haben, hat sich der Steuersatz in fünf Ländern von 3,5 auf 6,5 Prozent nahezu verdoppelt. Hauskäufer, die auf einen Kredit angewiesen sind, können diese Kosten jedoch nicht mit finanzieren und müssen die Steuer aus dem Eigenkapital zahlen. Die Folgen: Durch weniger Eigenkapital verteuert sich der Kredit oder wird unter Umständen erst gar nicht bewilligt.
Haus & Grund weist zudem darauf hin, dass die Finanzierung einer niedrigeren Grunderwerbssteuer durchaus den Ländern zuzumuten ist, da in einigen Bereichen des Immobilienerwerbs gar keine Steuern anfallen würden.
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Baubranche: Bautipp: altersgerecht umbauen statt umziehen!
Wer in jungen Jahren ein Haus baut, denkt in der Regel nicht an ein barrierefreies Umfeld. Doch im Alter können scheinbar kleine Treppenaufgänge, Schwellen oder enge Bäder erhebliche Hindernisse darstellen und zwingen Hauseigentümer oftmals zu einem Umzug. Doch die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren e.V. empfehlen, zunächst einmal einen Umbau in Erwägung zu ziehen.
Denn viele Menschen möchten besonders im fortgeschrittenen Alter in den vertrauten vier Wänden und ihrer Nachbarschaft bleiben. Ein erster Schritt ist hierzu eine umfassende Beratung durch einen Bausachverständigen. Hierbei werden die Bedürfnisse der Bewohner geklärt und eine individuelle Bauplanung entwickelt.
Hilfreich ist ebenso eine Prognose des Hausarztes, um die zu erwartenden Ansprüche richtig einschätzen zu können. Oftmals kann anschließend mit teils einfachen Umbaumaßnahmen eine hohe Lebensqualität und das gute Gefühl, im eigenen Zuhause bleiben zurückgewonnen werden.
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Energieeffizienz: Gebäudeenergiegesetz gescheitert: Verbände fordern neue Konzepte
Ursprünglich sollte das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01.01.2018 in Kraft treten und den Klimaschutz mit dem Bausektor in Einklang bringen. Doch wie die Deutsche Energie-Agentur (dena) aktuell bekannt gibt, konnten sich der Koalitionsausschuss nicht auf einen Kompromiss einigen. Experten sehen in dem Scheitern einen herben Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor.
Denn ohne gesetzliche Regelung bleibt der Energiestandard bei öffentlichen Gebäuden zunächst ohne konkrete Vorgaben und verstößt damit gegen die EU-Gebäuderichtlinie. Die dena bezeichnet es zudem als ein schlechtes Signal, dass die Verantwortlichen die Klimaschutzziele allen Anschein nach nicht ernst nehmen. Nicht zuletzt hätte das GEG das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vereinfacht und damit vielen Handwerkern, Architekten und auch Bauherren geholfen.
Branchenverbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) fordern nun von Politik und Wirtschaft, neue Konzepte für eine praxisnahe Regelung zu schaffen, um den Weg zur Energiewende im Gebäudesektor zu bereiten.
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