Mieten & Vermieten: Urteil: Kosten für Baumfällung sind keine Betriebskosten
Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen entschied in einem aktuellen Urteil, dass Kosten für eine Baumfällung nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können (AZ 5 C 449/16).
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin die Kosten für die Fällung eines Baumes als umlagefähige Kosten der Gartenpflege angesetzt. Der Gesamtbetrag von 2.200 Euro wurde somit über die Betriebskosten anteilig auf die Mieter verteilt. Die Mieter akzeptierten dies nicht, sondern sahen die Kosten als nicht umlagefähige Instandhaltungskosten an.
Das Gericht stimmte nun aktuell der Klage auf Rückzahlung zu. Das Fällen eines morschen oder kranken Baumes fällt in die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und kann nicht auf die Mieter umgelegt werden.
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Steuern & Finanzierung: Baufinanzierung: Stiftung Warentest stellt große Beratungsmängel fest
Im Bereich der Finanzierungsberatung von Bauprojekten hat Stiftung Warentest aktuell große Qualitätsunterschiede festgestellt. In einem Praxistest haben die Tester 21 Banken und Kreditvermittler anhand eines unkomplizierten Finanzierungsfalls untersucht.
Die Bilanz ist ernüchternd: Lediglich fünf von 21 Beratern konnten mit durchdachten Finanzierungskonzepten, niedrigen Zinsen und übersichtlichen Informationen überzeugen. Zwei getestete Banken erhielten sogar die Note Mangelhaft. Die meisten der 143 Beratungsgespräche wurden lediglich mit den Noten befriedigend und ausreichend versehen.
Wer einen Baukredit braucht, kann sich gut vorbereiten und Schwächen bei der Bankberatung ausgleichen. Die aktuelle Finanztest-Ausgabe zeigt, was Bauherren und Immobilienkäufer selbst dazu beitragen können. Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/baufi-beratung abrufbar.
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Politik & Wirtschaft: Wohnungseinbrüche steigen: Bund setzt höhere Strafen entgegen
Hauseigentümer und Mieter müssen sich laut der Initiative für aktiven Einbruchsschutz „Nicht bei mir“ mehr für die eigene Sicherheit engagieren. Bereits seit einiger Zeit empfehlen die Experten unter anderem den Einsatz von moderner Haustechnik und geben Tipps für mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden.
Nun setzt auch die Bundesregierung mit einer neuen Initiative ein Zeichen gegen die steigende Einbruchsrate. Demnach soll die Mindeststrafe für Einbrecher als Abschreckung hochgesetzt werden.
Auch die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund begrüßt die Gesetzesinititative, fordert jedoch gleichzeitig eine Erhöhung der Polizeitpräsenz, um das Sicherheitsgefühl der Bürger wieder herzustellen und Einbrecher zusätzlich abzuschrecken. Auch eine Fortführung der bestehenden Förderung von kostenlosen Beratungsangeboten der Polizei hält Haus und Grund für wichtig.
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Immobilienkauf: Versteckte Mängel: „Gekauft wie gesehen“ oft unzulässig
Der Kauf von Bestandsimmobilien bringt einige Vorteile mit sich. Oftmals befinden sich die Häuser auf größeren Grundstücken in attraktiven Lagen und Eigentümer sparen sich die nervenaufreibende Bauphase. Doch auch beim Immobilienkauf gibt es laut Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (arge) einiges beachten.
Immobilienkäufer und Verkäufer sollten beispielsweise beim Vertragswerk höchste Sorgfalt walten lassen und auf die Formulierungen achten. Pauschale Klauseln wie „Gekauft wie gesehen“ sind oft unzulässig und bergen sogar Risiken für den Verkäufer, bei versteckten Mängeln der arglistigen Täuschung bezichtigt zu werden.
Die arge-Experten empfehlen daher Hausverkäufern, so detailliert wie möglich Auskunft über ihre Immobilie zu geben, mit eventuellen Mängeln offen umzugehen und eventuell einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
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Energieeffizienz: dena-Praxistest: Kosten sparen durch Information
In einem deutschlandweiten Praxistest hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) den Energieverbrauch von rund 1.000 Mieterhaushalten über mehrere Jahre hinweg analysiert. Das zentrale Ergebnis: Mieter, die monatlich Informationen zu Ihrem Heizungsverbrauch erhalten, können diesen durchschnittlich um 10 Prozent senken.
Rund 200 Haushalte wurden hierbei regelmäßig per Webportal, App oder Post mit Informationen zu ihrem Wärmeverbrauch versorgt und konnten dadurch ihre monatlichen Kosten senken. Klimafreundliches Verhalten ist den Energieexperten zufolge somit ein Lernprozess, der durch Wissen und Verbrauchertransparenz gefördert wird.
Darüber hinaus hat das Modellvorhaben gezeigt, dass das gesamte Wohngebäude von dem regelmäßigen Informationsaustausch profitiert. So sank der Heizungsverbrauch in den Modellregionen dank der Sensibilisierung aller Mieter für energiebewusstes Verhalten um durchschnittlich acht Prozent.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Unruhe im Mietshaus durch Touristen ist unzulässig
In einem aktuellen Urteil entschied das Landgericht Berlin, dass durch Touristen verursachter Lärm im Miethaus nicht geduldet werden muss. Immer häufiger werden laut LBS Infodienst Recht und Steuern Mietwohnungen in attraktiven Lagen an Feriengäste vermietet, was mit ständigem Aus- und Einzugslärm verbunden ist (AZ 67 S 203 / 16).
Ein Mieter einer Berliner Mietswohnung hatte vor Gericht geklagt, da er sich von den ständig wechselnden Feriengästen und dem damit verbundenen Lärm gestört gefühlt hatte. Permanentes Koffer-Rollen durch die Hausflure, Anreisen zu ungewöhnlichen Zeiten und das nicht-Einhalten der Hausordnung hatten den Mieter zu der Klage veranlasst.
Das LG Berlin entschied zu Gunsten des Mieters. Aus Rücksicht auf die Dauermieter müssen Lärmbelästigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, beseitigt werden.
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Guter Rat: Photovoltaik: Versicherungen oft unzureichend
Die aktuelle Untersuchung von Photovoltaikversicherungen durch Stiftung Warentest hat gezeigt, dass lediglich 9 von 42 Tarifen empfehlenswert für Eigentümer sind. Oft sei der Schutz löchrig und birgt für Verbraucher versteckte Risiken.
Grundsätzlich gilt: Die eigene Photovoltaikanlage gegen Feuer, Sturm, Überspannung oder auch Beschädigung durch Marderbiss zu versichern, macht durchaus Sinn. Während Zusatzbausteine zur Gebäudeversicherung zwischen 28 und 132 Euro pro Jahr kosten, sind spezielle Photovoltaikversicherungen mit Tarifen zwischen 60 und 250 Euro vergleichsweise teuer.
Lediglich zwei Tarife erfüllen den Finanztest-Mindestschutz und sind für Verbraucher zu empfehlen. Der ausführliche Test erscheint in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist ebenfalls unter www.test.de/photovoltaikversicherung abrufbar.
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Marktdaten: Frühjahrsgutachten 2017: Immobilienpreise in Metropolen sinken
Im aktuellen Frühjahrsgutachten 2017 der Immobilienweisen, das vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) herausgegeben wird, ist der Mietpreis-Boom in den großen deutschen Städten bald zu Ende. Der Fokus rückt demnach raus aus der Großstadt und rein in die B-Städte.
Dem Gutachten zufolge stiegen die Mietpreise in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart bereits 2016 nicht mehr so stark an wie in den Vorjahren. Zwar lag die Miete im September 2016 immer noch 2,6 Prozent höher als im Vorjahr, doch stellten die Gutachter einen deutlich moderateren Anstieg der Mietpreise im Vorjahresvergleich fest.
Auch die Kaufpreise für Eigentumswohnungen könnten dem Gutachten zufolge fallen. In den untersuchten Großstädten verlangsamte sich der Preisanstieg auf Werte zwischen neun und zwölf Prozent und lag damit deutlich unter den Vorjahreszahlen.
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Marktdaten: Frühjahrsgutachten 2017: Immobilienpreise in Metropolen sinken
Im aktuellen Frühjahrsgutachten 2017 der Immobilienweisen, das vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) herausgegeben wird, ist der Mietpreis-Boom in den großen deutschen Städten bald zu Ende. Der Fokus rückt demnach raus aus der Großstadt und rein in die B-Städte.
Dem Gutachten zufolge stiegen die Mietpreise in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart bereits 2016 nicht mehr so stark an wie in den Vorjahren. Zwar lag die Miete im September 2016 immer noch 2,6 Prozent höher als im Vorjahr, doch stellten die Gutachter einen deutlich moderateren Anstieg der Mietpreise im Vorjahresvergleich fest.
Auch die Kaufpreise für Eigentumswohnungen könnten dem Gutachten zufolge fallen. In den untersuchten Großstädten verlangsamte sich der Preisanstieg auf Werte zwischen neun und zwölf Prozent und lag damit deutlich unter den Vorjahreszahlen.
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Baubranche: Tipp für Eigentümer: Kamine Ersetzen oder sanieren?
Laut Bundesimmissionsschutzverordnung müssen bis Ende 2017 Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, die bestimmte Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Dies betrifft Kamine mit Typenschildern vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB), rechtzeitig einen Wartungstermin zu vereinbaren, da Firmen bereits jetzt schon Terminengpässe haben. Zudem lohnt sich vorab ein Beratungsgespräch bei einem unabhängigen Experten, wenn es um die Anschaffung moderner, energieeffizienter Geräte geht.
Doch neben der Energieeffizienz sollte bei der Anschaffung ebenfalls eine einfache und praktische Bedienung berücksichtigt werden sowie individuell geplant werden, damit das neue System zum eigenen Haus passt.
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