Energieeffizienz: dena: Gebäudeenergiegesetz muss Priorität bleiben

Um die Energieeffizienz von Gebäuden in Zukunft zu verbessern, sollte Anfang Februar ein neues Gebäudeenergiegesetz vom Kabinett verabschiedet werden. Die Entscheidung wurde allerdings nun vertagt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) mahnt vor diesem Hintergrund an, den Klimaschutz und die Energiewende weiterhin ernst zu nehmen.

Laut dena ist das Gebäudeenergiegesetz ein wichtiges Instrument, um die Energiebilanz von Wohngebäuden zu optimieren und den rechtlichen Rahmen zu vereinfachen. Außerdem legt es einen ambitionierten Energiestandard für öffentliche Gebäude fest.

Doch genau dieser Effizienzhausstandard 55 ist unter den Akteuren noch umstritten. Laut dena sind die Ziele jedoch durchaus erreichbar und dringend notwendig, um einen vernünftigen Niedrigstenergiestandard für öffentliche Gebäude sicher zu stellen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Verspäteter Auszug kann teuer werden

Wird eine Wohnung aufgrund von Eigenbedarf gekündigt, können Vermieter eine Nutzungsentschädigung auf Basis der Marktmiete verlangen, wenn der Mieter nicht vertragsgemäß auszieht (AZ VIII ZR 17/16). So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem aktuellen Urteil.

Im vorliegenden Fall zogen Mieter nach Eigenbedarfskündigung zum 30.10.2011 nicht aus, sondern blieben bis zum 15.04.2013 in der Wohnung und zahlten die bisher geltende Miete zzgl. den anteiligen Heizkosten. Der Vermieter verlangte jedoch eine weitergehende Nutzungsentschädigung auf Basis der ortsüblichen Neuvertragsmiete, die laut Gutachten insgesamt 7.300 Euro über der vertraglich vereinbarten Miete lag.

Der BGH entschied, dass der Vermieter Marktmiete verlangen kann, wenn ihm sein Mietobjekt trotz Kündigung vorenthalten wird. Er kann nun seinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung auf dieser Basis vor Gericht geltend machen.
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Steuern & Finanzierung: Wohnkosten-Vergleich: Eigentum schlägt Miete

Eigentümer profitieren langfristig von niedrigeren Wohnkosten, auch wenn die anfängliche Belastung zunächst höher ist als bei Mieterhaushalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Berliner Forschungsinstitut empirica in Zusammenarbeit mit LBS Research, das aktuelle Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes analysiert hat.

Während Mieter im Laufe der Jahre durschnittlich mit steigenden Kosten konfrontiert sind, sinken die Ausgaben fürs Wohnen, sobald die Immobilie abbezahlt ist. Ab diesem Zeitpunkt muss der Eigentümer nur noch jeden sechsten Euro für seine Wohnkosten ausgeben, Mieter im Gegenzug fast jeden dritten Euro.

Konkret bedeutet das: Unter 40jährige geben rund 619 Euro pro Monat für Ihre Miete einschließlich aller Nebenkosten aus. Gleichaltrige Eigentümer müssen dagegen etwa 729 Euro bezahlen. Doch bereits bei den über 64jährigen beträgt die Miete rund 688 Euro, bei Eigentümern belaufen sich die Monatlichen Kosten auf rund 386 Euro. Eine finale „Liquiditätsrendite“ von über 300 Euro ist laut Studie der entscheidende Vorteil von Eigentüm gegenüber Mietverhältnis.
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Marktdaten: Studie: In Großstädten fehlen bis 2020 mehr als 88.000 Wohnungen pro Jahr

Einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge übersteigt die Wohnungsnachfrage nach wie vor deutlich das Angebot. Allein in Deutschlands sieben größten Städten müssten bis 2020 pro Jahr mehr als 88.000 Wohnungen entstehen, um den Bedarf zu decken. Auf bundesweiter Ebene liegt der Neubaubedarf sogar bei 385.000 Wohnungen jährlich.

Verantwortlich für den steigenden Bedarf ist laut Studieninitiatoren der enorme Zuzug vom Land in die Großstadt. Allein 2015 wurden in den sieben Top-Metropolen eine Zuwanderung von insgesamt 400.000 Personen verzeichnet. Allerdings wurden bis 2015 lediglich 53 Prozent der benötigten Wohnungen gebaut.

Die IW-Analysten kritisieren, dass Wohnungen nicht dort entstehen, wo sie gebraucht werden, sondern am Bedarf der Menschen vorbeigebaut werden. So werden insbesondere kleinere Wohnungen, da besonders jüngere Menschen aus dem In- und Ausland in die Großstädte ziehen.
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Baubranche: Bautipp: Nicht auf Schwarzbauten setzen

Für die meisten Baumaßnahmen müssen in Deutschland Genehmigungen eingeholt werden. Ob Neubau-, Umbau- oder Anbaumaßnahme – laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) ist der Eigentümer für die ordnungsgemäße Genehmigung zuständig.

Doch nicht alle Haus- oder Grundstückbesitzer lassen sich laut VPB-Angaben alle baulichen Veränderungen genehmigen. Um Kosten zu sparen oder eventuelle Absagen von Bauanträgen zu vermeiden, wird die ein oder andere Maßnahme auch schon mal schwarz beauftragt. Dies kann jedoch hohe Strafen, Abbruchverfügungen oder teure Nachgenehmigungsverfahren zur Folge haben.

Die Bauexperten raten Eigentümern daher, alle Baumaßnahmen ordnungsgemäß genehmigen zu lassen. Hauskäufer sollten darüber hinaus prüfen, ob die favorisierte Immobilie in allen Details baurechtlich genehmigt worden ist.
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Energieeffizienz: dena-Gebäudereport: Sanierungsrate weiterhin zu gering

Noch immer werden zu wenig Gebäude in Deutschland saniert. Dies hat eine aktuelle Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) ergeben. Die von der Bundesregierung angestrebte Verdopplung der jährlichen Sanierungsrate von 1 auf 2 Prozent rückt damit in weite Ferne.

Zwar sind laut Gebäudereport beispielsweise die Märkte für energieeffiziente Heizungen von 2012 bis 2015 um 10 Prozent gewachsen, doch allein der Rückgang von Dämmstoffen um 11 Prozent zeige den Rückgang der Sanierungsrate. Auch die Entwicklung des Wärmebedarfs ist laut dena ein Indiz für die Verfehlung des Klimaziels.

Zwar zeigt der Report, dass der Teilbereich Erneuerbare Energien weitestgehend auf Kurs ist, doch greifen die Maßnahmen den dena-Experten zufolge zu kurz. Besonders bei der Förderung bestehe noch viel Potenzial, um Hausbesitzern bessere Anreize zu bieten.
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Mieten & Vermieten: Mietausfall? Grundsteuererlass bis Ende März beantragen

Noch bis zum 31. März 2017 können Vermieter einen Erlass von der Grundsteuer von bis zu 50 Prozent beantragen, wenn sie 2016 keine oder nur geringe Mieteinnahmen hatten. Die rechtliche Grundlage bietet §33 des Grundsteuergesetzes (GrStG).

Voraussetzung für den Steuerlass ist, dass der Mietausfall ohne Verschulden des Vermieters entstanden ist – etwa durch Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall oder strukturelle Nichtvermietbarkeit. Unverhersehbare Ereignisse wie ein Wohnungsbrand oder Wasserschäden können ebenfalls Grundlage für den Erlass sein.

Grundsätzlich gilt: Sind die Mieterträge um mehr als 50 Prozent hinter dem üblichen Rohertrag zurückgeblieben, erhalten Vermieter einen Erlass von 25 Prozent. 50 Prozent werden gewährt, wenn überhaupt keine Einnahmen verzeichnet wurden.
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Guter Rat: Immobililienrecht: IVD und VPB richten Schlichtungsstelle ein

Immer wieder kommt es zwischen privaten Bauherren und Immobilienkäufern zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Um diese zu vermeiden und außergerichtliche Lösungen zu finden,  haben die Branchenverbände IVD und VPB den „Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung“ eingerichtet.

Die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Schlichtungsstelle prüft Verbraucherbeschwerden neutral und unterbreitet einen angemessenen, nachvollziehbaren Schlichtungsvorschlag. So können sich beispielsweise Verbraucher an den Ombudsmann wenden, wenn der persönliche Austausch zwischen den Konfliktparteien nicht mehr möglich ist.

Darüber hinaus steht der Ombudsmann ab sofort für Fragen des Bauvertragsrechts zur Verfügung und erweitert damit sein bisheriges Beratungsangebot.
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Marktdaten: Studie: Bundesweiter Vergleich von Wohnnebenkosten

In einer aktuellen Studie des Bundes der Steuerzahler (BdSt) wurden die Wohnnebenkosten der 16 Landeshauptstädte verglichen. Ermittelt wurden die Kosten für einen Musterhaushalt mit drei Personen in innerstädtischer Lage, die beispielsweise durch Wasserentgelte, Abfallgebühren, Schmutzwassergebühren sowie Gebühren für Winterdienst, Schornsteinfeger, den Rundfunkbeitrag oder die Grundsteuer entstehen.

Spitzenreiter der Wohnnebenkosten ist die Stadt Saarbrücken mit 2.196 Euro pro Jahr. Am günstigsten liegt die bayerische Hauptstadt München mit 1.643 Euro jährlich. Treiber der hohen Kosten ist laut BdSt vor allem der Staat selbst durch Grund- und Erwerbssteuer sowie sonstige anfallende Gebühren. So variieren beispielsweise die Schmutzwassergebühren in Potsdam (678 Euro) und Mainz (210 Euro) um mehr als das dreifache.

Den Steuerexperten zufolge gibt es aber von Seiten der Bundesregierung genug Handlungsspielraum, um die Haushalte zu entlasten und empfiehlt eine Nachbesserung für eine gerechtere Wohnkostenregelung.
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Baubranche: Bautipp: Nachträge nicht einfach hinnehmen!

Um ein sicheres Fundament für ein Haus zu schaffen, muss das Planungsunternehmen den Baugrund genau kennen. Ein Baugrundgutachten ist daher laut Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) inzwischen Standard in vielen Bauverträgen geworden. Allerdings ist es mit dem reinen Erstellen des Gutachtens nicht getan, entscheidend für einen reibungslosen Ablauf sind die Ergebnisse.

Stehen die Bodenverhältnisse vor Vertragsabschluss nicht fest, kann die Konstruktion und Ausführung des Unterbaus variieren. Dies wiederum kann nachträgliche Kosten mit sich bringen. Ein Beispiel sind laut VPB nicht tragfähige Böden, die in der Regel ausgetauscht werden müssen und Mehrkosten von ca. 5.000 Euro verursachen können.

Die Bauexperten raten daher, Nachtragsangebote in Ruhe zu prüfen und sich nicht aus Zeitgründen unter Druck setzen zu lassen. Liegen beispielsweise die auszutauschenden Mengen im Angebot weit über der tatsächlichen Erdmasse, sollten Bauherren nachhaken. Auch die Kubikmeter der Rechnung sollten mit den Angaben der Lieferscheine überprüft werden.
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