Facility Management: Urteil: Instandhaltungspflicht bei dinglichem Wohnrecht unterschiedlich
Das Amtsgericht Saarbrücken entschied in einem aktuellen Urteil, dass Inhaber eines dinglichen Wohnrechtes oder Nießbrauchs zwar für den Erhalt der Wohnung zuständig sind, größere Reparaturen jedoch der Eigentümer übernehmen muss (AZ 4 C 418/16).
Im vorliegenden Fall hatte die Inhaberin eines unentgeltlichen dinglichen Wohnrechts darauf bestanden, dass der Eigentümer ihrer Wohnung eine defekte Gastherme sowie eine verstopfte Wasserleitung instand setzen lässt. Der Eigentümer sah sich dagegen nicht in der Pflicht, die Schäden auf seine Kosten zu beheben.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Wohnberechtigten. Die beiden Reparaturen seien außergewöhnliche Maßnahmen, die nicht zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören und müssen vom Eigentümer selbst getragen werden.
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Leben & Wohnen: Stromrechnungen bei Verzug: Oft überzogen und intransparent
Die Verbraucherzentrale NRW teilt aktuell mit, dass Stromversorger im Falle eines Zahlungsverzuges erhebliche Mahn- und Verzugskosten ansetzen – je nach Wohnort und Anbieter können diese erheblich variieren. Insgesamt 109 Grundversorger in Nordrhein-Westfalen hat die Zentrale im Rahmen des Projektes „NRW bekämpft Energiearmut“ untersucht.
Säumige Kunden müssen für eine Mahnung per Post zwischen 1,50 Euro und 7 Euro zahlen. Lediglich 15 der 109 Versorger verlangten für eine Mahnung mit 2,50 Euro den von der Verbraucherzentrale angesetzten Preis. Für per Brief angekündigte Stromsperren müssen Kunden zwischen 2,50 Euro und 30 Euro zahlen. Bei Sperre und Wiederanschluss werden sogar zwischen 27,48 Euro und 190,40 Euro berechnet.
Zudem bemängeln die Verbraucherschützer eine fehlende Transparenz bei den untersuchten Entgelten und teils überhöhte Gebühren. Sie empfehlen Versorgern eine moderatere Entgeltpolitik, um eine Verschuldung der Verbraucher zu vermeiden.
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Baubranche: Studie: Fertighausquote erstmals über 20 Prozent
Der Umsatz für Fertigteilhäuser ist 2016 deutschlandweit um 15,7 Prozent gestiegen. So lautet das Ergebnis einer neuen Studie des österreichischen Marktforschungsinstituts Interconnection. Zwar erlebt die Baubranche aktuell einen allgemeinen Aufwind, doch die Fertigbausparte ist den Marktforschern zufolge überproportional gewachsen.
Die Gründe für das steigende Umsatzvolumen liegen laut Interconnection in einem guten Gesamtangebot für Immobilienkäufer, das ein Haus auf einem attraktiven Grundstück beinhaltet. Viele Interessenten ziehen einen vereinfachten Weg zum eigenen Heim heute vor. Den Hauptanteil im Fertigbaugeschäft halten nach wie vor Einfamilienhäuser mit 83 Prozent.
Für die Zukunft prognostiziert das Marktforschungsunternehmen eine Fortsetzung des Fertighaus-Trends. Bis 2020 werden jährlich 6,6 Prozent für die Branche erwartet.
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Baubranche: Bautipp: bei fehlenden Plänen Aufmaß bestellen
Käufer von Altbauten oder denkmalgeschützten Immobilien erleben immer wieder, dass keine maßstabsgerechten Pläne über ihr Haus vorhanden sind. Dabei sind die Originalunterlagen elementar wichtig, um Sanierungen oder Umbauten vornehmen zu können, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. aktuell mit.
Insbesondere bei Denkmälern sollte in dieser Situation ein sogenanntes verformungsgerechtes Aufmaß bestellt werden, das das Haus in seinem Ist-Zustand dokumentiert. Diese neuen Pläne können von den ursprünglichen abweichen, doch halten sie die wichtigsten statischen und konstruktiven Verhältnisse fest. Bauplaner und Handwerker erhalten somit eine wichtige Basis für ihre Arbeiten.
Eine moderne, jedoch recht teure Alternative ist die Laserscan-Methode, bei der einzelne Räume aufgenommen und in dreidimensionale Bilder umgesetzt werden. Ein Nachteil hierbei: Wichtige Informationen wie der Verlauf alter Leitungen in den Wänden wird nicht dokumentiert. Die Branchenexperten empfehlen vor diesem Hintergrund, sich mehrere Angebote einzuholen und auch die Nebenkosten zu vergleichen.
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Energieeffizienz: Sonne speichern: Über 50.000 Solarbatterien in Betrieb
Rund 52.000 Solarstromspeicher sind bis Ende 2016 in Deutschland installiert worden. Damit kamen im vergangenen Jahr etwa 20.000 Speicher hinzu. Dies teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) mit Bezug auf eine neue Markterhebung aktuell mit. Bis 2018 wird zudem eine Verdopplung der Speicherzahl erwartet.
Der entscheidende Vorteil der Heimspeicher: Verbraucher können größere Mengen des selbst erzeugten Stroms auch selbst nutzen. Laut dem Branchenverband gelten sie deshalb bereits heute als wesentlicher Baustein der Energiewende und als Stabilisatoren für das Stromnetz, da sie den weiteren Ausbau vermeiden und die Aufnahmefähigkeit der lokalen Netze erhöhen.
Vor diesem Hintergrund rechnet der Branchenverband mit einer erhöhten Nachfrage innerhalb der nächsten zwei Jahre. Begünstigt wird diese Entwicklung noch durch die fallenden Preise für die Speicherbatterien. Allein in den vergangenen drei Jahren sind die Preise für Heimspeicher um 40 Prozent gesunken. Weitere Informationen rund um das Thema Stromspeicher erhalten Verbraucher unter www.die-sonne-speichern.de.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Herdaustausch ist Modernisierungsmaßnahme
In einem aktuellen Urteil entschied das Amtsgericht Neukölln, dass Mieter den Austausch eines Elektroherdes gegen einen modernen Herd mit Ceranplatten dulden müssen, da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes der Mietwohnung handelt (AZ 10 C 391/16).
Im vorliegenden Fall stritten sich Mieterin und Vermieterin über den Austausch eines Herdes in der betreffenden Mietwohnung. Die Mieterin befürchtete eine anschließende Mieterhöhung, obwohl die Vermieterin ausdrücklich auf eine Modernisierungsmieterhöhung nach §559 BGB verzichtet hatte.
Das Gericht entschied nun aktuell zu Gunsten der Vermieterin. Da ein Herd mit Cerankochfeld allgemein als hochwertiger gegenüber einem Plattenherd gewertet wird, ist der Austausch eine übliche Modernisierungsmaßnahme, die geduldet werden muss.
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Steuern & Finanzierung: Grundsteuererlass: Frist bis Ende März nutzen
Noch bis zum 31. März 2017 können Vermieter einen Grundsteuererlass von bis zu 50 Prozent für Mietausfälle in 2016 beantragen, die sie nicht selbst verschuldet haben. Für denkmalgeschützte Gebäude und andere Immobilien des öffentlichen Interesses wird sogar ein vollständiger Erlass gewährt.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Mietausfälle auf Leerstand, allgemeinen Mietpreisverfall, struktuelle Nichtvermietbarkeit oder auch besondere Ereignisse wie Brand oder Hochwasser zurückzuführen sind. In jedem Fall müssen Vermieter ernsthafte Bemühungen nachweisen, die betreffende Immobilie beispielsweise in Form von Anzeigen beworben zu haben.
Noch bis Ende März können Eigentümer von ihrem Recht Gebrauch machen und Anträge auf Grundsteuererlass rückwirkend für 2016 bei den zuständigen Steuerämtern bzw. Finanzämtern einreichen.
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Marktdaten: Wohntrend: Zurück auf’s Land
Familien zieht es wieder raus aus der Stadt, zurück auf’s Land. Das ist das Fazit einer umfassenden Bevölkerungsstudie der Landesbausparkassen. Während in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen in die Großstädte gezogen sind, sehen die Branchenexperten seit 2014 erste Anzeichen für einen Rückwärtstrend.
Die Gründe für die Abwanderung ins Umland sind zum einen die gestiegenen Miet- und Immobilienpreise in den Städten, aber auch der Wunsch nach „Entschleunigung“ sowie die Nähe zu Familie und Freunden, wie die Universität Bamberg in einer aktuellen Umfrage festgestellt hat.
Ein weiterer Trend: In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt immer mehr kleinere Haushalte. Etwa 43,2 Millionen Ein- oder Zwei-Personenhaushalte wird es den Schätzungen zufolge bis 2035 geben. 40,8 Millionen Haushalte verzeichnete das Bundesamt dagegen in 2015.
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Baubranche: Bautipp: Kaminofen beim Neubau mit einplanen!
Was ein Stromausfall für Haushalte bedeutet, können sich in Zeiten einer verlässlichen Versorgung nur die wenigsten Eigentümer vorstellen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass es beispielsweise durch Stürme oder Hochwasser durchaus zu solch einer Versorgungslücke kommen kann.
Auch Smart Homes stehen durch die Vernetzung aller Systeme einem höheren Risiko eines Stromausfalls gegenüber. Angriffe auf die Stromnetze sind ebenfalls ein Szenario, das Sicherheitsexperten heute für möglich halten.
Vor diesem Hintergrund sollten Bauherren im Optimalfall bereits beim Neubau die Installation eines Kaminofens mit einplanen, empfiehlt aktuell der Verband Privater Bauherren e.V. Denn dieser bleibt im Falle eines Systemausfalls die einzige Heizmöglichkeit. Kann dieser aus Kostengründen zunächst nicht berücksichtigt werden, sollten Bauherren zumindest einen Kaminzug sowie den Standort des Kamins mit einkalkulieren.
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Energieeffizienz: Energie im Wandel: 100.000 neue Solarheizungen in 2016
Die Zahl der Solarwärmeanlagen ist deutschlandweit um rund 100.000 Installationen gestiegen. Dies teilen der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) aktuell mit. Somit verzeichneten die Verbände insgesamt 2,2 Millionen Solaranlagen bundesweit.
Mit den aktuellen Absatzzahlen zeigt sich BSW-Solar zwar zufrieden, doch das Sanierungstempo ist sei nach wie vor ausbaufähig. Aufgrund von niedrigen Öl- und Gaspreisen sei der Sanierungsdruck 2016 noch relativ gering geblieben, doch ziehen die Preise nun aktuell wieder an, so BSW-Solar weiter.
Darüber hinaus erhalten Energiesanierer aktuell so hohe Zuschüsse wie nie zuvor. Rund 3.600 Euro stellt der Bund in der Regel für die Heizungsmoderinisierung bereit. Niedrige Zinsen für Finanzierungskredite sind zudem ein weiterer Anreiz für Eigentümer.
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