Energieeffizienz: BSW-Solar: Aufwind für die Energiebranche

Die Nachfrage nach Photovolthaikanlagen ist seit Jahren erstmals wieder gestiegen. Dies teilt der Branchenverband BSW-Solar aktuell mit. Rund 51.900 neue Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 1,52 Gigawattpeak (GWp) wurden demnach deutschlandweit installiert. Im Vorjahr waren es noch 51.000 Anlagen mit 1,46 GWp.

Die Gründe für die zunehmende Nachfrage sehen die Marktexperten insbesondere in den stark gesunkenen Preisen für Solarstrom. Diese sind in den letzten 10 Jahren um gut 80 Prozent gesunken und oft nur halb so hoch wie konventionelle Tarife. Zudem können Eigentümer den erzeugten Strom weiterhin selbst verbrauchen und sind nicht wie bislang dazu verpflichtet, für eine Förderberechtigung an Ausschreibungen teilzunehmen.

Für die zukünftige Entwicklung der Inlandsnachfrage prognostiziert BSW-Solar jedoch keine großen Sprünge. Hier müsse die Bundesregierung in den kommenden Jahren die Ausbauziele für Erneuerbare Energien deutlich anheben und Markthindernisse beseitigen.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Rückgriffsrecht auf Kaution besteht nicht unbegrenzt

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist von Betriebskosten bereitgestellte Kautionen nicht mehr für Nachzahlungen verwendet werden dürfen (AZ VIII ZR 263/14).
 
Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter seine zu Beginn des Mietverhältnisses bereitgestellte Mietsicherheit zurückgefordert, die in Form eines Sparbuches geleistet wurde. Der Vermieter argumentierte, dass noch Nachzahlungen für ältere Betriebskostenabrechnungen offen waren und diese verrechnet werden müssten.
 
Der Bundesgerichtshof entschied aber zugunsten des Mieters. Nach der dreijährigen Verjährungsfrist der Betriebskostenabrechnungen darf eine Kaution nicht zum Ausgleich von Nachzahlungen verwendet werden. Das Sparbuch mus demnach freigegeben werden und darf nicht als Sicherheit für wiederkehrende Leistungen zurückbehalten werden. © Fotolia.de / hywards

Leben & Wohnen: Smart Living: Intelligentes Wohnen wird Standard

Wie der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) aktuell mitteilt, ermöglicht die Vernetzung intelligenter Komponenten und Geräte im Haushalt ein komfortableres, ressourcenschonenderes und sichereres Leben. Im Rahmen einer aktuellen Studie hat der VDE analysiert, welche Produkte erfolgsversprechend sind und was die Vielfalt an Anwendungen für Marktpotenziale bietet.
 
Im Fokus der Studie standen intelligente Anwendungen und Dienste in den Bereichen Sicherheit, Energieffizienz, Unterhaltung und Kommunikation. So wird die Kameraüberwachung oder Gerätesteuerung per Smartphone oder eine individuelle Temperatursteuerung in den kommenden Jahren zum Wohnstandard werden. 
 
Smart Home-Produkte „Made in Germany“ sind im internationalen Vergleich bereits gut aufgestellt, doch könnten weitergehende Anwendungen das Wohn- und Kosumverhalten zukünftig grundlegend ändern. Über eine Milliarde Euro Wertschöpfung an Smart Living-Produkten prognostiziert der VDE für den deutschen Markt. Um das Wachstum durch Investitionen schnellstmöglich voranzutreiben, soll die neue Wirtschaftsinitiative Smart-Living“ neue Infrastrukturen und Förderprogramme ermöglichen.
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Marktdaten: Wohnungsangebot: Kaum noch Leerstände in Großstädten

In deutschen Großstädten gibt es derzeit kaum noch verfügbare Wohnungen. Bereits im Jahr 2015 ist der Anteil der Leerstände auf 4,5 Prozent (1,8 Millionen) zurückgegangen, teilt das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung aktuell mit.
 
Im Vergleich zum Vorjahr lag die Zahl der Leerstände noch bei fünf Prozent. Besonders betroffen sind laut den BBSR-Berechnungen wachsende Metropolen wie Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München, in denen die Quote inzwischen unter einem Prozent liegt. Die Gründe für die große Wohnungsknappheit sehen die Experten in dem anhaltenden Einwohnerwachstum, das sich verstärkt auf die Großstädte konzentiert.
 
Vor diesem Hintergrund empfiehlt das BBSR, das Wohnungsangebot in den Ballungszentren auszuweiten und Wohngegenden außerhalb der attraktiven Wirtschaftsregionen durch öffentliche und private Eigentümer aufzuwerten. © Fotolia.de / KlausWagenhaeuser

Baubranche: Bautipp: Bei Neubau Energieberater hinzuziehen

Energiesparen ist ein fester Bestandteil der Neubauplanung geworden und sogar gesetzlich vorgeschrieben. Doch wie genau die Energie gespart werden soll, bleibt dem Bauherrn überlassen. Die Energieeinsparverordnung lässt Planern weitgehende Freiheit bei der Gestaltung und energetischen Auslegung eines Gebäudes. so der Verband Privater Bauherren e.V.

Doch diese individuelle Planungsfreiheit stellt Bauherren auch vor eine große Herausforderung: Sie müssen sich umfassend informieren, welche Energieplanung zu ihrem Gebäude passt. Angesichts der komplexen technischen Entwicklungen fühlen sich aber viele Menschen überfordert und setzen am Ende oftmals auf Fertighaus-Anbieter, die Ihnen diese Entscheidung abnehmen. Der VPB warnt vor diesem Hintergrund, dass Fertiglösungen oftmals teurer sind als nötig und nicht immer auf die Bedürfnisse der Eigentümer abgestimmt sind.

Um zu verstehen, was Bauherren wirklich für Ihr Geld bekommen und wie sie die Technik in Zukunft sinnvoll nutzen und bedienen können, lohnt es sich, einen unabhängigen Energieberater zur Bauplanung hinzuzuziehen.
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Energieeffizienz: EnEV: Nach 30 Jahren müssen Heizungen erneuert werden

Seit 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie schreibt unter anderem vor, dass Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden müssen. Nach Informationen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) sind 2017 mehr als eine Million Haushalte von dieser Austauschpflicht betroffen.

Doch es gibt Ausnahmen: Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel dürfen auch nach 30 Jahren weiter betrieben werden. Eigentümer, die schon länger in Ein- und Zweifamilienhäusern wohnen, sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Ebenso wie Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, bei denen der Eigentümer bis zum Stichtag 01.02.2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat.

Vor diesem Hintergrund rät die KEA Hausbesitzern zu einer neutralen Beratung, da es gegebenenfalls wirtschaftlich durchaus vor Ablauf der 30-Jahresfrist Sinn machen kann, die Heizanlage zu modernisieren. Weitere Informationen sind unter www.zukunftaltbau.de erhältlich.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Wohnung darf nicht zweckentfremdet werden

Das Amtsgericht München entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter ihre Wohnung nicht an Touristen oder andere Dritte weitervermieten dürfen, wenn keine entsprechende Genehmigung vorliegt (AZ 1112 OWi 238 Js 177226/16).

Im vorliegenden Fall hatte ein Zahnarzt aus München eine Mietwohnung zeitweise Verwandten überlassen und auch Touristen untervermietet. Die Stadt München teilte nach einem anonymen Hinweis mit, dass ein Verstoß gegen die Zweckentfremdungssatzung vorliege. Der Mieter argumentierte, dass er nicht gewusst hatte, dass er für die Überlassung an dritte Personen eine Genehmigung brauche und darüber hinaus der Hauswerwaltung diese Nutzung bekannt gewesen sei.

Das Gericht verurteilte den Mieter nun zu einer Geldbuße von 4.000 Euro, da er vorsätzlich gegen die Zweckentfremdungssatzung verstoßen hatte.
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Leben & Wohnen: Finanztest: Heizen mit Flüssiggas oft zu teuer

Stiftung Warentest hat in ihrer aktuellen Finanztest-Ausgabe festgestellt, dass ein Großteil der 600.000 Haushalte, die mit Flüssiggas heizen, bis zu 78 Prozent zu viel bezahlen. Dabei können selbst vertragsgebundene Kunden mit ihrem Anbieter verhandeln.

Flüssiggas Kunden stehen vor dem Problem, dass der Tank oftmals vom Lieferanten gemietet ist und sie vertraglich gebunden sind, das Gas ausschließlich bei ihm zu kaufen. Kunden mit eigenem Tank können dagegen vergleichen und den günstigsten Anbieter auswählen. Um Miettank-Kunden einen umfassenden Preisüberblick zu gewährleisten, hat Finanztest Flüssiggaspreise der letzten 24 Monate recherchiert.

Lässt sich mit dem Lieferanten nicht verhandeln, haben Verbraucher die Möglichkeit, den Tank abzukaufen oder einen neuen zu erwerben und den Miettank zurückzugeben. In diesem Zusammenhang haben die Tester festgestellt, dass die hohen Kosten zur Abholung des Tanks nicht zwangsläufig gezahlt werden müssen. Viele Vertragsklauseln sind ungültig und müssen nicht akzeptiert werden. Finanztest bietet hierzu Musterbriefe für die Preisverhandlung und Miettank-Kündigung.

Die ausführliche Untersuchung erscheint in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist ebenfalls unter www.test.de/fluessiggas abrufbar.
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Marktdaten: Wohnungsbau: Genehmigungen steigen auf Rekordhoch

Laut Statistischem Bundesamt wurden von Januar bis November 2016 23 Prozent mehr Wohnungen als im Vorjahr genehmigt. Insgesamt bestätigten die Bauämter 340.000 Anträge und kamen damit dem Rekordjahr 1999 mit 403.000 Einheiten nahe.

Den Hauptanteil der genehmigten Wohnungen machten mit 286.000 Neubauwohnungen in Wohngebäuden aus und erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 20,8 Prozent. In Zweifamilienhäusern wurden 2.500 Wohnungen genehmigt (Zuwachs 13,8 Prozent), Einfamilienhäuser stiegen mit 800 Einheiten um 0,9 Prozent.

Den höchsten Wert seit 1998 erreichten mit 47.800 Anträgen Wohnungen, an denen Um- und Ausbauarbeiten an bestehenden Gebäuden genehmigt wurden. Damals wurden 51.600 Anträge bestätigt.
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Baubranche: Baustoffe: Auf schadstoffarme Materialien achten!

Nach wie vor überlassen viele Bauherren die Auswahl der Baustoffe dem beauftragten Bauunternehmen. Dabei kann schadstoffarmes Wohnen laut TÜV Rheinland einen wichtigen Beitrag zum allgemeinen Gesundheitszustand beitragen.

Denoch werden bis heute gesundheitsgefährdende Stoffe in vielen Baumaterialien, Bodenbelägen oder auch Tapeten, Möbeln oder Reinigungsmitteln verarbeitet, die giftige Ausdünstungen in den Wohnräumen verursachen. Verbraucher sollten daher bereits bei der Auswahl der Baumaterialien auf zertifizierte Produkte achten und sich nicht in die Irre führen lassen.

So bedeuten Begriffe wie „lösemittelfrei“ oder „ökologisch“ nicht zwangsläufig, dass die Raumluft nicht belastet wird. Werden oganische Flüssigkeiten zugesetzt, können die Produkte teilweise sogar mehr Schadstoffe verursachen als herkömmliche Produkte. Auch geruchsintensive Terpentingemische, die mitunter in organischen Mitteln enthalten sind, können Haut und Schleimhäute reizen und Allergien auslösen.

Eine gute Orientierung für schadstoffarmes Bauen bieten den Verbraucherschützern zufolge anerkannte Labels wie der Blaue Engel, das EU Ecolabel oder TÜV-Zertifikate.
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