Mieten & Vermieten: Urteil: Mietverwalter muss Rückstände zügig melden
Das Landgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Verwalter von Mietwohnungen den Hauseigentümer unverzüglich informieren muss, wenn die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. Bleibt er stattdessen untätig, kann der Vermieter Schadensersatz einfordern (AZ 9 O 345/15).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einer Eigentumswohnung seinen Mietverwalter auf Schadensersatz verklagt. Er vertrat die Meinung, dass einer Mieterin zu spät gekündigt worden war, die bereits über ein Jahr keine Miete mehr gezahlt hatte. Über die Mietrückstände war der Eigentümer erst neun Monate nach erstmaligem Zahlungsrückstand informiert worden und hatte somit nicht rechtzeitig reagieren können. Er verlangte sowohl die Zahlung der ausgebliebenden Mieten, als auch die Erstattung für die Verwaltervergütung für den betreffenden Zeitraum.
Das Landgericht entschied nun aktuell zu Gunsten des Eigentümers. Ein Verwalter hat Zahlungsrückstände unverzüglich zu melden und Mietverträge zeitnah zu kündigen. Das Gericht sprach dem Kläger den größten Teil der Mietzahlungen zu, wies jedoch den Antrag auf Rückzahlung des Honorars ab.
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Leben & Wohnen: Stiftung Warentest: Wann sind Haushaltsgeräte kaputt?
Der Verschleiß von Haushaltsgeräten ist ein immer wiederkehrendes Ärgernis bei Verbrauchern. Aus diesem Grund hat Stiftung Warentest für verschiedene Haushaltsgeräte eine Öko- und Kostenbilanz erstellt, um festzustellen, wann sich eine Reparatur oder der Austausch lohnt. Je nach Gerät fallen die Empfehlungen äußerst unterschiedlich aus.
Für die Untersuchung wurden Leser, Mitarbeiter von Werkstätten und Bastler aus Reparaturcafés befragt sowie bei Herstellern nach Preisen und Verfügbarkeit gängiger Ersatzteile recherchiert. Auch die Reparaturdienste der Hersteller nahmen die Tester unter die Lupe. Das Fazit: Kaum ein Service suchte sorgfältig nach den Fehlern der präparierten Waschmaschinen. Einige Monteure rieten gleich zum Neukauf, andere führten eine teure Rundumerneuerung durch.
Rein ökologisch gesehen ist das Wegwerfern von beispielsweise Waschmaschinen nicht zu empfehlen. Ebenso wie Kaffeevollautomaten belastet die Herstellung der Geräte die Umwelt deutlich mehr als eine Reparatur. Die Instandsetzung von Staubsaugern ist dagegen sehr aufwendig und kostenintensiv – hier lohnt sich laut den Testergebnissen ein Austausch deutlich mehr. Die ausführlichen Testergebnisse sind unter www.test.de/geraeteverschleiss zu finden.
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Marktdaten: Studie: Wettbewerb um Bauland bremst Wohnungsbau
Eine aktuelle Studie des Instituts Quaestio Forschung & Beratung im Auftrag des Bundesbauministeriums hat ergeben, dass der Preiskampf um verfügbare Baugrundstücke in wachsenden Städten den Bau günstiger Wohnungen ausbremst.
Untersucht wurde hierzu die Neubautätigkeit in Aachen, Dresden, Düsseldorf, Freiburg und Nürnberg, für die Wohnungsunternehmen und kommunale Verwaltungen befragt wurden. Unter anderen erklärten die Befragten, dass komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren, Engpässe bei Personal und Kapazitäten sowie Bürgerinitiativen gegen geplante Neubauprojekte die größten Hindernisse seien.
Das Bundesbauministerium fordert auf Basis der Studienergebnisse deutlich mehr Ressourcen für ein aktives Flächenmanagement, um Investoren und Eigentümer gleichermaßen mit einzubeziehen und der Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten entgegenzuwirken.
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Baubranche: Bautipp: Abdichtung im Erdreich kontrollieren!
Damit Feuchtigkeit aus dem Erdreich nicht in den Neubau eindringen kann, müssen Häuser im Erdreich abgedichtet werden. Man erkennt diese Abdichtung in der Regel in Form eines schwarzen Anstrichs, erläutert der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in einer aktuellen Mitteilung.
Bei diesem frischen Anstrich ist es wichtig, dass er nicht durch Feuchtigkeit belastet und in ausreichender Dicke aufgetragen wird. Den VPB-Experten zufolge ist dies nicht auf jeder Baustelle der Fall – immer wieder entdecken die Sachverständigen mangelhafte Abdichtungen, die vor den Dämmarbeiten nachgebessert werden müssen.
Bauherren sollten aus diesem Grund immer regelmäßig kontrollieren, ob die Abdichtung ordnungsgemäß ausgeführt wurde oder einen unabhängigen Sachverständigen zu Rate ziehen. Denn die Folgen einer mangelhaften Abdichtung können sich erst Jahre nach Fertigstellung in Form von beispielsweise feuchten Kellerwänden bemerkbar machen.
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Energieeffizienz: Solarthermie leistet Beitrag zur Energiewende
Die Solarthermie gehört laut aktuellen Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) zu den ausgereiften Technologien im Bereich der regenerativen Energien. Das Potenzial dieser Technologie ist dagegen noch immer enorm, so die Branchenexperten. Ein Schlüssel für mehr Effizienz ist eine weitere deutliche Senkung der Kosten.
Wie die Deutsche Solarthermie-Technologie Plattform (DSTTP) im Rahmen der Berliner Energietage erläutert hat, besteht noch ein hoher Forschungs- und Entwicklungsbedarf. Vor allem steht die Entwicklung effizienter Systeme und Komponenten, die Vereinfachung der Installation sowie die Vereinheitlichung von Schnittstellen für eine deutlich kostengünstigere Montage im Fokus der Solarwirtschaft.
Für das Gelingen der Energiewende im Wärmebereich ist es aus Sicht der DSTTP zwingend notwendig, das 2018 endende Energieforschungsprogramm des Bundes weiterzuführen und die Forschung in der Solarthermie zu unterstützen.
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Facility Management: Urteil: Betriebskostenabrechnung gilt auch ohne beschlossene Jahresabrechnung
In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass eine Betriebskostenabrechnung auch dann wirksam ist, wenn die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) noch nicht genehmigt worden ist (AZ VIII ZR 50/16).
Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung verlangt. Der Mieter weigerte sich jedoch zu zahlen und berief sich darauf, dass die Abrechnung zuvor nicht von den Eigentümern in einer Beschlussfassung genehmigt worden war und damit nicht als Berechnungsgrundlage genutzt werden kann.
Der Bundesgerichthof entschied nun zu Gunsten des Vermieters. Auch wenn die Jahresabrechnung nicht per WEG-Beschluss genehmigt worden war, ist diese als Basis für eine Betriebskostenabrechnung zulässig. Der Mieter muss die aus der Abrechnung hervorgehenden Nachzahlungen leisten.
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Guter Rat: Einbruchschutz: Stiftung Warentest zeigt effektive Maßnahmen auf
Alle drei Minuten wird in der Bundesrepublik eingebrochen. Hauseigentümer sollten sich daher intensiv mit der Sicherheit der eigenen Vier Wände befassen, teilt Stiftung Warentest aktuell mit. In einem neuen Ratgeber haben die Tester einfache, aber effektive Maßnahmen zusammengefasst.
Einer der wichtigsten Faktoren: Einbrecher haben es eilig! Wer Türen und Fenster mit einen guten Schloss oder einer Alarmanlage sichert, setzt den Ganoven meist schon eine effektive Abschreckungsmaßnahme entgegen. Konkrete Tipps für die Sicherung von Eingängen und Fenstern sowie Fördermöglichkeiten, Versicherungen und einen Sicherheitscheck haben die Tester in ihrem Ratgeber detailliert aufgeführt.
Darüber hinaus wird gezeigt, welche Produkte sich besonders für einen sicheren Schutz eignen. Zudem wird ausführlich erklärt, wie Mieter und Eigentümer Zuschüsse der staatlichen KfW-Bank bekommen. Der Ratgeber „Einbruchschutz“ hat 160 Seiten und ist im Handel oder online erhältlich.
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Politik & Wirtschaft: Gutachten: Senkung der Grunderwerbssteuer wäre die beste Förderung
Die Nebenkosten für den Erwerb einer Immobilie in Deutschland sind im europäischen Vergleich unverhältnismäßig hoch. Das hat der Immobilienverband ZIA mit Blick auf aktuelle Studien bekannt gegeben. Hierzu gehört auch die Grunderwerbssteuer, die eine erhebliche Hemmschwelle für Investoren darstellt.
Um neue Anreize für Immobilienkäufer zu schaffen, denkt die Bundesregierung derzeit über die Wiedereinführung der Eigenheimzulage und neue Förderungsmodelle nach. Ein aktuelles Gutachten „Zur Rationalität einer neuen Eigenheimförderung“ des IW Köln hat jedoch gezeigt, dass eine Senkung der Grunderwerbssteuer die beste Lösung für eine nachhaltige Eigenheimförderung darstellt.
Im Laufe der letzten zehn Jahre haben 14 von 16 Bundesländern ihre Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 6,5 Prozent erhöht. So bringt eine Wohnimmobilie in Nordrhein Westfalen zu einem Kaufpreis von 250.000 Euro rund 28.000 Euro Erwerbsnebenkosten mit sich. Mehr als die Hälfte entfällt auf die Grunderwerbssteuer, so das IW Köln. Um der Wohnungsknappheit entgegenzuwirken und den Neubau zu fördern, empfehlen zahlreiche Branchenverbände, die hohen finanziellen Belastungen für Erwerber zu eliminieren.
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Baubranche: Bautipp: Erst individuell planen, dann Baufirma suchen
Schlüsselfertigbau liegt im Trend. Laut aktuellen Informationen des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB) entscheiden sich neun von zehn Bauherren gegen eine individuelle Hausplanung durch einen Architekten und setzen auf Planungsbüros der Bauunternehmen. Zwar wird die Bauplanung den Gegebenheiten des Grundstücks vorab angepasst, doch warten nicht selten kostenschwere Planänderungen auf die Bauherren.
Den Bauexperten zufolge gehen Anbieter von schlüsselfertigen Häusern erst dann in eine genehmigungsfähige Planung, wenn das Haus gekauft ist. Hierbei besteht aber die Gefahr, dass beispielsweise die Bodenverhältnisse des Grundstücks eine Umplanung erforderlich machen. Grundstücke können ebenfalls ungünstig geschnitten sein und somit Probleme darstellen.
Findige Bauherren sollten daher auf einen getrennten Planungsvertrag bestehen oder die Planungen direkt von einem individuellen Architekten vornehmen lassen. Zwar scheuen sich viele Grundstückseigentümer vor den vermeintlich hohen Kosten, doch laut VPB fehlt es Fertigbau-Anbietern oftmals an wichtigen Details, die im Nachhinein zu einer kostenintensiven Umplanung führen können.
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Energieeffizienz: Ab August 2017: Neue Förderung für Heizungsanlagen
Wie der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ aktuell bekannt gibt, fördert das Bundeswirtschaftsministerium künftig den Einbau effizienter Pumpen sowie die Optimierung von Heizungsanlagen mit 30 Prozent der Ausgaben. Die Zuschüsse können ab dem 1. August 2017 beantragt werden.
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, die Sanierungsquote durch mehr Anreize zu erhöhen und energiesparende Technologien zu fördern. Denn nach wie vor arbeiteten 2016 etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland nicht effizient. Bis 2020 sollen durch die neue Förderung 2 Millionen Heizungen pro Jahr ausgetauscht und 200.000 Anlagen optimiert werden.
Antragssteller erhalten nach einer Registrierung auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend.
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