Nachbarschaftsfragen: Urteil: Heckengröße wird am Geländeniveau des Nachbarn gemessen

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass eine Grenzbepflanzung von Grundstücken sich dem Geländeniveau der benachbarten Grundstücke anpassen muss. Liegt die Bepflanzung beispielsweise tiefer als das Nachbargrundstück, wird die erlaubte Wuchshöhe an dem höheren Niveau des Nachbarn gemessen.

Im vorliegenden Fall hatten zwei Grundstückseigentümer in Hanglage über die Wuchshöhe einer Grenzhecke gestritten. An der Grenze befindet sich eine Geländestufe, die in ca. 1 bis 1,25 Metern Höhe verläuft. Der Eigentümer des oberen Grundstücks verlangte, dass sein Nachbar die Hecke mindestens zweimal pro Jahr auf 2 Meter zurückschneidet, gemessen am oberen Ende der Mauer. Sein Nachbar entgegnete, dass die Ansprüche auf Rückschnitt nach bayerischem Nachbarrecht verjährt seien.

Der Bundesgerichtshof entschied nun aktuell, dass die Hecke wie gefordert zurückgeschnitten werden muss. Wenn ein Grundstück tiefer liegt als das des Nachbarn, ist eine Beeinträchtigung erst nach Erreichen des Höhenniveaus beeinträchtigt. Aus diesem Grund muss die Wuchshöhe am Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks und nicht an der Austrittsstelle der Pflanzen gemessen werden.
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Leben & Wohnen: Haus und Garten: Die besten Bewässerungssysteme im Test

Bei vielen Hauseigentümern rund Mietern steht der Urlaub vor der Tür. Doch was passiert mit den Balkon- und Zimmerpflanzen in der Zeit ihrer Abwesenheit? Glück hat, wer auf einen engagierten Nachbarn für die Pflege seiner Pflanzen zurückgreifen kann. Für alle anderen hat Stiftung Warentest die besten Bewässerungssysteme aufgelistet.

Insgesamt wurden zwei Drittel der 16 Systeme, die sich ohne Wasseranschluss betreiben lassen, mit gut bewertet. Bei fünf Produkten haben die Prüfer jedoch einen drohenden Wasser- oder Stromschaden festgestellt, zwei wurden sogar mit mangelhaft bewertet. Bereits ab 11 Euro ist ein System mit integriertem Wasserreservoir für Balkon und Terrasse zu empfehlen. Ab 64,50 Euro raten die Prüfer zu einem Produkt, das auch bei einem mehrwöchigen Urlaub zuverlässig arbeitet.

Generell empfiehlt Stiftung Warentest, alle Produkte und Systeme vorzeitig vor dem Urlaubsbeginn zu testen, um die Funktionstüchtigkeit sicherzustellen. Testsieger und schlecht bewertete Produkte sind in der aktuellen Juni-Ausgabe von Stiftung Warentest oder online unter www.test.de/pflanzenbewaesserung zu finden.
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Leben & Wohnen: Mitten im Sommer: Jetzt an Schneefanggitter denken!

Wer denkt bei sommerlichen Temperaturen schon an Schnee und Eis? Hausbesitzer sollten dies tun, rät der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) in einer aktuellen Mitteilung. Denn fällt erst der erste Schnee, ist es für eine Installation oft zu spät und Personen- oder Sachschäden fallen in die Verantwortung des Eigentümers.

Insbesondere Bauherren sollten ihre zukünftige Verkehrssicherungspflicht mit in die Planung aufnehmen, denn sogenannte Schneefanggitter sind inzwischen teilweise vorgeschrieben. Beispielsweise können durch Frost und Tauwetter gebildete Eisplatten oder sich lösende Eiszapfen eine Gefahr für Passanten auf Bürgersteigen darstellen.

Auch Besitzer von Altbauten sollten über die Nachrüstung ihrer Dächer mit zuverlässigen Schneefanggittern nachdenken. Im Rahmen von Reparaturarbeiten lässt sich eine Installation beispielsweise sinnvoll kombinieren und schützt vor eventuellen Haftungsansprüchen im Schadensfall.
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Baubranche: Photovoltaik: Eine Branche boomt weiter

Weltweit ist die Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen auf Wachstumskurs. Auch in Deutschland hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nach einer kurzen Investitionsflaute wieder einen deutlichen Aufwärtstrend festgestellt. Ein Grund für den Anstieg sind insbesondere die attraktiven Finanzierungsbedingungen für Eigentümer und Unternehmer.

So wurde in den ersten drei Monaten 2017 rund 65 Prozent mehr Solarstromleistung neu installiert als im Vorjahr. Hinzu kommt, dass fast 50 Prozent der Investoren ihre Solaranlage mit einem Batteriespeicher kombinieren, um ein noch effizienteres Ergebnis zu erzielen. Dies hat die Bundesnetzagentur in einer aktuellen Datenerhebung bekannt gegeben.

Auch für die kommenden Monate rechnet BSW-Solar mit einer weiter anziehenden Nachfrage. Nichts desto trotz muss die Politik weiterhin bürokratische Hürden und Wachstumsbremsen abschaffen, um alternative Energiequellen weiter zu fördern und die Pariser Klimaziele zu erreichen.
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Mieten & Vermieten: Rauchmelder: Wartungskosten nicht immer umlagefähig

Vermieter können die Kosten für eine Wartung der Rauchwarnmelder nur dann auf die Betriebskosten umlegen, wenn dies zu Mietbeginn ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt wurde. Dies hat das Amtsgericht Dortmund aktuell entschieden (AZ 423 C 8482/16).

Im vorliegenden Fall stritten die Mietparteien darüber, wer für die Miete und Wartungskosten von Rauchwarnmeldern zuständig ist. Der Vermieter berechnete die Kosten für Anmietung und Wartung im Rahmen der Betriebskosten. Der Mieter weigerte sich jedoch, die 54 Euro zu zahlen und berief sich auf eine Regelung der Landesregierung, wonach der Nutzer der Wohnung für den einwandfreien Betrieb der Rauchmelder verantwortlich ist.

Das Gericht entschied, dass weder Anmietung noch Wartung von den Mietern übernommen werden müssen. Zwar können neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, doch laut Landesbauverordnung sind Mieter selbst dafür zuständig, die Melder zu warten. Durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag kann diese Verantwortlichkeit anderweitig geregelt werden.
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Steuern & Finanzierung: Urteil: Keine Gebühren-Ermäßigung bei verspäteter Müllabfuhr

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat aktuell entschieden, dass Bürger zwar grundsätzlich Anspruch auf die vereinbarte Erbringung von kommunalen Dienstleistungen haben, aber kurzfristige Aussetzer geduldet werden müssen. Eine Ermäßigung der Gebühren ist demnach nicht zu rechtfertigen, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mit.

Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer vor Gericht geklagt, da er die jährlichen Müllgebühren von 164 Euro für die Entsorgung von Altpapier, Restmüll und Bioabfällen nicht in voller Höhe zahlen wollte. Er bemängelte, dass die beauftragte Privatfirma den Müll im Winter mehrfach nicht wie geplant abgeholt hatte und forderte eine Ermäßigung der Gebühren.

Das Gericht entschied nun jedoch zugunsten des Entsorgungsunternehmens und wies die Klage als unbegründet ab. Um eine Rückzahlung zu rechtfertigen, müsse eine Betriebsstörung von großem Umfang vorliegen. Einzelne Verzögerungen seien kein ausreichender Grund für eine Gebührenermäßigung.
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Marktdaten: Umfrage: Sicherheit hat beim Wohnen höchste Priorität

Laut einer aktuellen Umfrage des Projektentwicklers Bonava fühlen sich die Deutschen Zuhause am wohlsten, wenn sie sich sicher fühlen. Rund 80 Prozent der insgesamt 8.000 befragten Haushalte gaben an, dass ein sicheres Wohnumfeld ihnen wichtig ist. Vor allem Frauen, Familien und ältere Menschen legen den Ergebnissen zufolge großen Wert auf die Sicherheit in den eigenen vier Wänden.

Darüber hinaus gehören Kriterien wie die Erschließbarkeit des Wohnumfeldes zu Fuß oder mit dem Fahrrad (70 Prozent), die Möglichkeit, ein gesundes Leben zu führen (65 Prozent) und gute Kenntnisse über das eigene Wohnumfeld (65 Prozent) zu den wichtigen Wohlfühl-Kriterien der befragten Haushalte.

Ein weiteres Ergebnis der Umfrage: Von den 8.000 Haushalten sind Hauseigentümer am glücklichsten mit ihrer Wohnsituation. Rund 60 Prozent aller Deutschen wohnen jedoch in einem Mietverhältnis, was laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) im Ländervergleich die höchste Quote darstellt. Branchenexperten kritisieren, dass die hohen Nebenkosten bei einem Immobilienerwerb in Deutschland die hohe Mieterquote begründet und den Kauf von Eigentum erschwert.
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Immobilienkauf: Grunderwerbssteuer: So sparen Sie beim Immobilienkauf

Seitdem die Bundesländer die Grunderwerbssteuer im Laufe der Jahre immer weiter erhöht haben, kritisieren Verbände und Unternehmen der Immobilienbranche die steigende Belastung für junge Bauherren und Hauskäufer. Bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises deklarieren inzwischen einige Länder für sich, berichtet der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB).

Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, vor Vertragsabschluss noch einmal in die Preisverhandlung zu gehen. Denn rechnet man einzelne Elemente wie eine Einbauküche, eine eingebaute Sauna oder ein Gartenhaus aus dem Kaufpreis heraus, verringert sich dementsprechend die Grunderwerbssteuer. Diese sogenannten beweglichen Extras werden separat aufgelistet und sind nicht Bestandteil des Immobilienkaufpreises.

Doch welche Extras ausgenommen werden dürfen, sollte in jedem Fall vorab mit dem Steuerberater abgeklärt werden, rät der VPB. Käufer sollten ebenfalls auf Rechnungen für die veranschlagten Extras bestehen.
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Energieeffizienz: Preise halbiert: Solarstromspeicher wird immer attraktiver

Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) aktuell mitteilt, sind die Preise für Solarstromspeicher deutlich gesunken. Einem aktuellen Bericht zufolge sind kleine Speicher mit einer Nennkapazität bis 10 Kilowattstunden heute rund 40 Prozent günstiger als noch vor vier Jahren. Größere Speicher mit einer Nennkapazität bis 30 Kilowattstunden sind sogar um mehr als 50 Prozent günstiger geworden.

Als ein wesentlicher Baustein der Energiewende stabilisieren die Stromspeicher durch ihre Pufferfunktion das gesamte Stromnetz und erweitern die Aufnahmefähigkeit der lokalen Stromnetze. Je nach Bedarf können sie bei großem Stromangebot Elektrizität aufnehmen und bei hoher Nachfrage wieder abgeben.

Doch auch wirtschaftlich wird die Nutzung einer eigenen Photovoltaikanlage für Hauseigentümer immer interessanter, da die Sonnenenergie durch die Speicherung optimal genutzt und ins Netz eingepflegt werden kann. Laut BSW-Solar wird bereits jede zweite Solarstromanlage im Eigenheimbereich mit einem Speicher installiert. Insgesamt sind deutschlandweit rund 60.000 Solarstromspeicher in Betrieb. Nach Schätzungen der Branchenverbände dürfte die Zahl der Stromspeicher in den kommenden zwei Jahren auf insgesamt 100.000 ansteigen.
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Leben & Wohnen: Glücksfaktor Haus: Warum Wohneigentum glücklich macht

Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem privaten Glücksgefühl und den eigenen vier Wänden? Laut der aktuellen Studie der LBS Stiftung Bauen und Wohnen „Macht Wohneigentum glücklich? – Glück, regionale Verbundenheit und ehrenamtliches Engagement in Deutschland“ ist dies tatsächlich der Fall.

Laut Prof. Dr. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim deckt das eigene Zuhause nicht nur ein Grundbedürfnis, sondern ist gleichfalls ein soziales Gut. So hat die Studie gezeigt, dass sich Wohneigentümer beispielsweise stärker mit ihrer Region verbunden fühlen, mehr engagieren und sich somit mehr um das Geschehen um sie herum bemühen. Es entsteht ein „Wir-Gefühl“, das sich positiv auf alle anderen Lebensbereiche auswirkt.

Eine weitere Erkenntnis der Studie: Wohneigentümer sind mit ihrer aktuellen Wohnsituation generell glücklicher sind als Mieter. Das Gefühl, das eigene Zuhause finanzieren und gestalten zu können, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Diese positiven Auswirkungen der individuellen Wohnsituation fliesst laut Studieninitiatoren außerdem in das gesellschaftliche Zusammenleben mit ein und kann somit als wichtiger Entwicklungsaspekt verstanden werden.
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