Marktdaten: Wohnungsbau: 277.700 Wohnungen in 2016 fertiggestellt

Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden aktuell bekannt gibt, wurden 2016 insgesamt 277.700 Wohnungen gebaut. In Deutschland wird so viel gebaut wie seit 12 Jahren nicht mehr. Im Vorjahresvergleich wurden 2016 rund 12,1 Prozent mehr Wohnungen fertiggestellt.

Mit einem Plus von 9,6 Prozent fiel der Anstieg bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 59,3 Prozent in Wohnheimen besonders deutlich aus. Immobilienverbände kritisieren jedoch, dass der aktuelle Wohnungsbau nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Denn trotz steigender Baugenehmigungen haben sich  die Rahmenbedingungen für den Neubau verschlechtert und stellen somit ein Hemmnis für Investoren dar.

Die Immobilienwirtschaft fordert nun von der Politik, durch konkrete Maßnahmen Hindernisse im überregulierten Wohnungsbau zu beseitigen und neue Impulse zu setzen. Eine „To-do-Liste“ von Organsiationen und Verbänden soll den Parteien helfen, den Wohnungsbau zukünftig weiter anzukurbeln.
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Immobilienkauf: Wohnungskauf: Vorab Substanz und Miteigentümer prüfen!

Die Vorteile von Eigentumswohnungen liegen auf der Hand: Man investiert in die eigenen vier Wände, Kosten und Verpflichtungen rund um die Immobilie werden jedoch von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinsam getragen. Doch was sich augenscheinlich gut anhört, kann später zur Belastung werden, warnt aktuell der Verband privater Bauherren e.V.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, sich vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung mit den zukünftigen Miteigentümern zu befassen. Beispielsweise kann ein dominierender Mehrheitseigentümer theoretisch wichtige Sanierungsmaßnahmen herauszögern oder auch Umlagezahlungen zurückhalten, was dann zu Lasten der übrigen Eigentümer geht.

Ein Blick auf die Bausubstanz und den Gesamtzustand der Immobilie gibt darüber hinaus wichtige Hinweise darauf, wie gut die Gemeinschaft funktioniert und ob der Fokus auf einen Werterhalt der Immobilie liegt.
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Energieeffizienz: Studie: Energieeffizienz rückt bei Büroimmobilien in den Fokus

Laut einer aktuellen Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) werden die Themen Nachhaltigkeit und Effizienz für Investoren und Nutzer von Gewerbeimmobilien immer wichtiger. Doch nach wie vor zählt die Wirtschaftlichkeit zu den wichtigsten Kriterien. Insgesamt wurden Entscheidungsträger von 20 der wichtigsten Büroimmobilieninvestoren befragt.

Büroimmobilien stellen mit einem Energieverbrauch von 20 Prozent im Bereich der Nichtwohngebäude die größte Untergruppe dar und haben somit laut Studienergebnissen großes Energiesparpotenzial. Insgesamt existieren bundesweit 323.700 Büro- und Verwaltungsgebäude mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 136 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Durch den starken Wettbewerb zwischen Investoren wird Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten jedoch eine untergeordnete Rolle zugeteilt. Die Rahmenbedingungen werden darüber hinaus von Investoren hinsichtlich behördlicher Auflagen und Fördermöglichkeiten scharf kritisiert. Nutzer von Gewerbeimmobilien gaben jedoch an, dass energetische Sanierungen zu einem Imagegewinn und zur Steigerung des Immobilienwertes beitragen.
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Facility Management: Urteil: WEG muss drei Angebote zur Auftragsvergabe einholen

Das Landgericht Frankfurt/Main hat aktuell entschieden, dass bei der Beschlussfassung über eine Auftragsvergabe einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mindestens drei alternative Angebote vorliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, ist der Beschluss anfechtbar (AZ 2-13 S 2/17).

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümerin gegen den Beschluss ihrer WEG geklagt. Dabei wurde die Auftragsvergabe an einen Hausmeisterdienst festgesetzt, für den es lediglich ein Alternativangebot gegeben hatte. Sie war der Ansicht, dass mindestens drei Angebote hätten vorliegen müssen.

Das Landgericht gab der Eigentümerin nun aktuell Recht. Um ordnungsgemäßer Verwaltung zu entsprechen und sachgerecht vergleichen zu können, hätten der WEG drei Angebote für die Dienstleistungen vorliegen müssen.
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Steuern & Finanzierung: Hausfinanzierung: Darlehensangebote im Test

In ihrer aktuellen Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest hat Stiftung Warentest verschiedene Kreditangebote zur Baufinanzierung verglichen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass Banken für das Bereitstellen eines Darlehens oft überhöhte Zinsen verlangen. Die Anzahl der Freimonate, in der die Kredite noch nicht abgerufen werden, variieren dabei je nach Anbieter.

Nach Ablauf dieser Freimonate müssen Bauherren jedoch doppelt zahlen. Zum einen verlangen die Banken den üblichen Vertragszinssatz, zum anderen werden nahezu überall Bereitstellungszinsen von drei Prozent fällig. Damit liegen diese fast doppelt so hoch wie die seit den 90er Jahren drastisch gesunkenen Kreditzinsen.

Bereits ab dem dritten oder vierten Monat nach Kreditzusage werden diese zusätzlichen Zinsen bei vielen Banken fällig. Andere Institute räumen sechs, neun oder sogar zwölf Karenzmonate ein. Es lohnt sich also, die Darlehen zu vergleichen und einen größtmöglichen Puffer für die Baufinanzierung zu schaffen. Der ausführliche Artikel erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/bereitstellungszinsen abrufbar.
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Baubranche: Bautipp: Bebauungsplan kann Verkaufsargument darstellen

Für viele Bauherren bedeuten die Vorgaben von Grenzen durch den Bebauungsplan eine nervenaufreibende Belastung. Doch wie der Verband privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mitteilt, kann das geltende Baurecht gerade beim Verkauf von Altbauten auch entscheidende Vorteile mit sich bringen.

Denn ein Bebauungsplan regelt verlässlich, was gebaut werden darf und was nicht. Da viele Kommunen die Nachverdichtung von Immobilien fördern, ist die Erweiterung eines älteren Wohngebäudes beispielsweise problemlos möglich. Somit wird eine kleinere Immobilie, die viel Potenzial zum Ausbau bietet, durchaus auch für den gehobenen Käufermarkt wieder interessant.

Wer für das Verkaufsgespräch optimal vorbereitet sein möchte, kann zusätzlich in einer Bauvoranfrage klären lassen, wie genau das Haus erweitert oder auch durch einen Neubau ersetzt werden darf und potenziellen Käufern somit das Potenzial der eigenen Immobilie konkret aufzeigen.
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Energieeffizienz: Sanierungsfahrplan: dena unterstützt bei der Hausmodernisierung

Um Hauseigentümer bei der Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, hat die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Kooperation mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung sowie dem Passivhaus Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie einen individuellen Fahrplan entwickelt.

Denn eine Haussanierung erfolgt in der Regel aus finanziellen und zeitlichen Gründen oftmals über Jahre hinweg und muss Schritt für Schritt geplant werden. Der neue Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Vor-Ort-Beratung ab dem 1. Juli 2017 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Ergebnis einer Energieberatung anerkannt und gefördert. Die Zusammenstellung der Sanierungsmaßnahmen richtet sich dabei nach dem Gebäude, den individuellen Bedürfnissen und persönlichen Wünschen des Hauseigentümers.

Auch für Energieberater bedeutet das neue Instrument eine praktische Hilfe in ihrem Arbeitsalltag. Was vorher individuell erarbeitet werden musste, kann mit Hilfe des Bilanzierungsprogramms systematisch strukturiert und auch mit bundesweiten Sanierungsprojekten verglichen werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Mietverwalter muss Rückstände zügig melden

Das Landgericht Berlin entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Verwalter von Mietwohnungen den Hauseigentümer unverzüglich informieren muss, wenn die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. Bleibt er stattdessen untätig, kann der Vermieter Schadensersatz einfordern (AZ 9 O 345/15).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einer Eigentumswohnung seinen Mietverwalter auf Schadensersatz verklagt. Er vertrat die Meinung, dass einer Mieterin zu spät gekündigt worden war, die bereits über ein Jahr keine Miete mehr gezahlt hatte. Über die Mietrückstände war der Eigentümer erst neun Monate nach erstmaligem Zahlungsrückstand informiert worden und hatte somit nicht rechtzeitig reagieren können. Er verlangte sowohl die Zahlung der ausgebliebenden Mieten, als auch die Erstattung für die Verwaltervergütung für den betreffenden Zeitraum.

Das Landgericht entschied nun aktuell zu Gunsten des Eigentümers. Ein Verwalter hat Zahlungsrückstände unverzüglich zu melden und Mietverträge zeitnah zu kündigen. Das Gericht sprach dem Kläger den größten Teil der Mietzahlungen zu, wies jedoch den Antrag auf Rückzahlung des Honorars ab.
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Leben & Wohnen: Stiftung Warentest: Wann sind Haushaltsgeräte kaputt?

Der Verschleiß von Haushaltsgeräten ist ein immer wiederkehrendes Ärgernis bei Verbrauchern. Aus diesem Grund hat Stiftung Warentest für verschiedene Haushaltsgeräte eine Öko- und Kostenbilanz erstellt, um festzustellen, wann sich eine Reparatur oder der Austausch lohnt. Je nach Gerät fallen die Empfehlungen äußerst unterschiedlich aus.

Für die Untersuchung wurden Leser, Mitarbeiter von Werkstätten und Bastler aus Reparaturcafés befragt sowie bei Herstellern nach Preisen und Verfügbarkeit gängiger Ersatzteile recherchiert. Auch die Reparaturdienste der Hersteller nahmen die Tester unter die Lupe. Das Fazit: Kaum ein Service suchte sorgfältig nach den Fehlern der präparierten Waschmaschinen. Einige Monteure rieten gleich zum Neukauf, andere führten eine teure Rundumerneuerung durch.

Rein ökologisch gesehen ist das Wegwerfern von beispielsweise Waschmaschinen nicht zu empfehlen. Ebenso wie Kaffeevollautomaten belastet die Herstellung der Geräte die Umwelt deutlich mehr als eine Reparatur. Die Instandsetzung von Staubsaugern ist dagegen sehr aufwendig und kostenintensiv – hier lohnt sich laut den Testergebnissen ein Austausch deutlich mehr. Die ausführlichen Testergebnisse sind unter www.test.de/geraeteverschleiss zu finden.
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Marktdaten: Studie: Wettbewerb um Bauland bremst Wohnungsbau

Eine aktuelle Studie des Instituts Quaestio Forschung & Beratung im Auftrag des Bundesbauministeriums hat ergeben, dass der Preiskampf um verfügbare Baugrundstücke in wachsenden Städten den Bau günstiger Wohnungen ausbremst.

Untersucht wurde hierzu die Neubautätigkeit in Aachen, Dresden, Düsseldorf, Freiburg und Nürnberg, für die Wohnungsunternehmen und kommunale Verwaltungen befragt wurden. Unter anderen erklärten die Befragten, dass komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren, Engpässe bei Personal und Kapazitäten sowie Bürgerinitiativen gegen geplante Neubauprojekte die größten Hindernisse seien.

Das Bundesbauministerium fordert auf Basis der Studienergebnisse deutlich mehr Ressourcen für ein aktives Flächenmanagement, um Investoren und Eigentümer gleichermaßen mit einzubeziehen und der Wohnungsknappheit in Ballungsgebieten entgegenzuwirken.
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