Energieeffizienz: Trendmonitor: Bremst Bund die Energiewende bei Hausbesitzern?
Eine aktuelle Umfrage des Stiebel Eltron Energie-Trendmonitors 2016 unter 1.000 Bürgern hat ergeben, dass der Umstieg auf erneuerbare Energien im privaten Eigenheim nicht ausreichend gefördert wird. 62 Prozent der Befragten kritisierten, dass der Verzicht auf klimaschädliche Energien wie Erdöl, Erdgas oder Kohle nicht genug Unterstützung findet.
Grundsätzlich sind die meisten Umfrageteilnehmer laut den Ergebnissen mit den Klimazielen des Bundes einverstanden: 80 Prozent ist Klimaschutz durch CO2-Einsparungen wichtig. Doch die Vorgehensweise der Regierung wird hinsichtlich teurer Abgaben für „grünen Strom“ stark bemängelt. Die Kosten sollten den Befragten zufolge stattdessen lieber auf klimaschädliche Energien verlagert werden und die Abgaben für erneuerbare Energien heruntergefahren werden.
Außerdem bemängeln 58 Prozent der Befragten die aktuellen Strompreise, die derzeit zu hoch seien, um auf klimafreundliche Heizsysteme zu wechseln.
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Facility Management: Urteil: Baumfällung kann bauliche Veränderung darstellen
In einem aktuellen Urteil entschied das Landesgericht Berlin, dass eine Baumfällung eine bauliche Veränderung darstellt, wenn der Baum den Charakter eines Gartens prägt. Zuvor war in einer Eigentümerversammlung der Beschluss gefallen, eine Roteiche auf dem Gemeinschaftsgrundstück fällen zu lassen (AZ 53 S 69/15).
Der betreffende 90 Jahre alte Baum war 28 Meter hoch und stand mit zwei weiteren Laubbäumen auf dem Grundstück. Laut dem Gutachten eines Sachverständigen konnte die Bruchgefahr zwar nicht langfristig gewährleistet werden, doch könnte der Baum durch Stutzen der Krone sowie einen Baumgurt innerhalb der nächsten 5 Jahre erhalten bleiben.
Die Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Eigentümer hatte Erfolg. Das Gericht entschied, dass die ersatzlose Fällung des Baumes nicht notwendig ist und er aufgrund seines großen Wuchses sowie des wenigen Baumbestandes auf dem Grundstück nicht entfernt werden darf.
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Mieten & Vermieten: Eigenbedarf: Rechte von Eigentümern und Mietern
In der aktuellen September-Ausgabe von Finanztest wird erläutert, welche Rechte für Mieter und Vermieter bestehen, wenn für eine Wohnung Eigenbedarf angemeldet wird. In der Regel hat ein Eigentümer das Recht, seinem Mieter zu kündigen, wenn der seine Wohnung selbst nutzen möchte.
Doch es gibt Ausnahmen: So haben Mieter beispielsweise im Krankheitsfall oder auch im fortgeschrittenen Alter das Recht, der Kündigung zu widersprechen. Ausnahmen liegen ebenfalls vor, wenn die Wohnung erst nach Mietvertragsabschluss in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Die Finanzexperten von Stiftung Warentest zufolge sollten Mieter von eigenständigen Verhandlungen mit ihrem Vermieter eher Abstand nehmen, sondern sich bei Mietervereinen oder anwaltlich beraten zu lassen.
Der ausführliche Artikel Eigenbedarf erscheint in der September-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist unter www.test.de/eigenbedarf abrufbar.
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Marktdaten: Studie: Die meisten Deutschen suchen Wohnung in der Stadt
Die Mehrheit der Immobilieninteressenten in der Bundesrepublik fokussieren ihre Suche auf Innenstädte oder den sogenannten Speckgürtel in Stadtnähe. Laut einer aktuellen Interhyp-Studie bevorzugen 91 Prozent der potenziellen Käufer die zentralen Lagen als Wohnen auf dem Land. Nur jeder zehnte zieht demnach ein Haus im Grünen vor.
Dabei gaben die 2.225 Befragten an, dass nahe Einkaufsmöglichkeiten (67,4 Prozent) und eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel (59 Prozent) die wichtigsten Gründe für die Ausrichtung sind. Nichts desto trotz ist auch die Nähe zur Natur mit 46,8 Prozent ein wichtiger Aspekt bei der Objektwahl.
Darüber hinaus ist Lärmbelästigung eines der größten Ausschlusskriterien beim Hauskauf. Eine problematische Nachbarschaft sowie ein zu kleiner Garten schrecken laut Studie ebenfalls die Interessenten ab.
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Immobilienkauf: Wohnen im Gewerbegebiet? Experten raten zur Vorsicht!
Bei immer weiter steigenden Immobilienpreisen und Wohnraumverknappung in beliebten Lagen werden Angebote in Gewerbegebieten für viele Interessenten zu einer attraktiven Alternative. Oftmals zentral gelegen und qualitativ hochwertig angelegt, können ausgewählte Gewerbegebiete seltene Oasen im Markt darstellen.
Doch Branchenexperten warnen: Wer ein Objekt im Gewerbegebiet kauft und dieses lediglich zum Wohnen nutzt, verstößt offiziell gegen geltendes Recht. Denn Kommunen haben Gewerbe- und Wohngebiete bewusst geschaffen, um Konflikte zu vermeiden und den unterschiedlichen Bedürfnissen der beiden Parteien gerecht zu werden.
Laut Verband Privater Bauherren e.V. haben sich zwar aus älteren Gewerbegebieten mit den Jahren Wohngebiete entwickelt, die von den Kommunen toleriert werden – Eigentümer sind jedoch nie sicher, ob auch in Zukunft das private Wohnen auf ihrem Grundstück erlaubt sein wird. Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, sich bei reinem Wohninteresse lieber auf Lagen außerhalb von Gewerbegebieten zu konzentrieren.
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Immobilienkauf: Wohnen im Gewerbegebiet? Experten raten zur Vorsicht!
Bei immer weiter steigenden Immobilienpreisen und Wohnraumverknappung in beliebten Lagen werden Angebote in Gewerbegebieten für viele Interessenten zu einer attraktiven Alternative. Oftmals zentral gelegen und qualitativ hochwertig angelegt, können ausgewählte Gewerbegebiete seltene Oasen im Markt darstellen.
Doch Branchenexperten warnen: Wer ein Objekt im Gewerbegebiet kauft und dieses lediglich zum Wohnen nutzt, verstößt offiziell gegen geltendes Recht. Denn Kommunen haben Gewerbe- und Wohngebiete bewusst geschaffen, um Konflikte zu vermeiden und den unterschiedlichen Bedürfnissen der beiden Parteien gerecht zu werden.
Laut Verband Privater Bauherren e.V. haben sich zwar aus älteren Gewerbegebieten mit den Jahren Wohngebiete entwickelt, die von den Kommunen toleriert werden – Eigentümer sind jedoch nie sicher, ob auch in Zukunft das private Wohnen auf ihrem Grundstück erlaubt sein wird. Vor diesem Hintergrund raten die Bauexperten, sich bei reinem Wohninteresse lieber auf Lagen außerhalb von Gewerbegebieten zu konzentrieren.
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Guter Rat: Stürmische Zeiten: So machen Sie Ihr Haus wetterfest
Wer sein Haus vor Beginn der oftmals stürmischen Herbsttage wetterfest machen will, sollte frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen beginnen. Denn Sturmschäden können teure Reparaturen verursachen, die vorher vermeidbar gewesen wären.
Doch nicht nur starke Windböen können Gefahren mit sich bringen. Auch Starkregen, Hagel und Schneefall richten beträchtliche Schäden an Hauswänden und Dach an. Besser als jede Versicherung ist laut BHW-Branchenexperten das rechtzeitige Vorbeugen. So sollten Dächer beispielsweise auf lockere Dachziegel geprüft, zugige Haustüren und Fenster repariert und lockere Außenjalousien ausgetauscht werden.
Für die Instandsetzung sollten Hausbesitzer jedes Jahr Rücklagen bilden, um Handlungsspielraum zu haben, um kleinere Mängel umgehend beheben zu können. Zudem können bis zu 1.200 Euro an Lohnkosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
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Mieten & Vermieten: Urteil: Tiefgarage darf nicht als Lagerraum genutzt werden
Das Amtsgericht Stuttgart entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein vermieteter Stellplatz in einer Tiefgarage nicht zum Lagern von Getränkekisten genutzt werden darf. Laut Gericht ist die Garage zum Abstellen von Fahrzeugen und Zubehör vorgesehen (AZ 37 C 5953/15).
Im vorliegenden Fall hatten sich zwei Mietparteien gerichtlich darüber gestritten, ob auf Tiefgaragenstellplätzen, die zu der vermieteten Wohnung gehörten, Getränkekisten gelagert werden dürfen. Diese hatten die Mieter neben ihrem Auto abgestellt. Der Vermieter forderte seine Mieter mehrmals auf, die Kisten aus Gründen des Brandschutzes zu entfernen und reichte schließlich Klage ein. Die Mieter argumentierten, dass sie die Getränke für die Versorgung ihrer zwei Kinder während der Autofahrt benötigen würden.
Das Amtsgericht Stuttgart gab nun aktuell dem Vermieter recht. Zum einen hätte er ein berechtigtes Interesse daran, Brandgefahren zu vermeiden, zum anderen seien die Getränkekisten nicht als Zubehör zum Auto zu bewerten.
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Steuern & Finanzierung: Finanztest: Die Tricks der Bausparkassen
Wer einen älteren Bausparvertrag besitzt, hat dem Magazin Finanztest zufolge einen wahren Schatz in der Hand. Denn Guthabenzinsen zwischen zwei bis fünf Prozent sowie eine risikolose Anlage erhalten Sparer heute nicht mehr. Da es für die Bausparkassen jedoch zunehmend schwieriger wird, diese Zinsen zu erwirtschaften, versuchen sie, die Altverträge zu kündigen.
Da rechtlich keinerlei Grundlage zur Kündigung besteht, locken einige Kassen mit Angeboten, Treueprämien, setzen neue Gebühren an oder drängen ihre Kunden auf Auszahlung und damit Beendigung des Vertrags. Doch dürfen Altverträge erst gekündigt werden, wenn das Guthaben des Kunden so hoch ist wie die vereinbarte Bausparsumme.
Die Finanzexperten empfehlen allen Bausparern, sich von solchen Anschreiben ihrer Bausparkassen nicht unter Druck setzen zu lassen. Vor allem sollten Verbraucher nichts unterschreiben, sondern sich zunächst bei der Verbraucherzentrale über die möglichen Alternativen informieren.
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Marktdaten: Mietpreise steigen in Großstädten um sechs Prozent
Laut einer aktuellen Studie von Jones Lang LaSalle (JLL) sind die Mietpreise in den deutschen Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart so schnell gestiegen wie noch nie seit Analysebeginn im Jahr 2004. Durchschnittlich verzeichneten die Branchenexperten einen Anstieg von sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Am deutlichsten zeigte sich der Preisanstieg in Düsseldorf mit rund acht Prozent Preiserhöhung, gefolgt von Leipzig mit sieben Prozent. Ein Anstieg zwischen fünf und sechs Prozent konnte darüber hinaus in Köln, Hamburg, München, Berlin und Stuttgart beobachtet werden.
Parallel haben die Kaufpreise für Eigentumswohnungen im ersten Halbjahr 2016 deutlich zugelegt. Im Jahresvergleich lag die Erhöhung in Leipzig bei über 20 Prozent. Stuttgart (17 Prozent) und München (13 Prozent) liegen ebenfalls im oberen Preisniveau.
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